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RRB Nr. 537/2012

Zürcher S-Bahn, 4. Teilergänzungen, Haltestelle Rheinfall; Projektänderung, Kenntnisnahme, Rahmenkredit, Kürzung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Mai 2012

537. Zürcher S-Bahn, 4. Teilergänzungen, Haltestelle Rheinfall; Projektänderung und Kürzung des Rahmenkredites für die Beteiligung des Staates am Ausbau von SBB-Anlagen

Erwägungen

1. Ausgangslage Die 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn stellen die notwendige regionale Ergänzung zur neuen Durchmesserlinie in Zürich dar und ermöglichen grosse Angebotsausbauten für nahezu das gesamte S-Bahn- Liniennetz in der Region Zürich. Wichtigstes Ziel der 4. Teilergänzungen ist die Beseitigung der bestehenden Kapazitätsengpässe durch den Ausbau des Verkehrsangebots. Das Projekt wird in drei Etappen bis 2018 umgesetzt. Mit der Fertigstellung der Bauarbeiten zwischen Zürich und Winterthur sowie Winterthur und Umgebung erfolgt im Dezember 2018 die Etappe 3 der 4. Teilergänzungen. Vorgesehen sind unter anderem Angebotsanpassungen im Korridor Winterthur–Schaffhausen. Die S12 fährt dann einmal stündlich aus Richtung Stadelhofen direkt bis nach Schaffhausen – ohne Umsteigen in Winterthur. Sie ersetzt damit eine S33 pro Stunde. Infolge der grossen Nachfrage auf der Strecke Winterthur– Schaffhausen muss die S12 ab 2018 mit 200 Meter langen, doppelstöckigen Zügen geführt werden. Allenfalls ist es aufgrund der steigenden Fahrgastzahlen schon vor 2018 notwendig, einzelne Verbindungen der S33 in der Hauptverkehrszeit mit längeren Zügen zu führen. Die heutige Haltestelle Schloss Laufen am Rheinfall verfügt jedoch nicht über die für diese längeren Züge notwendigen Perrons von 220 Meter Länge. Daher war geplant, die bestehende Haltestelle Schloss Laufen per Dezember 2018 durch eine neue Haltestelle Rheinfall auf der Rheinfallbrücke zu ersetzen, die diese Anforderungen erfüllt. Der Kantonsrat bewilligte am 4. Oktober 2010 einen Rahmenkredit von Fr. 346 555 000 zulasten des Verkehrsfonds für die Ausrichtung eines Staatsbeitrags an die SBB AG für den Ausbau der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn (Vorlage 4675a). Mit Beschluss Nr. 458/ 2011 vom 13. April 2011 hat der Regierungsrat einen Objektkredit von Fr. 159 700 000 als Investitionsbeitrag für die Ausführung der Etappen 1 und 2 der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn freigegeben.

Gemäss Weisung zum Kantonsratsbeschluss belaufen sich die Kosten für die geplante neue Haltestelle Rheinfall auf 8,4 Mio. Franken. Mit dem Kanton Schaffhausen wurde ein Kostenteiler von 60% für den Kanton Schaffhausen und 40% für den Kanton Zürich vereinbart. Somit beträgt der Anteil für den Kanton Zürich 3,4 Mio. Franken. Unter Berücksichtigung der Bundesbeiträge aus dem Infrastrukturfonds vermindert sich der Anteil des Kantons Zürich um voraussichtlich 35% auf 2,2 Mio. Franken.

2. Neue Haltestelle Rheinfall Die neue Haltestelle auf der gemauerten Rheinfallbrücke aus dem Eröffnungsjahr 1857 sollte ursprünglich eine Perronkonstruktion aufweisen, die seitlich an der bestehenden Bogenkante angehängt wird. Im Rahmen vertiefender Projektarbeiten stellte sich aber heraus, dass sich diese Variante aus technischen Gründen nicht wie vorgesehen umsetzen lässt, weshalb die Konstruktion als bautechnisch zu riskant beurteilt wurde. In der Folge wurde nach weiteren Lösungsmöglichkeiten gesucht. Neben technischen Voraussetzungen war insbesondere zu berücksichtigen, dass die Haltestelle in einem BLN-Gebiet (Bundesinventar der Landschaft und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung) liegt. Projekte in diesem Perimeter unterliegen strengen Bewilligungsvorschriften. Die neu erarbeitete, technisch umsetzbare Lösung sieht einen neuen Betonschottertrog auf dem bestehenden Mauerwerk vor. Die Kosten belaufen sich auf 23,2 Mio. Franken. Dies bedeutet Mehrkosten von rund 14,8 Mio. Franken gegenüber dem in der Weisung zum Kantonsratsbeschluss aufgeführten Betrag von 8,4 Mio. Franken. Bei Anwendung des ursprünglichen Kostenteilers zwischen den Kantonen Schaffhausen und Zürich (60/40) würde der Anteil des Kantons Zürich 9,3 Mio. Franken betragen, was 5,9 Mio. Franken über dem im Rahmenkredit bewilligten Betrag von 3,4 Mio. Franken läge. Dieser Betrag würde sich zusätzlich noch erhöhen, weil sich der Kanton Schaffhausen nicht mehr im ursprünglich ausgehandelten Rahmen an den höheren Kosten beteiligen würde. Eine vertiefende verkehrsplanerische Studie zeigte zudem Folgendes: Aufgrund von Fahrplanverschiebungen müssen ab Dezember 2018 jede zweite S33 und die S12 zwischen Dachsen und Neuhausen durchfahren. Die neu geplante Haltestelle Rheinfall könnte demnach von Montag bis Freitag nur von der S33 stündlich bedient werden. An den Wochenenden wäre eine halbstündliche Bedienung gewährleistet. Es ist dennoch davon auszugehen, dass sich diese eingeschränkte Bedienung negativ auf die Nachfrageentwicklung und somit auf den Nutzen der geplanten neuen Haltestelle auswirken würde.

Die unerwartet grossen Kostensteigerungen insgesamt sowie für den Kanton Zürich einerseits und der bescheidene Nutzen anderseits (Montag bis Freitag nur stündliche Bedienung) wirken sich in einem Masse negativ auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis der neuen Haltestelle aus, das den Bau an sich nicht mehr rechtfertigten lässt. Aus diesen Gründen ist es angezeigt, auf die Umsetzung einer neuen Haltestelle Rheinfall im Rahmen der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn zu verzichten.

3. Haltestelle Schloss Laufen am Rheinfall Gemäss dem Konzept der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn sollte die neue Haltestelle Rheinfall die bestehende Haltestelle Schloss Laufen ersetzen. Nach dem Verzicht auf die neue Haltestelle stellt sich somit die Frage, wie mit der bestehenden Haltestelle Schloss Laufen umzugehen ist. Dazu sind die Auswirkungen und weiteren Möglichkeiten im Raum Rheinfall näher zu betrachten. Die Haltestelle Schloss Laufen am Rheinfall kann aufgrund von Fahrplanverschiebungen bereits ab etwa 2015 von Montag bis Freitag statt halbstündlich nur noch stündlich durch die S33 bedient werden. Heute wird die Haltestelle täglich von lediglich rund 100 Ein- und 100 Aussteigern benützt. Die bereits vergleichsweise stark eingeschränkten Betriebszeiten sowie der derzeitige Ausbaustandard entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Haltestelle ist nur über einen schmalen, steilen und unbefestigten Weg sowie Treppen erreichbar. Die Haltestelle liegt in einem engen, unübersichtlichen Bogen und die Perronlänge beträgt 180 Meter. Ein ebenerdiger Einstieg in die Züge ist nicht möglich, da der Aussenperron nicht über die erforderliche Höhe von 55 cm verfügt. Spätestens mit der Einführung des Angebots im Rahmen der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn ab 2018, und allenfalls bereits früher, verkehren auf der Strecke Winterthur–Schaffhausen 200 Meter lange Züge. Das heutige Perron müsste um 40 Meter verlängert werden. Die Kosten hierfür betragen gemäss der Grobkostenschätzung der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) rund 3 bis 4 Mio. Franken. Darin nicht eingerechnet sind Anpassungen am Zugangsweg. Bei einem Umbau einer Haltestelle des öffentlichen Verkehrs sind zusätzlich die Anforderungen des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG, SR 151.3) zu berücksichtigen und zu erfüllen. Ein ebenerdiger Einstieg ist jedoch an der bestehenden Haltestelle baulich nicht zu bewerkstelligen. Ausschlaggebend ist vor allem der sehr enge Kurvenradius, der bereits heute zu grossen Abständen zwischen der Perronkante und den Türen führt. Für die Erhöhung der Perronkanten auf 55 cm müssten die Per- rons zusätzlich leicht zurückversetzt werden, damit die Wagen in der Kurve nicht die Perrons berühren. Somit könnte ein autonomer Zugang und Einstieg gemäss BehiG nicht gewährleistet werden, weshalb der

entsprechende Umbau nicht bewilligungsfähig wäre. Dies hat Auswirkungen auf die Angebotsmöglichkeiten an der Haltestelle Schloss Laufen. Ohne bewilligungsfähigen Ausbau kann die bestehende Haltestelle aufgrund der längeren Züge auf der Strecke Winterthur–Schaffhausen allenfalls bereits ab 2015, spätestens aber ab 2018 nicht mehr sinnvoll genutzt werden. Es könnten nur noch einteilige Doppelstockzüge halten, die je nach Nachfragesituation allenfalls noch in den Rand- und Nebenverkehrszeiten verkehren würden. Eine ebenfalls geprüfte Vorverlegung der Haltestelle Schloss Laufen um rund 100 Meter auf der Kurveninnenseite in Richtung Süden erfüllte zwar die Anforderungen des BehiG. Jedoch ist auch diese Variante mit hohen Kosten von rund 10 Mio. Franken verbunden, die der Kanton Zürich alleine zu tragen hätte. Die neue Haltestelle hätte sodann im Gegensatz zur ursprünglich geplanten Haltestelle auf der Rheinfallbrücke auch keinerlei Erschliessungsfunktion mehr für den südwestlichen Ortsteil von Neuhausen, was sich negativ auf die Nachfrage auswirkt. All diese Faktoren verschlechtern das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Variante erheblich. Aus den dargelegten Gründen erscheint eine Aufhebung der Haltestelle Schloss Laufen am Rheinfall angezeigt. Sie kann auf den Fahrplanwechsel 2015 erfolgen. Ein diesbezüglicher formeller Beschluss ist nicht im vorliegenden Verfahren betreffend die 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn zu fassen, sondern im Rahmen des ordentlichen Fahrplanverfahrens.

4. Erschliessung Rheinfall und Schloss Laufen durch öffentlichen Verkehr Der Rheinfall stellt eine wichtige Tourismusdestination dar und erfreut sich einer regen Nachfrage. Die Erschliessung des Gebiets mit dem öffentlichen Verkehr ist daher angezeigt. Sie ist auch nach der Schliessung der Haltestelle Schloss Laufen am Rheinfall gewährleistet. Bereits im Dezember 2015 wird die neue Bahnhaltestelle Neuhausen Zentrum am rechten Rheinufer in Betrieb genommen. Diese liegt an der Bahnlinie Zürich–Bülach–Schaffhausen, direkt beim Rheinfall und ermöglicht somit eine deutliche Verbesserung der Anbindung des Rheinfalls mit dem öffentlichen Verkehr. Mit den 4. Teilergänzungen wird diese Haltestelle stündlich, in den Hauptverkehrszeiten sogar halbstündlich mit der S9 direkt von Zürich erreichbar sein.

Auch das Busnetz um den Rheinfall ist engmaschig. Vom Bahnhof Schaffhausen erreicht man Neuhausen Zentrum mit dem Bus in nur sieben Minuten. Die Busse verkehren im 10-Minuten-Takt und ermöglichen so eine direkte und schnelle Anreise zum Rheinfall. Das Ausflugsziel Schloss Laufen auf der zürcherischen Seite des Rheinfalls wird sodann durch die Buslinie 634 direkt von Schaffhausen über Dachsen her erschlossen. Im Rahmen der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn wird sodann das gesamte Busangebot in der Region überarbeitet. Im ordentlichen Fahrplanverfahren kann dannzumal eine angemessene und behindertengerechte Erschliessung des Schlosses Laufen geprüft werden. Die Erschliessung der touristisch wichtigen Region um den Rheinfall mit Bahn und Bus ist somit auch nach der Schliessung der S-Bahn- Haltestelle Schloss Laufen am Rheinfall gegeben.

5. Finanzielle Auswirkungen Der gesamte Kredit für die 4. Teilergänzungen wurde als Bruttokredit bewilligt, da seitens des Bundes im Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Bundesbeschlüsse für die Agglomerationsprogramme vorlagen. Der Bau der Halteselle Rheinfall war Bestandteil der 3. Etappe mit einem Umsetzungshorizont 2018. Im Kantonsratsbeschluss zu den

4. Teilergänzungen waren für die Haltstelle Rheinfall Kosten für den Kanton Zürich von 3,4 Mio. Franken eingestellt. Gemäss § 42 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG; LS 611) wird ein vom Kantonsrat bewilligter Verpflichtungskredit gekürzt oder aufgehoben, falls er nicht beansprucht wird. Sofern die Herabsetzung die Grenze des fakultativen Referendums nicht übersteigt, entscheidet der Regierungsrat über die Kürzung oder Aufhebung. Die Grenze von 6 Mio. Franken gemäss Art. 33 lit. d der Kantonsverfassung (KV, LS 101) wird vorliegend nicht erreicht, weshalb die Kürzung in die Zuständigkeit des Regierungsrates fällt. Durch den Verzicht auf die Haltestelle Rheinfall kann der Verpflichtungskredit von 346,6 Mio. Franken um 3,4 Mio. Franken auf neu 343,2 Mio. Franken verringert werden. Für die Deckung von auf den Kanton Zürich entfallenden Projektierungskosten verbleiben die Verwaltungsgemeinkosten von 2%, die mit diesem Vorgehen nicht gekürzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Projektänderung im Rahmen der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn betreffend Verzicht auf die Haltestelle Rheinfall wird Kenntnis genommen.

II. Der Rahmenkredit für den Staatsbeitrag an die SBB AG für den Ausbau der 4. Teilergänzungen wird um Fr. 3 400 000 gekürzt. Die zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt neu Fr. 343 155 000 (einschliesslich Mehrwertsteuer).

III. Mitteilung an die Schweizerischen Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur, Mittelstrasse 43, 3000 Bern 65, sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Verfassung des Kantons Zürich, Art. 33 — read in the version of January 1, 2011; the act was consolidated again on May 1, 2013, May 1, 2013, February 1, 2018, February 1, 2018, January 1, 2022, January 1, 2022, November 1, 2022, April 1, 2023, April 1, 2023, July 1, 2024, and July 1, 2024.

Cited in