RRB Nr. 535/2025
Anfrage Alexia Bischof, Wädenswil, Daniela Sun-Güller, Zürich, und Martin Huber, Neftenbach, betreffend 13. AHV – Auswirkungen auf die Budgetierung, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 74/2025
Sitzung vom 21. Mai 2025
535. Anfrage (13. AHV – Auswirkungen auf die Budgetierung) Die Kantonsrätinnen Alexia Bischof, Wädenswil, und Daniela Sun- Güller, Zürich, sowie Kantonsrat Martin Huber, Neftenbach, haben am 10. März 2025 folgende Anfrage eingereicht: Momentan ist es kaum klar, wie sich die Auszahlung der 13. AHV auf die Steuereinnahmen von natürlichen Personen auswirken. In den Gemeinden gibt es dazu kaum belastbare Schätzungen. Dies betrifft alle Gemeinden im Kanton Zürich und auch den Finanzplan des Kantons. Die 13. AHV soll 2026 erstmalig ausbezahlt werden. Bei einem Bevölkerungsbestand von 1,615 Mio. Menschen (Bestand Ende 2024, der Anteil der 65–79-Jährigen betrug 12,1%, der über 80-Jährigen betrug 5,4%) mit total 17,5% über 65-Jährigen kann davon ausgegangen werden, dass sich rund 282 000 Menschen für die 13. AHV qualifizieren. Wie viele Haushalte dahinterstehen und in welcher Steuerprogression diese Haushalte sind, ist weitgehend unbekannt. Um die Auswirkungen der 13. AHV auf die Steuereinnahmen für das Budget 2026 (Gemeinden und den Kanton) besser einschätzen zu können, drängen sich einige Fragen an den Regierungsrat auf:
Erwägungen
1. Wie viele natürliche Steuerzahler im Rentenalter 65 leben im Kanton Zürich?
2. Wie hoch ist der Steuerertrag des Kantons Zürich, welche die natürlichen Personen über 65 Jahre beisteuern? a. Im Verhältnis zu den totalen Steuererträgen durch natürliche Personen? b. Im Verhältnis zu den gesamten Steuererträgen?
3. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die zusätzlichen Steuereinnahmen des Kantons Zürich durch die 13. AHV ein?
4. Wie hoch schätzt die Finanzdirektion die zusätzlichen Steuereinnahmen in den Gemeinden des Kantons Zürich durch die 13. AHV ein?
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Alexia Bischof, Wädenswil, Daniela Sun-Güller, Zürich, und Martin Huber, Neftenbach, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–4: Die voraussichtlich ab 2026 erfolgende Auszahlung der 13. AHV- Rente hat aufgrund der Regeln der Rechnungslegung keine Auswirkungen auf die Höhe der Steuereinnahmen im Budgetjahr 2026. Die in der Jahresrechnung 2026 auszuweisenden Steuererträge bestimmen sich grundsätzlich nach den im Jahr 2026 für die Steuerperiode 2026 in Rechnung gestellten Steuern (vgl. § 19 Abs. 2 Rechnungslegungsverordnung, LS 611.1). Da diese auf Vorjahresfaktoren basieren, wird sich die zusätzliche Auszahlung der 13. AHV-Rente noch nicht in der Jahresrechnung 2026 auswirken. Mehrerträge aufgrund der 13. AHV-Rente werden erst rund zwei bis drei Jahre später eintreten. Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente wird in den eidgenössischen Räten eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und der AHV-Beiträge diskutiert (Geschäft Nr. 24.073). Die steuerlichen Mehrerträge des Kantons und der Gemeinden aufgrund der Auszahlung der 13. AHV-Rente würden sich bei einer (teilweisen) Finanzierung durch eine Erhöhung der AHV-Beiträge wegen der steuerlichen Abzugsfähigkeit der AHV-Beiträge (vgl. §§ 31 Abs. 1 lit. d, 27 und 65 Steuergesetz, LS 631.1) wieder entsprechend vermindern. Auch allfällige steuerliche Mindererträge aufgrund der Erhöhung der AHV-Beiträge würden erst zwei bis drei Jahre nach deren Einführung in die Jahresrechnungen einfliessen. Nach einer Auswertung des kantonalen Steueramtes beziehen rund 190 000 von insgesamt rund 900 000 Steuerpflichtigen eine AHV-Rente. Dabei zählen gemeinsam eingeschätzte Personen wie Ehepaare, Familien und eingetragene Partnerschaften jeweils als eine steuerpflichtige Person. Bei den Staatssteuern beträgt der Anteil der Steuerpflichtigen mit AHV-Renten am gesamten Einkommenssteuerertrag des Kantons von rund 4500 Mio. Franken rund 23% bzw. rund 1050 Mio. Franken. Durch die Auszahlung der 13. AHV-Rente würde sich der Einkommenssteuerertrag bei der Staatssteuer um rund 37 Mio. Franken erhöhen, was 0,8% des gesamten Einkommenssteuerertrags entspricht. Entsprechende Mehrerträge würden sich bei den Einkommenssteuern der Gemeinden ergeben.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli