RRB Nr. 495/2019
Kantonsschule Hottingen, Zürich, Ersatz Heizungsanlage, Anpassung Gebäudetechnik und Nutzungsoptimierung Untergeschoss, gebundene und neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Mai 2019
495. Kantonsschule Hottingen, Zürich (Ersatz Heizungsanlage, Anpassung Gebäudetechnik und Nutzungsoptimierung Untergeschoss; Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Kantonsschule Hottingen ist eine öffentliche Zürcher Mittelschule mit drei Profilen (Wirtschaftsgymnasium, Handels- und Informatikschule). Die Schulanlage besteht aus einem L-förmigen Baukörper, der sich aus dem Klassentrakt, der Aula und den Sporthallen zusammensetzt. Das Ensemble wurde in den Jahren 1947–1949 von Adolf Carl Müller als Töchterschule der Stadt Zürich erbaut. Das Gebäude wird im kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte geführt. Im Rahmen einer umfassenden Instandsetzung wurden 1983 verschiedene haustechnische Anlagen erneuert. Diese haben das Ende ihrer Betriebsdauer erreicht und müssen ersetzt werden. Da die neue Wärmeerzeugung einen viel geringeren Raumbedarf aufweist (Aufhebung des Blockheizkraftwerkes), können die frei werdenden Flächen für den Unterricht (Nebennutzungen) verwendet werden.
B. Projekt Die bestehende Wärmeerzeugung (Kombination Gaskessel/Blockheizkraftwerk) wird durch eine ökologisch nachhaltige Anlage ersetzt. Mittels acht Erdsonden kann über einen Wärmetauscher zukünftig ein wesentlicher Anteil der benötigten Wärmemenge CO 2-frei aufbereitet werden. Für die Spitzenlastabdeckung wird ein kondensierender Gaskessel eingesetzt. Mit der Erneuerung der Wärmeerzeugung sind zudem verschiedene Anpassungen bei den Sanitär- und Elektroinstallationen verbunden. Aufgrund der Neukonzipierung der Wärmeerzeugung können die frei werdenden Räume für Unterrichtszwecke verwendet werden. Im ehemaligen Kohlenkeller kann ein grosszügiges Werkatelier für das Bildnerische Gestalten und in der Heizzentrale ein multifunktionaler Sport- und Bewegungsraum eingerichtet werden. Mit diesen Umnutzungen kann die beengte Raumsituation an der Kantonsschule etwas entspannt werden. Besonders wertvoll ist dies im Sportunterricht, wo mit dem neuen Angebot und in Kombination mit dem bestehenden Fitnessraum die fehlende Turnhalle ersetzt werden kann.
Der Baubeginn ist Mitte 2019 geplant. Die meisten Bauarbeiten können unter laufendem Betrieb ausgeführt werden. Die lärmintensiven Arbeiten werden in den schulfreien Zeiten vorgenommen. Provisorien sind keine notwendig. Die Arbeiten sollen im zweiten Quartal 2020 abgeschlossen werden.
C. Finanzielles Die Investitionen betragen gemäss Kostenvoranschlag vom 19. März 2019 Fr. 4 260 000 (Stand Kostenvoranschlag Bauprojekt, Genauigkeitsgrad ±10%, Zürcher Index der Wohnbaupreise vom 1. April 2018, Indexstand: 1036,8 Punkte, Basis 1939, einschliesslich 7,7% MWSt). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukosten (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Gebundene Neue Total Ausgaben Ausgaben Ausgaben in Franken in Franken in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 465 833 267 167 733 000 2 Gebäude 1 674 750 1 024 250 2 699 000 3 Betriebseinrichtungen 0 96 750 96 750 4 Umgebung 90 750 0 90 750 5 Baunebenkosten 34 332 91 668 126 000 6 Reserve 227 000 137 500 364 500 Total Investitionskosten BKP 1–6 2 492 665 1 617 335 4 110 000 6 Reserve BKP 9 0 12 500 12 500 9 Ausstattung 0 137 500 137 500 Total Ausstattung einschliesslich 0 150 000 150 000 Anteil Reserve Total Investitionskosten BKP 1–9 2 492 665 1 767 335 4 260 000 Für den Heizungsersatz und die Nutzungsoptimierung des Untergeschosses der Kantonsschule Hottingen sind eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 492 665 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG; LS 611) und eine neue Ausgabe von Fr. 1 767 335 gemäss § 37 Abs. 1 CRG durch den Regierungsrat zu bewilligen. In den Gesamtkosten von Fr. 4 260 000 sind die Projektierungskosten von Fr. 360 000 gemäss Verfügung der Bildungsdirektion vom 6. März 2018 sowie die Erhöhung der Projektierungskosten um Fr. 215 000 auf insgesamt Fr. 575 000 gemäss Verfügung der Baudirektion vom 13. März 2019 enthalten. Diese Verfügungen werden mit der vorliegenden Ausgabenbewilligung aufgehoben. Die Finanzierung der Hochbauinvestitionen von Fr. 4 110 000 erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe
Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, die Finanzierung der Ausstattung von Fr. 150 000 über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Für das Vorhaben sind im Budget 2019 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2019–2022 keine Gelder eingestellt. Der notwendige Investitionsbetrag kann innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert werden.
D. Kapitalfolgekosten Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 4 260 000 betragen jährlich Fr. 170 396. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Bauteilgruppe und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,5% der Baukosten zusammensetzen. Darüber hinaus entstehen keine weiteren betrieblichen oder personellen Folgekosten. Tabelle 2: Bau- und Kapitalfolgekosten (in Franken) Investitionskategorie Aktivierbarer Kosten- Nutzungs- Kalk. Abschrei- Total Kostenanteil anteil dauer Zinsen bungen in % in Jahren Hochbauten Rohbau 1 406 964 9,6 120 3 052 3 391 6 443 Hochbauten Rohbau 2 405 362 9,5 40 3 040 10 134 13 174 Hochbauten Installationen 892 063 20,9 30 6 690 29 735 36 425 Hochbauten Ausbau 2 405 611 56,5 30 18 042 80 187 98 229 Ausstattung 150 000 3,5 10 1 125 15 000 16 125 Total 4 260 000 100 31 949 138 447 170 396
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Heizungsersatz und die Nutzungsoptimierung des Untergeschosses der Kantonsschule Hottingen, Zürich, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 492 665 und eine neue Ausgabe von Fr. 1 767 335, insgesamt Fr. 4 260 000, bewilligt. Davon gehen Fr. 4 110 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 150 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand 1. April 2018)
III. Die Verfügungen der Bildungsdirektion vom 6. März 2018 und der Baudirektion vom 13. März 2019 zur Bewilligung des Projektierungskredits von insgesamt Fr. 575 000 werden aufgehoben.
IV. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli