RRB Nr. 536/2025
Anfrage Tobias Langenegger, Jasmin Pokerschnig und Gianna Berger, Zürich, betreffend Wie viel wird die Abschaffung des Eigenmietwerts den Kanton Zürich und die Zürcher Gemeinden kosten?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 119/2025
Sitzung vom 21. Mai 2025
536. Anfrage (Wie viel wird die Abschaffung des Eigenmietwerts den Kanton Zürich und die Zürcher Gemeinden kosten?) Kantonsrat Tobias Langenegger sowie die Kantonsrätinnen Jasmin Pokerschnig und Gianna Berger, Zürich, haben am 7. April 2025 folgende Anfrage eingereicht: Die Schweizer Bevölkerung wird voraussichtlich im September 2025 über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung abstimmen. Den letzten verfügbaren Zahlen zufolge wird die Abschaffung des Eigenmietwerts den Bund, die Kantone und die Gemeinden rund 1,6 Milliarden Franken kosten. Die Umsetzung der neuen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften ist unklar, und alles deutet darauf hin, dass sie die Steuerausfälle keinesfalls kompensieren wird. Diese Verluste werden unweigerlich zu höheren Steuern und Abgaben für Privatpersonen führen. Es ist daher wichtig, die finanziellen Auswirkungen dieses Systemwechsels für den Kanton Zürich zu evaluieren. Deshalb wird der Regierungsrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wie hoch schätzt der Kanton Zürich die potenziellen Steuerausfälle für die Kantons- und Gemeindefinanzen?
2. Wie vielen Steuerprozenten im Rechnungsjahr 2024 entsprechen diese Steuerausfälle?
3. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass diese Ausfälle nicht zu Kürzungen bei zentralen öffentlichen Leistungen führen?
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Tobias Langenegger, Jasmin Pokerschnig und Gianna Berger, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3: Der Steuerminderertrag aufgrund einer Abschaffung des Eigenmietwertes im Rahmen des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung kann nicht mit einer hohen Genauigkeit abgeschätzt werden, da in den Steuerdaten die Information, ob eine Liegenschaft selbstgenutzt oder fremdvermietet wird, nicht erfasst ist. Nach einer Abschätzung des kantonalen Steueramtes würde der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung für den Kanton bei den Staatssteuern zu einem Minderertrag bei der Einkommenssteuer von rund 150 Mio. Franken führen, was rund 3% des gesamten Einkommenssteuerertrags bzw. rund 2 Steuerfussprozenten entspricht. Für die Gemeinden wären ebenfalls Steuermindererträge bei den Einkommenssteuern von rund 150 Mio. Franken zu erwarten. Diese Abschätzung deckt sich in der Grössenordnung mit der aktuellen Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu den Aufkommenswirkungen des Bundesgesetzes über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (BBl 2025 23) für die Kantons- und Gemeindesteuern bei einem Hypothekarzinsniveau von 1,5%.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli