RRB Nr. 535/2023
Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Zivilschutzunterkunft «Katzenschwanz» in Zürich, zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Mai 2023
535. Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Zivilschutzunterkunft «Katzenschwanz» in Zürich (zusätzliche gebundene Ausgabe und Vergabeerhöhung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Kanton ist in einer ersten Phase für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich verantwortlich (vgl. § 5a Sozialhilfegesetz [SHG, LS 851.1] in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Asylfürsorgeverordnung [AfV, LS 851.13]). Dazu betreibt er an verschiedenen Standorten kantonale Asylzentren. Mit Verfügung vom 9. Dezember 2022 bewilligte die Sicherheitsdirektion den bis Ende Februar 2023 befristeten Betrieb der Zivilschutzanlage (ZSA) «Katzenschwanz» in Zürich mit einer maximalen Kapazität von 100 Plätzen für Fr. 700 000. Mit RRB Nr. 211/2023 wurde der befristete Betrieb bis Ende Mai 2023 verlängert und hierfür eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 540 000 bewilligt. Angesichts der weiterhin starken Zuwanderung und der damit zusammenhängenden prognostizierten Auslastung besteht die Notwendigkeit, den befristeten Betrieb dieser Unterkunft bis Ende Oktober 2023 zu verlängern.
B. Betrieb Asylunterkunft in der ZSA «Katzenschwanz» in Zürich Das Catering soll weiterhin durch die Asyl-Organisation Zürich (AOZ), Zürich, sichergestellt werden, die bereits über die notwendige Erfahrung mit dem Betrieb von Asylzentren verfügt. Aufgrund der Dringlichkeit soll deshalb, gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. d der Submissionsverordnung (LS 720.11), der Betrag der Vergabe an die AOZ für das Catering sowie die Reinigung, Wäscherei und Hauswartung gemäss Verfügungen der Sicherheitsdirektion vom 9. Dezember 2022 und 2. März 2023 von Fr. 730 000 auf Fr. 1 374 335 erhöht werden. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes um Fr. 231 540 auf Fr. 1 605 875 erhöhen. Die Betreuung der Personen aus dem Asylbereich erfolgt standortübergreifend durch die AOZ gemäss RRB Nr. 1165/2018 und den bestehenden Rahmenverträgen.
C. Finanzielle Auswirkungen Für die Berechnung der zusätzlichen Aufwendungen von Juni bis Ende Oktober 2023 (weitere fünf Monate) wird mit einer Auslastung von 100% gerechnet. Gestützt auf die vorgenannten Eckwerte ergeben sich für die ZSA «Katzenschwanz» in Zürich die nachfolgenden zusätzlichen Betriebskosten bis Ende Oktober 2023. Aufwendungen (in Franken, einschliesslich MWSt) bis Ende Juni bis Ende Total Mai 2023 Okt. 2023 Reinigung, Wäscherei, Hauswartung (AOZ, Zürich; 150 000 133 085 283 085 Angebot vom 22. Dezember 2022) Catering (AOZ, Zürich; Angebot vom 22. Dezember 2022) 580 000 511 250 1 091 250 Vergaberelevantes Zwischentotal 730 000 644 335 1 374 335 Bereitstellungskosten (2. Tranche aufgrund Vertrags 172 395 161 290 333 685 verlängerung) Infrastrukturkosten (vor allem Mindestvertragsdauer 201 010 139 430 340 440 bis Ende Oktober 2023, rund 11½ Monate) Unvorhergesehenes/Rundungen 136 595 94 945 231 540 Aufwendungen (Mitte Dezember 2022 1 240 000 bis Ende Mai 2023) Zusätzliche Aufwendungen (Juni bis Ende 1 040 000 Oktober 2023) Total Aufwendungen (Mitte Dezember 2022 2 280 000 bis Ende Oktober 2023)
Die zusätzlichen Aufwendungen von insgesamt Fr. 1 040 000 für den von Juni bis Ende Oktober 2023 verlängerten befristeten Betrieb der ZSA «Katzenschwanz» in Zürich sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (vgl. Art. 27 und 28 Asylgesetz [SR 142.31] sowie § 5a SHG und § 6 AfV) zwingend erforderlich und gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die Aufwendungen von insgesamt Fr. 2 280 000 können im Budget 2023 verfügbar gemacht werden. Dieser Betrag wird der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, belastet. Es fallen keine weiteren Folgekosten an.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich wird für den weiteren befristeten Betrieb der Zivilschutzunterkunft «Katzenschwanz» in Zürich von Juni bis Ende Oktober 2023 zu den Ausgabenbewilligungen gemäss Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 9. Dezember 2022 und gemäss RRB Nr. 211/2023 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 040 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 280 000.
II. Der Betrag der Vergabe an die Asyl-Organisation Zürich, gemäss Verfügungen der Sicherheitsdirektion vom 9. Dezember 2022 und 2. März 2023 wird von Fr. 730 000 auf Fr. 1 374 335 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 1 605 875 erhöhen.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli