RRB Nr. 497/2016
Strassen, Bonstetten/Stallikon, 648 Aumüli-/ Bonstetterstrasse, Schlad- bis Reppischtalstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Mai 2016
497. Strassen (Bonstetten/Stallikon, 650 Aumüli-/Bonstetterstrasse,
Erwägungen
Schlad- bis Reppischtalstrasse, km 1.900–2.620; Instandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die 648 Aumüli-/Bonstetterstrasse ist ein Teilstück der regionalen Verbindungsstrasse von Bonstetten über das Reppischtal und die Buchenegg nach Adliswil/Langnau a. A. Auf diesem Strassenabschnitt wurde als letzte Massnahme 2002 eine Tragdeckschicht eingebaut. Heute weist der Fahrbahnbelag Kornausbrüche, Frostschäden, Risse, Verdrückungen und Setzungen auf. Zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit muss die Aumüli-/ Bonstetterstrasse auf dem Teilstück Schlad- bis Reppischtalstrasse instand gesetzt werden. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet: In der Fahrbahn wird der Oberbau (Fundation, Trag-, Binder- und Deckschicht) ersetzt. Örtlich werden die Ränder verstärkt und auf verschiedenen Abschnitten wird der Strassenkörper mit Elementplattenmauern gesichert. Die Entwässerung wird instand gestellt und sämtliche Armaturen der Schlammsammler und Kontrollschächte werden ersetzt. Die Randabschlüsse werden erneuert. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 13. April 2016 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 1 740 000 Nebenarbeiten 45 000 Technische Arbeiten 135 000 Total 1 920 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 920 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.3141 0 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt 84U-20305), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2016 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 648 Aumüli-/Bonstetterstrasse, Schladbis Reppischtalstrasse, Bonstetten/Stallikon, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 920 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 13. April 2016)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi