Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 505/2025

Anfrage Gabriel Mäder, Adliswil, Nicola Yuste, Zürich, und Urs Wegmann, Neftenbach, betreffend Einsatz von künstlicher Intelligenz im Steuerwesen, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 61/2025

Sitzung vom 14. Mai 2025

505. Anfrage (Einsatz von künstlicher Intelligenz im Steuerwesen) Kantonsrat Gabriel Mäder, Adliswil, Kantonsrätin Nicola Yuste, Zürich, und Kantonsrat Urs Wegmann, Neftenbach, haben am 24. Februar 2025 folgende Anfrage eingereicht: In ihrer Antwort auf die Anfrage KR 248/2021 zum «Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Verwaltung des Kantons Zürich» verortete die Regierung im September 2021 Potenzial von AES (autonomen Entscheidungssystemen) bei der Steuereinschätzung, sofern ein Algorithmus entwickelt werden kann, der nachvollziehbar und rechtsgleich eingesetzt werden kann. Der Kanton Solothurn hat nun jüngst gesetzliche Grundlagen im Steuerbereich geschaffen, um den Einsatz von algorithmischen Systemen zu ermöglichen. Der Hintergrund ist die Einführung eines Machine- Learning-Moduls (ML-Modul) in der Steuersoftware NEST als Unterstützung in der Veranlagung von natürlichen Personen. Mit der durch den Einsatz künstlicher Intelligenz erhöhten Anzahl an automatisch erstellten Veranlagungen soll dem steten Mengenwachstum in der Veranlagung durch eine Steigerung der Produktivität Rechnung getragen werden. Daraus ergeben sich die folgenden Fragen an den Regierungsrat:

Erwägungen

1. Aktueller Einsatz von KI: Setzt das Steueramt des Kantons Zürich bereits KI-Technologien oder algorithmische Systeme in seinen Prozessen ein? Falls ja, in welchen Bereichen und mit welchen Zielsetzungen erfolgt der Einsatz?

2. Potenziale und Zukunftspläne: a. Plant der Regierungsrat, KI oder ähnliche Technologien zukünftig im Steuerwesen einzusetzen? In welchen Anwendungsgebieten sieht die Regierung Potenzial? b. Ist die Schaffung einer spezifischen gesetzlichen Grundlage für den Einsatz von KI im Steuerbereich geplant oder notwendig?

3. Risikomanagement und Datenschutz: a. Wie adressiert das Steueramt potenzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI, insbesondere in Bezug auf die Datenqualität, Datenschutz, Informationssicherheit und Diskriminierung?

b. Welche organisatorischen und technischen Massnahmen wurden getroffen, um die rechtskonforme Anwendung und Qualität der KI fortlaufend sicherzustellen? c. Welche Kontrollmechanismen und Berichtspflichten wären vorgesehen, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des KI-Einsatzes zu gewährleisten?

4. Vergleich mit anderen Kantonen: a. Inwiefern orientiert sich der Kanton Zürich an den Entwicklungen anderer Kantone, wie etwa dem Kanton Solothurn, der spezifische Regelungen für KI-gestützte Steuerveranlagungen eingeführt hat? b. Gibt es eine Zusammenarbeit oder einen Austausch zu Best Practices mit anderen Kantonen?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Gabriel Mäder, Adliswil, Nicola Yuste, Zürich, und Urs Wegmann, Neftenbach, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Steueramt setzt seit Langem algorithmische Systeme ein. So wurden und werden seit 2006 mehrere Systeme mit konventionellen, regelbasierten Algorithmen als Hilfssysteme in Betrieb genommen. Diese regelbasierten Systeme vereinfachen unter anderem den Steuerpflichtigen die Online-Deklaration der Steuererklärung und den Fachleuten des kantonalen Steueramtes die Veranlagungstätigkeit. Somit ermöglichten sie bisher auch, das Wachstum der Aufgaben mit bestehendem Personal aufzufangen und im Gegenzug den Aufwand der Steuerpflichtigen zu erleichtern. Auf dieser Grundlage erfolgen auch die aktuellen Verbesserungen und Weiterentwicklungen. Das Steueramt hat im Weiteren die Entwicklungen im Bereich von Künstlicher Intelligenz (KI) und Machine Learning im Steuerbereich seit der erwähnten Anfrage KR-Nr. 248/2021 betreffend Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Verwaltung des Kantons Zürich verfolgt und sich mit daraus resultierenden Möglichkeiten aktiv auseinandergesetzt. Es wird die entsprechenden Möglichkeiten nutzen, sobald sich diese als ausreichend bewährt und robust erweisen. Zum heutigen Zeitpunkt setzt das Kantonale Steueramt weder KI-Technologien noch Machine Learning in den Entscheidungsprozessen ein.

Die möglichen Anwendungsbereiche von KI und ähnlichen Technologien sind breit. Insbesondere im Bereich seiner Kernprozesse erkennt das Steueramt aufgrund seiner Erfahrung und des Austauschs mit anderen Steuerbehörden Potenzial für die Nutzung solcher Technologien. Ob und wie die rechtlichen Grundlagen angepasst werden müssen, hängt vom Einsatzgebiet und -zweck der eingesetzten Technologie ab. Dabei wäre zu prüfen, ob die bestehenden Regeln den Vorgaben des Datenschutzes bereits entsprechen. Zu Fragen 3a–3c: Das Steueramt orientiert sich für die Risikobeurteilung eines möglichen Einsatzes von KI an den bestehenden und bewährten Standardvorgaben der Informationssicherheit und des Datenschutzes. Jeweils bezogen auf das konkrete Einsatzgebiet sowie die verwendeten Daten sind demgemäss für den Einsatz einer KI im Steuerbereich eine entsprechende Schutzbedarfsanalyse sowie eine Datenschutz-Folgeabschätzung vorgesehen. Organisatorische Massnahmen für die rechtskonforme Anwendung und Qualität wurden bisher, mangels eines konkreten Einsatzes einer KI, nicht getroffen. Kontrollmechanismen und Berichtspflichten sind im Fall der Nutzung von KI-gestützten Anwendungen unabdingbare Instrumente angemessener Schutzmassnahmen. Der Austausch mit Steuerverwaltungen anderer Kantone und die Erkenntnisse daraus sind für das Steueramt von grossem Wert. Erfahrungen im Bereich von KI und Machine Learning werden auch mit Gemeinden, IT-Lieferanten oder Unternehmen aus der Finanzindustrie ausgetauscht. Der interkantonale Erfahrungsaustausch findet sowohl in technischen als auch in steuerrechtlichen Fragestellungen grossmehrheitlich im Rahmen der Schweizerischen Steuerkonferenz statt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli