Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 542/2014

Limmattalbahn AG, Amtsdauer 2014-2016, Verwaltungsrat, Neuwahlen

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Mai 2014

542. Limmattalbahn AG, Verwaltungsrat

Erwägungen

(Neuwahlen für die Amtsdauer 2014–2016) Mit Beschluss Nr. 412/2010 ermächtigte der Regierungsrat die Volkswirtschaftsdirektion, zusammen mit dem Kanton Aargau, vertreten durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, die Limmattalbahn AG (LTB AG) zu gründen und den Aktionärsbindungsvertrag zu unterzeichnen. Gleichzeitig wurden die drei Vertreter des Kantons Zürich für die erste Amtsdauer 2010–2012 in den Verwaltungsrat der LTB AG abgeordnet. Mit RRB Nr. 137/2012 wurde die Abordnung der Vertreter des Kantons Zürich für die zweite Amtsdauer 2012–2014 beschlossen. Bei den Abordnungen für den Kanton Zürich wurden neben Fachkompetenzen in den Bereichen Unternehmensführung, öffentlicher Verkehr, Rechnungslegung, Bau oder Recht verschiedene weitere Gesichtspunkte berücksichtigt. Es galt sicherzustellen, dass der Kanton Zürich als strategischer Partner und Hauptfinanzierer dieses Projekts des öffentlichen Verkehrs angemessen vertreten war. Aus diesem Grund wurde der Direktor des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) abgeordnet, der neben den Bereichen Unternehmensführung und öffentlicher Verkehr auch die Nähe zu den politischen Entscheidungsträgern gewährleistet. Als Zweites sollte die Region Limmattal zur Sicherstellung der Planungskoordination in den Erstellerprozess eingebunden sein. Diese Funktion wurde durch die Abordnung der jeweiligen Präsidenten der Zürcher Planungsgruppe Limmattal (ZPL) wahrgenommen, die mit den Anliegen der Region vertraut und in der Region selbst verankert sind (2010–2012: Willy Haderer; 2012–2014: Otto Müller). Der dritte Sitz wurde mit einer Person besetzt, die über möglichst breite praktische Erfahrung und entsprechendes Fachwissen betreffend Projektierung und Verwirklichung von Stadtbahnen verfügt. Dieses Spezialwissen konnte durch den früheren Gesamtprojektleiter der Glattalbahn, Dr. Andreas Flury, eingebracht werden. Er war zugleich Direktor der Verkehrsbetriebe Glattal (VBG) und verfügt auch über grosse praktische Erfahrung in den politischen Entscheidungsprozessen. Die zweijährige Amtsdauer endet im Frühling 2014. Die Vertreter für die neue Amtsdauer 2014–2016 werden an der Generalversammlung im Mai 2014 bestimmt. Für den Kanton Zürich haben die bisherigen Kriterien für die Zusammensetzung des Verwaltungsrats weiterhin Gültigkeit.

Es empfiehlt sich deshalb, für die Amtsdauer 2014–2016 wiederum den Direktor des ZVV und den Präsidenten der ZPL kraft ihrer Funktion und den früheren Gesamtprojektleiter Glattalbahn als Fachperson in den Verwaltungsrat abzuordnen. Bereits heute ist bekannt, dass der Verwaltungsratspräsident, Dr. Andreas Flury, für die anschliessende Amtsdauer 2016–2018 nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau und die Volkswirtschaftdirektion des Kantons Zürich sind sich einig, dass dem sich abzeichnenden Verlust von Spezialwissen und persönlichen Kontakten frühzeitig entgegengewirkt werden soll. Aus diesem Grund soll die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder für die Amtsdauer 2014–2016 vorübergehend von vier auf fünf erhöht werden, damit ein möglichst grosser Wissenstransfer gesichert werden kann. Die Statuten der LTB AG sehen vor, dass der Verwaltungsrat der LTB aus vier bis sieben Mitgliedern besteht (Art. 15). Eine Erhöhung auf fünf Mitglieder ist somit möglich. Im Aktionärsbindungsvertrag sind allerdings nur die Fälle von vier oder sieben Mitgliedern konkret geregelt (Ziff. 2.1.). Im ersten Fall stehen dem Kanton Zürich drei, dem Kanton Aargau ein Vertreter zu, im zweiten Fall sind es fünf und zwei Vertreter. Angesichts des Projektstands und der finanziellen Beteiligungen ist es angezeigt, dass bei einer vorübergehenden Anhebung der Mitgliederzahl auf fünf Vertreter das zusätzliche Mitglied durch den Kanton Zürich gestellt wird, umso mehr, als dieses Mitglied anschliessend einen zurücktretenden Vertreter des Kantons Zürich ersetzen soll. Für diese vorübergehende Anhebung genügt eine einfache Anpassung des Aktionärsbindungsvertrags zwischen den beiden Aktionären Kanton Aargau und Kanton Zürich. Die Volkswirtschaftsdirektion, die mit RRB Nr. 412/2010 zur Unterzeichnung des Aktionärsbindungsvertrags ermächtigt wurde, ist daher zu ermächtigen, auch die Anpassung für die Amtsdauer 2014– 2016 zu unterzeichnen. Das Evaluationsverfahren für das fünfte Mitglied des Verwaltungsrats ist noch nicht abgeschlossen. Da die Evaluation aufgrund der besonderen Anforderungen sehr anspruchsvoll ist, ist davon auszugehen, dass das fünfte Mitglied an der ordentlichen Generalversammlung im Mai 2014 noch nicht bekannt ist und an einer ausserordentlichen Generalversammlung gewählt werden muss.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Vertreter des Kantons Zürich im Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft Limmattalbahn AG werden für die Amtsdauer 2014–2016 abgeordnet: 1. Franz Kagerbauer, Direktor Zürcher Verkehrsverbund, 2. Otto Müller, Präsident Zürcher Planungsgruppe Limmattal, 3. Dr. Andreas Flury, Otelfingen

II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, einer Ergänzung des Aktionärsbindungsvertrags zwischen dem Kanton Aargau und dem Kanton Zürich zuzustimmen, die besagt, dass die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder für die Amtsdauer 2014–2016 vorübergehend auf fünf Mitglieder erhöht wird und der Kanton Zürich davon vier Mitglieder abordnet.

III. Mitteilung an die Abgeordneten, die Aktiengesellschaft Limmattalbahn AG, das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cited in