RRB Nr. 54/2024
Verordnung über das automatisierte Fahren und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Januar 2024
54. Verordnung über das automatisierte Fahren und Verordnung
Erwägungen
über Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 unterbreitete das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Entwürfe für eine Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und eine Verordnung über Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) zur Stellungnahme. Mit der Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01) vom 17. März 2023 wurde dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, bestimmte Anwendungsfälle des automatisierten Fahrens zu regeln. Mit der AFV sollen die Zulassung und die Verwendung von Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem sowie die damit verbundenen Aspekte des Datenschutzes geregelt werden. Zum einen werden Fahrzeuge erfasst, die nach wie vor eine fahrzeugführende Person benötigen, aber gewisse Streckenabschnitte selbstständig zurücklegen können, ohne dauernd von der fahrzeugführenden Person überwacht werden zu müssen. Zum anderen werden Fahrzeuge erfasst, die so konzipiert sind, dass sie ganz ohne fahrzeugführende Person verkehren können. Bei solchen Fahrzeugen muss die Strecke, auf der sie verkehren dürfen, vorgängig festgelegt und durch die zuständige Behörde genehmigt werden. Zudem müssen solche Fahrzeuge durch eine Operatorin oder einen Operator beaufsichtigt werden. Ebenfalls geregelt werden soll das automatisierte Parkieren. Dabei soll das Manövrieren der Fahrzeuge innerhalb von Parkierungsflächen, die vom übrigen Verkehr abgegrenzt sind, ermöglicht werden, ohne dass sich eine Person im Fahrzeug befindet. Die Parkierungsflächen, innerhalb derer dies möglich sein soll, müssen durch die zuständigen Behörden genehmigt werden. Mit der SVG-Teilrevision erhielt das Bundesamt für Strassen auch die Kompetenz, Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen zu gewähren. Mit der ÖStFV sollen die Vorgaben für die Finanzhilfen festgelegt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern (einschliesslich Fragebogen; Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an svg@astra. admin.ch): Mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 haben Sie uns die Entwürfe für die Verordnung über das automatisierte Fahren und die Verordnung über Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen zur Vernehmlassung zugestellt. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Der automatisierten Mobilität kommt eine immer grössere Bedeutung zu. Wir begrüssen deshalb grundsätzlich die vorgeschlagenen Regelungen, da sie im Bereich der Automatisierungssysteme in Fahrzeugen eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und eine effizientere Nutzung des Verkehrssystems erwarten lassen. Zudem ermöglichen sie die Entwicklung neuer, zukunftsgerichteter Geschäftsmodelle von Mobilitätsdienstleistern und bilden Grundlage für wirtschaftliche Innovationen. Wo wir noch Anpassungsbedarf sehen, haben wir die entsprechenden detaillierten Ausführungen in die beiden Fragebogen eingefügt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli