RRB Nr. 494/2024
Integrierte Psychiatrie Winterthur - Zürcher Unterland, Geschäftsbericht 2023 und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2023, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Mai 2024
494. Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, Geschäftsbericht 2023 und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2023 (Genehmigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw) ist verantwortlich für die psychiatrische Versorgung des nördlichen Kantonsteils. Sie unterstützt die Forschung und Lehre der Hochschulen und die Aus-, Weiter- und Fortbildung in Berufen des Gesundheitswesens (§ 2 Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland [ipwG, LS 813.18]). Sie vereint die kantonalen psychiatrischen Einrichtungen der Regionen Winterthur und Zürcher Unterland unter einem Dach. Gemäss § 15 Abs. 3 lit. b ipwG erstellt die Geschäftsleitung den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und den Antrag zur Gewinnverwendung oder zur Deckung des Verlusts zuhanden des Spitalrates. Der Spitalrat verabschiedet den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und den Antrag zur Gewinnverwendung oder zur Deckung des Verlusts zuhanden des Regierungsrates (§ 14 ipwG), und dieser verabschiedet sie zuhanden des Kantonsrates (§ 7 lit. b ipwG). Dem Kantonsrat wiederum obliegt gemäss § 6 lit. e ipwG die Genehmigung, wobei die Genehmigung der Gewinnverwendung oder der Deckung des Verlusts aufgrund des direkten Sachzusammenhangs zusammen mit der Genehmigung des Geschäftsberichts des Regierungsrates erfolgt. Die vom Kantonsrat zu genehmigende Jahresrechnung der ipw entspricht im Wesentlichen dem Saldo der Rechnung der Leistungsgruppe Nr. 9540, Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, worin auch der Antrag auf Gewinnverwendung von 3,4 Mio. Franken (Einzelabschluss nach Swiss GAAP FER) und gemäss Rechnungslegungsvorschriften des Kantons von 1,5 Mio. Franken (Handbuch für Rechnungslegung) enthalten ist. Darüber hinaus erstattet der Spitalrat der Gesundheitsdirektion als für das Gesundheitswesen zuständigen Direktion des Regierungsrates Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie (§ 12 lit. a ipwG). Gestützt darauf erstellt die Gesundheitsdirektion ihren Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie der ipw, der vom Regierungsrat zu genehmigen und anschliessend dem Kantonsrat zur Genehmigung zu unterbreiten ist (§§ 8 Abs. 2 und 6 lit. d ipwG).
B. Geschäftsbericht 2023 im Einzelnen Der Spitalrat hat den umfassenden Geschäftsbericht der ipw für das Jahr 2023 mit Beschluss vom 26. März 2024 genehmigt. Mit Unterstützung der Gesundheitsdirektion konnte die ipw im Berichtsjahr die Angebote für Jugendliche mit der Eröffnung zweier Tageskliniken in Winterthur und Glattbrugg erweitern. Des Weiteren wurden die ambulanten Angebote ausgebaut. Die ipw ist aufgrund der hohen Behandlungsnachfrage, auch wenn diese saisonalen Schwankungen ausgesetzt ist, auf die Bettenkapazität des im Bau befindlichen Ersatz- und Ergänzungsbaus (EEB) angewiesen. Die Abklärungen zwischen Kanton und ipw im Zusammenhang mit dem Bauschaden im EEB sind noch im Gang. Die ipw erwartet jedoch eine Inbetriebnahme des EEB per Mitte 2025. Um den Personalbedarf zu decken, der durch Fachkräftemangel und überdurchschnittlich viele Krankheitsabsenzen gestiegen ist, mussten Temporärmitarbeitende hinzugezogen werden. Die Mehrheit der Lücken konnte die ipw jedoch mit Festanstellungen und mit Fachkräften aus dem Mitarbeitendenpool schliessen. In der Geschäftsleitung galt es infolge zweier Pensionierungen sowie einer Neuausrichtung, drei Stellen neu zu besetzen. Die Vakanzen in der Direktion Pflege und Fachdienste, der Leitung Akutpsychiatrie für Erwachsene sowie der Direktion Betriebe wurden erfolgreich besetzt. Der Umsetzung der Unternehmensstrategie 2030 kam im Berichtsjahr grosse Bedeutung zu, so wurden die strategischen Ziele mit Aktivitäten und Massnahmen ausgeweitet. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der verrechenbaren Pflegetage erneut um 1,9% von 86 715 auf 88 370 gestiegen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt noch einmal um 3,2% tiefer als im Vorjahr (23,9 Tage). Der Anteil der Allgemeinversicherten im stationären Bereich beträgt 95%, was eine leichte Senkung von 1% im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Von den insgesamt an der ipw behandelten 10 693 Patientinnen und Patienten wurde erneut ein Fünftel in mehreren Settings, das heisst in Behandlungsketten, behandelt (aufsuchend, ambulant, tagesklinisch). Die Tagesklinik hat im Berichtsjahr 843 Patientinnen und Patienten bei einer Belegung von 94,5% behandelt. Insgesamt haben 268 Personen die aufsuchenden Behandlungsangebote der ipw in Anspruch genommen, was eine Zunahme von 80% im Vergleich zum Vorjahr bedeutet (2022:
149). Die Anzahl Konsultationstage bzw. Hausbesuche betrug 4228, was eine Zunahme um 2951 im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Trotz der Herausforderungen hat die ipw das Berichtsjahr mit einem Gewinn von 3,4 Mio. Franken abgeschlossen.
C. Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie und Gesamtbeurteilung Der Spitalrat hat den Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie für das Berichtsjahr mit Beschluss vom 26. März 2024 zuhanden der Gesundheitsdirektion verabschiedet. Wie bereits das Vorjahr war das Berichtsjahr geprägt durch grosse Herausforderungen wie zum Beispiel den Anstieg im Sach- und Lohnkostenbereich, Auslastungsschwankungen insbesondere im stationären jugendpsychiatrischen Bereich, die Aufbauarbeit bei neuen Angeboten und den Bauschaden im EEB. Trotzdem hat die ipw ihren Versorgungsauftrag vollumfänglich erfüllt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich mit grossem Engagement und hoher Kompetenz für das Wohl der Patientinnen und Patienten eingesetzt. Die ipw hat im Berichtsjahr einen Gewinn von 3,4 Mio. Franken erzielt (nach Auflösung von Rückstellungen von 1,9 Mio. Franken), was im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Anstieg bedeutet (2022: 3,3 Mio. Franken). Die EBITDA-Marge beträgt im Berichtsjahr 6,6%. Die Eigenkapitalquote ist im Berichtsjahr von 45,7% auf 50,7% gestiegen. Die ipw hat im Bereich Kooperationen und Digitalisierung wertvolle Schritte unternommen, einen stetigen Austausch mit verschiedenen Leistungserbringenden im Gesundheits- und Sozialwesen vorangetrieben und der Digitalisierung in der Strategie «Zäme 2030» mehr Gewicht beigemessen. Die Fluktuationsrate ist erneut um 2,6% auf 16,9% gestiegen.
Fazit Die ipw hat im Berichtsjahr die Erwartungen des Eigentümers erfüllt. Trotz der spürbaren Engpässe im Bereich Personal und Kapazitäten gelang es der ipw durchgehend, eine vollumfängliche Versorgung sicherzustellen. Auch wenn die Kooperationen ein Bestandteil der Gesamtstrategie sind, fehlt eine eigentliche Kooperationsstrategie mit Umsetzungsmassnahmen. Ebenfalls fehlt im Bereich Digitalisierung und Cybersecurity eine Gesamtstrategie mit Umsetzungsmassnahmen. Aus Eigentümersicht ist die gute Leistung der ipw unter den herausfordernden Bedingungen im Berichtsjahr anzuerkennen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ipw gebührt ein Dank für ihren tagtäglichen Einsatz. Ihre Arbeit, ihr Engagement und ihre Professionalität haben es ermöglicht, die Herausforderungen des vergangenen Jahres zu meistern und den Leistungsauftrag der ipw erfolgreich zu erfüllen.
Erwartungen Der Eigentümer hat die folgenden Erwartungen an die ipw, wobei die Zielerreichung auf der Grundlage der Berichterstattung (Quartals- und Jahresberichte) sowie im Rahmen der halbjährlichen Eigentümergespräche überprüft wird: – Strategische Schwerpunkte: Der Eigentümer erwartet, dass die ipw ihre Bemühungen zur Umsetzung der Strategie «Zäme 2030» fortsetzt und die Effizienz insbesondere durch die Inbetriebnahme des EEB steigert. – Qualität: Der Eigentümer fordert, dass die hohe Qualität beibehalten wird und Massnahmen getroffen werden, um die Rücklaufquote der Qualitätsbefragungen zu erhöhen. – Personal: Es wird erwartet, dass die initiierten Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität weitergeführt werden und die Fluktuationsrate auf die Vorjahreswerte gesenkt wird. – Kooperationen: Von der ipw wird erwartet, dass sie 2024 eine Kooperationsstrategie mit Umsetzungsmassnahmen vorlegt und, wo möglich und sinnvoll, Synergien nutzt. – Unternehmensorganisation und -kultur: Der Eigentümer erwartet, dass die personellen Veränderungen in der Geschäftsleitung die Weiterentwicklung der Führungsstruktur weiterhin positiv prägen. – Infrastruktur: Es wird erwartet, dass die Modernisierung der Infrastruktur unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Zustandsanalyse und der Arealstrategie weiter vorangetrieben wird. Dabei ist sicherzustellen, dass die Bautätigkeiten im Rahmen der finanziellen Tragbarkeit von der ipw geplant und umgesetzt werden. – Finanzen: Der Eigentümer erwartet von der ipw, dass auch in Zukunft eine über dem Branchendurchschnitt liegende EBITDA-Marge erzielt wird. – Risikomanagement: Von der ipw wird erwartet, dass die etablierten Instrumente weiterhin systematisch angewendet und weiterentwickelt werden. – Digitalisierung: Es wird erwartet, dass ein Gesamtkonzept zur Digitalisierung erarbeitet wird mit Fokus auf Synergien mit anderen kantonalen Spitälern und psychiatrischen Kliniken, insbesondere im Bereich Klinikinformationssystem und Cybersecurity. Das Angebot für das elektronische Patientendossier soll 2024 verfügbar sein.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Geschäftsbericht 2023 der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland wird genehmigt und zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
II. Der Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2023 für die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland wird genehmigt und zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
III. Mitteilung an die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, Spitalrat, Wieshofstrasse 102, 8408 Winterthur, sowie an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli