Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 52/2024

Interkantonale Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb gemeinsamer Abfrageplattformen und Datenbanksysteme, Schreiben an KKJPD

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Januar 2024

52. Interkantonale Vereinbarung über den Datenaustausch zum

Erwägungen

Betrieb gemeinsamer Abfrageplattformen und Datenbanksysteme (Stellungnahme) Mit Schreiben vom 23. November 2023 stellte die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) den Kantonsregierungen den Entwurf einer interkantonalen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb gemeinsamer Abfrageplattformen und Datenbanksysteme zur Stellungnahme zu. Beim Bund und in den Kantonen gibt es eine Vielzahl von Datenbanken mit polizeilichen Informationen, die unterschiedlichen Bearbeitungszwecken dienen. Die Möglichkeiten der kantonalen Polizeikorps, untereinander auf diese Daten zugreifen zu können, sind jedoch eng begrenzt. Oftmals ist auch der Informationsaustausch mit den Polizeibehörden des Auslandes noch unzureichend. All dies behindert eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung über die Kantons- und Landesgrenzen hinweg. Vor diesem Hintergrund sind zahlreiche Bestrebungen im Gang, die Rechtsgrundlagen zu schaffen, um die verschiedenen polizeilichen Informationssysteme besser zu vernetzen. So hat die Sicherheitskommission des Nationalrates (SIK-N) am 19. Oktober 2023 die Motion 23.4311 betreffend Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches eingereicht. Der Bundesrat beantragte am 29. November 2023 die Annahme. Am 19. Dezember 2023 wurde die Motion vom Nationalrat ohne Gegenstimme überwiesen. Die KKJPD legt mit dem erwähnten Schreiben einen Entwurf einer interkantonalen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb gemeinsamer Abfrageplattformen und Datenbanksysteme vor. Zudem laufen in verschiedenen Kantonen die Arbeiten für eine Anpassung der kantonalen Polizeigesetze. Die mit der Motion der SIK-N angestrebte eidgenössische Lösung ist klar zu favorisieren. Nur sie stellt sicher, dass rasch schweizweit eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Datenaustausch geschaffen werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Co-Präsidium der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) (Zustelladresse: Generalsekretariat KKJPD, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern; Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an info@kkjpd. ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 23. November 2023, mit dem Sie uns zur Konsultation zum Entwurf einer interkantonalen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb gemeinsamer Abfrageplattformen und Datenbanksysteme eingeladen haben. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen ausdrücklich die eidgenössische Lösung, die mit der von der Sicherheitskommission des Nationalrates eingereichten Motion 23.4311 betreffend Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches angestrebt wird. Der Nationalrat hat diese am 19. Dezember 2023 ohne Gegenstimme überwiesen. Diese Lösung ist nun rasch voranzutreiben, um schweizweit eine verlässliche Grundlage für den Datenaustausch zu schaffen. Die Umsetzung einer interkantonalen Vereinbarung erachten wir als unrealistisch. Zu bemerken ist, dass in der Vergangenheit vielfach verschiedene Kantone nicht zuletzt aus demokratiepolitischen Überlegungen nicht zur Unterzeichnung solcher Vereinbarungen bereit waren.

II. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli