Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 533/2012

Regionaler Richtplan Furttal, Hüttikon, "Vorder-Hüttikerberg", Parkierungsanlage, Erweiterung, Standortfestlegung, Teilrevision, Änderung, Festsetzung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Mai 2012

533. Regionaler Richtplan Furttal (Teilrevision regionaler Richtplan, Teil Verkehr, Parkierungsanlage Vorder-Hüttikerberg, Hüttikon)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit RRB Nr. 1250/1998 setzte der Regierungsrat den regionalen Richtplan Furttal fest. Die Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe Furttal (ZPF) stimmte am 19. Oktober 2011 der Festlegung der Parkierungsanlage Vorderegg-Hüttikerberg in Hüttikon im regionalen Richtplan zu. Gegen diesen Beschluss ist gemäss Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrates Dielsdorf vom 7. Dezember 2011 kein Rechtsmittel erhoben worden. Mit Schreiben vom 14. Dezember 2011 ersucht die ZPF um Festsetzung der Änderung des regionalen Richtplanes.

B. Änderung betreffend Parkierungsanlage Seit der Eröffnung des Aussichtsturmes Altberg im Sommer 2010 gewann das Wandergebiet Altberg an Attraktivität. Die nahe gelegene Parkierungsanlage Vorder-Hüttikerberg weist rund 20 Parkplätze auf und vermag die Nachfrage insbesondere an den Wochenenden nicht mehr zu decken. Um dem zunehmenden Verkehr begegnen zu können, soll die bestehende Parkierungsanlage von 20 auf 40 Parkplätze erweitert und im regionalen Richtplan Furttal entsprechend bezeichnet werden. Der Standort der Parkierungsanlage ist über die Oetwilerstrasse hinreichend erschlossen und dem Richtplaneintrag steht aus übergeordneter Sicht nichts entgegen. Allerdings ist bei der Verwirklichung darauf zu achten, dass bei der Erweiterung der anstehende Boden erhalten bleibt und der Boden nicht versiegelt wird. Der regionale Richtplantext wird wie folgt geändert: 4.3.1.2 Parkierungsanlagen im öffentlichen Interesse Festlegung Vorder-Hüttikerberg (Gemeinde Hüttikon) – Wandergebiet Altberg – Ausbau auf 40 Parkplätze bestehend Die bestehende Richtplankarte bedarf keiner Änderung.

C. Anhörung und Mitwirkung Die Anhörung der Nachbargemeinden und der Nachbarregion sowie die öffentliche Auflage dauerten vom 18. Februar 2011 bis am 19. April 2011. Während der Auflagefrist gingen keine Einwendungen ein.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Teilrevision des regionalen Richtplanes Furttal betreffend die Standortfestlegung für die Erweiterung der Parkierungsanlage «Vorder-Hüttikerberg» in Hüttikon wird festgesetzt.

II. Die Änderung der Festlegung im regionalen Richtplan Furttal steht bei der Gemeindeverwaltung Hüttikon, Zürcherstrasse 22, 8115 Hüttikon, und bei der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich) jedermann zur Einsicht offen.

III. Dispositiv I und II sind von der Baudirektion gemäss § 6 Abs. 1 lit. a des Planungs- und Baugesetzes öffentlich bekannt zu machen.

IV. Mitteilung unter Beilage von je einem Exemplar der Vorlage (geänderter Richtplantext, Richtplankarte und Erläuterungsbericht) an – die Zürcher Planungsgruppe Furttal ZPF, c/o Gemeindeverwaltung Dällikon, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon, – die Gemeinderäte der Gemeinden – Boppelsen, Gemeindeverwaltung Boppelsen, Oberdorfstrasse 2, 8113 Boppelsen, – Buchs, Gemeindeverwaltung Buchs, Badenerstrasse 1, 8107 Buchs, – Dällikon, Gemeindeverwaltung Dällikon, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon, – Dänikon, Gemeindeverwaltung Dänikon, Oberdorfstrasse 1, Postfach, 8114 Dänikon, – Hüttikon, Gemeindeverwaltung Hüttikon, Zürcherstrasse 22, 8115 Hüttikon, – Otelfingen, Gemeinderatskanzlei Otelfingen, Vorderdorfstrasse 40, 8112 Otelfingen, – Regensdorf, Gemeindeverwaltung Regensdorf, Watterstrasse 114, 8105 Regensdorf, – das Baurekursgericht, – das Verwaltungsgericht, – die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cited in