Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 527/2024

Gemeindeordnung, Politische Gemeinde Maur, Änderung, Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Mai 2024

527. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Maur, Änderung, Genehmigung)

Erwägungen

1. Die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden regeln gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Maur haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 eine Teilrevision der Gemeindeordnung beschlossen. Mit dieser Teilrevision führt die Politische Gemeinde Maur eine Leitung Bildung gemäss § 43 des Volksschulgesetzes (LS 412.100) ein. Die Änderungen der Gemeindeordnung treten am 1. August 2024 in Kraft.

3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Maur am 3. März 2024 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Maur, Zürichstrasse 8, 8124 Maur, den Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Verfassung des Kantons Zürich, Art. 89 — read in the version of April 1, 2023; the act was consolidated again on July 1, 2024 and July 1, 2024.