Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 503/2024

Klosterinsel Rheinau, Absichtserklärung zur Nutzung des Abttrakts, Kenntnisnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Mai 2024

503. Klosterinsel Rheinau, Nutzung des Abttraktes, Grundsatzentscheid und weiteres Vorgehen

Erwägungen

Ausgangslage Mit der Klosterinsel Rheinau besitzt der Kanton Zürich ein Baudenkmal mit internationaler Ausstrahlung. Die Klosteranlage ist als Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung im Bundesinventar für schützenswerte Ortsbilder (ISOS) aufgeführt. Die gesamte Klosteranlage auf der Rheininsel bildet ein weitgehend erhaltenes spätgotisch-barockes Denkmal, das für die Bevölkerung des Kantons Zürich von kultureller und historischer Bedeutung ist. Gestützt auf ein vom Regierungsrat am 10. Juni 2009 verabschiedetes Neunutzungskonzept verfügt sie heute über unterschiedliche Nutzungen, unter anderem ein Musikprobezentrum (Stiftung Musikinsel Rheinau) sowie Angebote in den Bereichen Hauswirtschaftsschule und Gastronomie (RRB Nr. 944/2009). Noch nicht umgesetzt wurde das im Konzept vorgesehene Museum. Für die Nutzung des Abttraktes wurde der Verein Insel Museum Rheinau mit der Planung eines Museums beauftragt. Ein Insel Museum Rheinau soll sich jenen Aspekten widmen, die den Ort prägten. Dies waren die Geschichte des Klosters, der Psychiatrie und auch archäologische Funde aus der Keltenzeit. 2020 wurde in enger Rücksprache mit den kantonalen Behörden ein Konzept für ein kulturhistorisches Museum verabschiedet. 2021 fragte die Stiftung Musikinsel Rheinau die Baudirektion an, ob auch der Abttrakt angemietet werden kann. Seit zehn Jahren betreibt sie erfolgreich ein Probezentrum für ein breites Spektrum von Laien- und Jugendorchestern sowie Chören. Wegen der hohen Nachfrage und deren Konzentration auf Wochenenden und Ferien wünscht sie eine Erweiterung. Zusätzliche 50 Betten würden der Musikinsel erlauben, mehr Gäste zu bewirten, und ihr somit die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Betriebs bieten. Diese neue Ausgangslage führte zu einem Marschhalt. 2022 äusserte sich der Regierungsrat im Rahmen der Beantwortung der Anfrage KR- Nr. 360/2022 betreffend Verschleppung der Entscheidung für ein Museum auf der Insel Rheinau dahingehend, dass die Umsetzung des Museums im Abttrakt nach wie vor erstrebenswert sei. Er beauftragte in der Folge die Baudirektion, sowohl eine Lösung für die Umsetzung des Museums als auch eine Erweiterung der Musikinsel im Abttrakt zu entwickeln.

Nutzungsevaluation und Projektentwicklung Zur Belegung des Abttraktes mit beiden Nutzungen wurden seit Sommer 2022 verschiedene Studien durchgeführt. Im Sinne einer Konkretisierung dieser zukünftigen Nutzung des Abttraktes haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Baudirektion, des Vereins Insel Museum Rheinau und der Stiftung Schweizer Musikinsel Rheinau auf Eckpunkte bezüglich der Raumaufteilung zur Realisierung ihrer Pläne geeinigt und diese im April 2024 in einer gemeinsamen Absichtserklärung festgehalten. Die Instandsetzung des Abttraktes soll eine Erweiterung der Musikinsel um rund 40 Betten und vier Proberäume ermöglichen und gleichzeitig das geplante kulturhistorische Museum beherbergen. Für den Museumsbetrieb ist der Ausbau des Dachstockes zu ermöglichen. In den kommenden Monaten sollen die Stiftung Musikinsel, der Verein Insel Museum und die Baudirektion gemeinsam und in enger Abstimmung die anstehenden Projektierungsarbeiten angehen und wo nötig gemeinsam umsetzbare Detaillösungen im Interesse aller Beteiligten suchen. Die Baudirektion sorgt für eine entsprechende Projektorganisation unter Einbezug der beiden Nutzenden. Die Kosten für die Instandsetzung des Abttraktes, einschliesslich Ausbau für das Museum sowie zusätzliche Hotelzimmer und Proberäume für die Musikinsel, welche diese mieten wird, werden insgesamt auf rund 25 Mio. bis 28 Mio. Franken geschätzt. Ein allfälliger Beitrag des Gemeinnützigen Fonds für das bauliche Vorhaben könnte dem geschätzten Gesamtbetrag in Abzug gebracht werden. Gemäss Absichtserklärung verpflichten sich alle Beteiligten zu einer Kosten-Nutzen-Optimierung für die weitere Projektierung und Realisierung des Vorhabens. Der Regierungsrat erwartet, dass alle Beteiligten die Kosten tief halten, damit ein wirtschaftlicher Betrieb möglich wird. Der Regierungsrat überprüft zurzeit die Investitionsvorhaben des Kantons und wird dazu eine Priorisierung der einzelnen Projekte vornehmen. Die Realisierung der Instandsetzung sowie des Ausbaus des Abttraktes steht daher unter Vorbehalt der Priorisierung dieses Vorhabens.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der gemeinsamen Absichtserklärung der Baudirektion, des Vereins Insel Museum Rheinau und der Stiftung Schweizer Musikinsel Rheinau zur Nutzung des Abttraktes auf der Klosterinsel Rheinau wird Kenntnis genommen.

II. Die Baudirektion wird beauftragt, die nächsten Planungsschritte für die baulichen Massnahmen im Abttrakt einzuleiten und die finanziellen Mittel für die Projektierungsarbeiten beim Regierungsrat zu beantragen.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli