Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 535/2022

Justizvollzug und Wiedereingliederung, Untersuchungsgefängnisse Zürich, Gefängnis Winterthur, Stellenplan

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. März 2022

535. Justizvollzug und Wiedereingliederung – Untersuchungsgefängnisse Zürich, Gefängnis Winterthur (Stellenplan)

Erwägungen

1. Ausgangslage Das Gefängnis Winterthur (GFW) als Teil der Untersuchungsgefängnisse Zürich verfügt heute über 48 Plätze für inhaftierte Personen bei einem Personalbestand von 16,0 Vollzeitäquivalenten (VÄZ). Nachdem die Fallzahlen im nördlichen Teil des Kantons gestiegen waren und daraus ein erhöhter Flächenbedarf resultierte, wurde 2005 eine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Erweiterung der bestehenden Bezirksanlage Winterthur für die Nutzenden der Liegenschaft Hermann-Götz-Strasse 22/24 durchgeführt. Im Rahmen dieser Abklärungen wurde entschieden, dass die Bezirksanlage erweitert, das bestehende Gefängnis Winterthur abgebrochen und ein Neubau erstellt wird. Die Grundsteinlegung für die neue Bezirksanlage Winterthur erfolgte Ende Januar dieses Jahres. Mit der geplanten Flächenvergrösserung wird die weitere Entwicklung der Bezirksanlage gemäss RRB Nr. 1015/2019 sowie dem vom Kantonsrat bewilligten Objektkredit vom 26. Mai 2020 (Vorlage 5580) langfristig sichergestellt. In der erweiterten Bezirksanlage wird das GFW Platz für 92 inhaftierte Personen einschliesslich zweier Arrestzellen und einer Akutzelle bieten. Hinzu kommen auf Wunsch der Kantonspolizei neun Einzelzellen für Polizeihaft zur Sicherung des polizeilichen Gewahrsams und für die vorläufige Festnahme. Die Übernahme der Polizeihaft in Winterthur durch das GFW verhindert eine zusätzliche kosten- und zeitintensive Verschiebung von inhaftierten Personen von und nach Zürich und ermöglicht eine direkte Zuführung derselben innerhalb der Bezirksanlage an die zuständige Strafverfolgungsbehörde. Die Untersuchungshaft im Kanton Zürich wurde in den vergangenen Jahren in wesentlichen Punkten reformiert. Soweit es die Strafuntersuchung zulässt, gilt heute in der Untersuchungshaft der sogenannte Gruppenvollzug, das heisst, die Zellen sind bis zu neun Stunden pro Tag offen und die Gefangenen können auf den Gängen zirkulieren, haben nach Möglichkeit Zugang zu Bildung und Beschäftigung, können in dieser Zeit Sport treiben, duschen und sich im Spazierhof aufhalten. Diese neuen Standards in der Untersuchungshaft orientieren sich an den Vorgaben der

Nationalen Kommission zur Verhinderung von Folter sowie an den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe (Minimalstandards U-Haft) der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren. Es ist voraussehbar, dass zum Zeitpunkt der Eröffnung diese Standards als bindend erklärt worden sind.

2. Stellenbedarf Gefängnis Winterthur Die Verdoppelung der Anzahl inhaftierter Personen sowie die erwähnten neuen Standards der Untersuchungshaft setzen einen höheren Personalbestand voraus. Neu wird im GFW zudem die Polizeihaft (u. a. vorläufige Festnahme) durchgeführt. Dafür muss ein aktiver 7×24-Stunden-Betrieb geplant (analog zum neuen Gefängnis Zürich West) und für eine sichere Dienstleistung während der Nacht gesorgt werden. Ein aktiver 24-Stunden-Betrieb heisst, dass jederzeit Eintritte und Austritte einschliesslich medizinischer Betreuung und Versorgung sowie Zuführungen für Einvernahmen der Staatsanwaltschaft und der Polizei ermöglicht werden müssen. Die geltenden Sicherheitsvorgaben bestimmen, dass in der Nacht Zellen selbst im Notfall nur dann geöffnet werden dürfen, wenn die Betreuenden in der Überzahl sind. Ansonsten muss gewartet werden, bis eine externe Interventionseinheit der Polizei vor Ort ist. Weiter werden im GFW zukünftig auch minderjährige Personen in der Polizeihaft betreut werden. Diese sind besonders schutzbedürftig. Die zusätzlichen Stellen ermöglichen eine altersgerechte Betreuung der jüngsten strafmündigen Personen. Darüber hinaus müssen die Betreuung von verletzten oder vulnerablen Personen sowie der inhaftierten Personen über 60 Jahre (gemäss Bundesamt für Statistik waren dies im Kanton Zürich 2015 9 Personen, 2020 18 Personen) und deren besonderen Bedürfnisse gewährleistet werden. Beispielhaft sei hier die Zunahme der psychiatrischen Konsultationen in der Untersuchungshaft zu erwähnen. Diese nahm in den letzten drei Jahren um 35% zu. Der Betrieb des Gefängnisses erfordert aufgrund der Verdoppelung der Anzahl inhaftierter Personen, der nationalen Vorgaben, der neuen Durchführung der Polizeihaft im 7×24-Stunden-Betrieb, der neuen Betreuung von minderjährigen Personen sowie des gestiegenen Aufwands zur Betreuung von vulnerablen und kranken Personen zusätzliche 37,0 Stellen. Um die Sicherheit im neuen Gefängnis vom ersten Betriebstag an gewährleisten zu können, sind bereits vor der Inbetriebnahme umfangreiche Vorarbeiten erforderlich. Ab Anfang 2023 muss an den Sicherheitskonzepten sowie neuen Prozessen und Abläufen gearbeitet werden, was mit den bestehenden Mitarbeitenden, die den heutigen Betrieb aufrechterhalten, nicht möglich ist. Daher sollen bereits ab dann neue Stellen ge-

schaffen werden, um das erfahrene bestehende Personal zu entlasten, damit dieses zusammen mit der Leiterin GFW die neuen Prozesse und Abläufe erarbeiten kann. Ab Frühling 2023 soll das mittlere Kader rekrutiert werden, um die detaillierten Betriebskonzepte zu erarbeiten und diese auf diejenigen des Gesamtbetriebs abzustimmen. Die Anstellungen sollen deshalb stufenweise im Jahr 2023 erfolgen. Der Stellenbedarf setzt sich wie folgt zusammen: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Oberaufseher/in 17 2,0 Oberaufseher/in 16 1,0 Pflegefachfrau/-mann HF mbA 16 1,0 Sozialarbeiter/in 16 1,0 Werkstattchef/in 16 2,0 Pflegefachfrau/-mann HF 15 3,0 Aufseher/in mbA 15 25,0 Aufseher/in 13 37,0 Total

Im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung bestehen für diese Funktionen bereits identische Stellen. Bei den zu schaffenden Stellen handelt es sich daher um ordentliche Stellenaufstockungen, weshalb es keiner weiteren Einreihungsprüfung bedarf.

3. Finanzierung Abhängig von den gestaffelten Anstellungszeitpunkten wird für den Gesamtbetrieb des Gefängnisses Winterthur ein zusätzlicher Personalaufwand von 2,3 Mio. Franken im Jahr 2023 und von 4,6 Mio. Franken ab 2024 anfallen. Die erforderlichen Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 in der Leistungsgruppe Nr. 2206, Justizvollzug und Wiedereingliederung, einzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung werden mit Wirkung ab 1. Januar 2023 folgende unbefristete Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Oberaufseher/in 16 5,0 Aufseher/in 13 6,0 Total

II. Im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung werden mit Wirkung ab 1. März 2023 folgende unbefristete Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Oberaufseher/in 17 1,0 Oberaufseher/in 16 1,0 Pflegefachfrau/-mann HF mbA 16 1,0 Werkstattchef/in 16 3,0 Aufseher/in mbA 15 8,0 Total

III. Im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung werden mit Wirkung ab 1. Oktober 2023 folgende unbefristete Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Sozialarbeiter/in 16 2,0 Pflegefachfrau/-mann HF 15 20,0 Aufseher/in 13 23,0 Total

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in