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RRB Nr. 52/2022

Strassen Schlatt/Elsau, 830 Räterschen-/Schlatterstrasse, Waltenstein bis Bettlihof, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Januar 2022

52. Strassen (Schlatt/Elsau, 830 Räterschen-/Schlatterstrasse,

Erwägungen

Waltenstein bis Bettlihof, km 3.500–5.425, Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die Räterschen-/Schlatterstrasse auf dem Gebiet der Gemeinden Schlatt und Elsau zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 830 geführt. Im Abschnitt zwischen Waltenstein und Bettlihof wurde die Räterschen-/Schlatterstrasse in den 60er-Jahren ausgebaut. Als letzte Massnahme wurde in den 80er-Jahren der Deckbelag ersetzt. Die gesamte Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und weist mittlere Spurrinnen mit einzelnen Verdrückungen auf. Zudem sind Längs- und Querrisse vorhanden sowie Graben- und Belagsflicke. Zur Erhaltung der noch intakten Belagsschichten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf den Teilstücken km 3.500–4.000 und km 4.700–4.950 ein vollständiger Belagsersatz vorgenommen und eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht eingebaut. Auch die Fundationsschicht muss ersetzt werden. In den Teilstücken km 4.000–4.700 und km 4.950–5.425 wird der bestehende Belag abgefräst und im Hocheinbau eine neue Binder- und Deckschicht eingebaut. Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitungen und Schächte sind neu zu erstellen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden erneuert und die Fahrbahnränder teilweise verstärkt. Im Zuge der Instandsetzung wird eine neue Verkehrsmessstelle erstellt. Zudem wird die bestehende Strassenbeleuchtung in Waltenstein und Tolhusen ergänzt und den geltenden Standards angepasst. In Koordination mit der Strasseninstandsetzung werden auch die Bushaltestellen Waltenstein und Tolhusen den geltenden Standards angepasst und hindernisfrei ausgebaut (Verfügungen des Tiefbauamtes Nrn. 1018/2021 und 779/2021, Projektfestsetzungen und Ausgabenbewilligungen). Die Wasserversorgung Waltenstein ersetzt in Waltenstein gleichzeitig die Wasserleitung und die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich erneuern ihr Stromversorgungsnetz.

Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 13. Dezember 2021 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 2 850 000 Nebenarbeiten 370 000 Technische Arbeiten 330 000 Total 3 550 000

Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 3 550 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30620), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2022 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 eingestellt. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2006/2021 bewilligte Ausgabe von Fr. 45 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 830 Räterschen-/Schlatterstrasse in den Gemeinden Schlatt und Elsau wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 550 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2021)

III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2006/2021 wird bezüglich der Ausgabe aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of January 1, 2022; the act was consolidated again on July 1, 2022 and July 1, 2022.

Cited in