RRB Nr. 532/2026
Strassenverkehrsamt Winterthur, Massnahmen Betriebserhalt, Projektierung und vorgezogene Ausführungsplanung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Mai 2026
532. Strassenverkehrsamt Winterthur, Massnahmen Betriebserhalt,
Erwägungen
Projektierung und vorgezogene Ausführungsplanung (gebundene Ausgabe)
Ausgangslage Der Standort Winterthur an der Taggenbergstrasse aus dem Jahr 1979 ist nach Zürich der zweitgrösste Standort des Strassenverkehrsamtes. Die Anlage besteht aus einem dreigeschossigen Verwaltungsgebäude mit Kundenbereich und Büronutzung und einer zweigeschossigen Prüfhalle. Im Aussenbereich gibt es eine Überdachung für Aussenparkplätze, die Einfahrtskontrolle sowie Prüf- und Teststrecken. Seit der Inbetriebnahme unterhielt der Kanton den Standort und passte diesen punktuell an. Eine Gesamtinstandsetzung wurde bisher nicht vorgenommen. Die 2022 erarbeitete Zustandsanalyse ergab, dass einzelne Gebäudebereiche stark beansprucht und zum Teil in einem schlechten Zustand sind. Die Statik entspricht nicht den heutigen Anforderungen an die Erbebensicherheit und muss verstärkt werden. Tiefgreifende Umbauten und Instandsetzungsmassnahmen sind aber frühestens in rund zehn bis zwölf Jahren notwendig. Das übergeordnete Ziel am Standort Winterthur ist die Instandsetzung der gebäudetechnischen Anlagen für einen tauglichen und normgerechten Betrieb des Strassenverkehrsamtes für die kommenden zehn bis zwölf Jahre.
Projekt Im Bereich Lüftung sollen Schaltschränke erneuert, Ventilatoren und korrodierte Bauteile instand gesetzt oder ersetzt werden. Die Lüftungsanlage im Callcenter des Verwaltungsgebäudes wird vollständig ausgetauscht, und auch bestehende Kältemaschinen werden durch zukunftssichere Geräte ersetzt. Im Sanitärbereich ist vorgesehen, undichte Armaturen zu ersetzen, stillgelegte Leitungen zurückzubauen und Abwasserleitungen bei Bedarf zu erneuern. Zusätzlich werden in der Prüfhalle die Kompressoren der Druckluftanlage erneuert. Im Bereich der Elektroinstallationen sollen Haupt- und Unterverteilungen instand gesetzt werden. Zudem sind Anpassungen bei den Storen und der Beleuchtung vorgesehen; Letztere soll auf LED umgestellt werden. Die Gebäudeautomation wird auf den aktuellen Stand gebracht, bestehende Anlagen sollen eingebunden und Komponenten sowie Schaltschränke bei Bedarf ersetzt werden.
An der Fassade müssen mangelhafte Dilatationsfugen erneuert und schadstoffhaltige Kittfugen fachgerecht saniert werden. Rund ein Viertel der Fenster soll in allen Bereichen punktuell ersetzt werden. Auf den Flachdächern werden Absturzsicherungen ergänzt und Dachabdichtungen überprüft. Das Tragwerk und die Erdbebensicherheit werden durch die Verstärkung von Fundamenten, Wänden und Dachkonstruktionen verbessert. Einzelne Bauteile wie beispielsweise Treppen sollen instand gesetzt werden. Im Bereich des Brandschutzes werden Türen, Fluchtwege und Serviceöffnungen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen kontrolliert. Ziel aller Massnahmen ist es, die technischen Anlagen zu modernisieren, alte oder beschädigte Bauteile zu ersetzen, die Sicherheit zu erhöhen, die Energieeffizienz zu verbessern und die Gebrauchstauglichkeit der Gebäude für die nächsten zehn bis zwölf Jahre zu sichern.
Finanzielles Die Kosten für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung setzen sich wie folgt zusammen (Kostenstand 28. Januar 2026, Zürcher Index der Wohnbaupreise: April 2025, Basis 1939): Tabelle 1: Investitionskosten (Beträge in Franken) Leistung Projektierung Vorgezogene Kosten Ausführungsplanung 10 Vorbereitungsarbeiten 10 000 10 000 59 Honorare und Spezialisten 648 000 482 000 1 130 000 61 Reserve 62 000 48 000 110 000 Total einschliesslich MWSt 720 000 530 000 1 250 000 Für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung der baulichen Massnahmen für den Betriebserhalt des Strassenverkehrsamtes in Winterthur ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 250 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Finanzierung der Ausgabe erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Die Durchführung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetkredite der Investitionsrechnung finanziert werden kann und im Vergleich zu anderen Vorhaben priorisiert wird. Für das Vorhaben sind im Budget 2026 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 folgende Beträge eingestellt:
Tabelle 2: Verteilung pro Jahr gemäss KEF/Budget (in Franken) 2026 2027 2028 2029 Investitionen 3 800 0000 4 500 000 Aufgrund von Optimierungen und der Beschränkung auf minimale Massnahmen wird sich das gesamte Investitionsvolumen für das Vorhaben voraussichtlich in der Grössenordnung von rund 6 Mio. Franken bewegen. Zu Beginn der Vorstudie ist der Finanzmittelbedarf abgeschätzt und in die KEF-Planung aufgenommen worden. Im Rahmen der Vorstudien konnten bauliche Massnahmen ausgeschlossen werden, sodass jetzt von geringeren Kosten ausgegangen wird.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung der baulichen Massnahmen für den Betriebserhalt des Strassenverkehrsamtes in Winterthur wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 250 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe ×e Zielindexe ÷ Startindex (Indexstand April 2025)
III. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli