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RRB Nr. 543/2016

Strassen, Feuerthalen, 13 Hauptstrasse, Projekt Optimierung der Anlagen für den Langsamverkehr, zusätzliche gebundene und neue Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Juni 2016

543. Strassen (Feuerthalen, 13 Hauptstrasse, Optimierung der Anlagen für den Langsamverkehr, zusätzliche Ausgaben)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Baudirektionsverfügung Nr. 1588/2015 wurde das Projekt für die Verbesserung der Sicherheit des Langsamverkehrs (Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Radfahrende) in Feuerthalen, Ortsteil Langwiesen, festgesetzt und neue Ausgaben von insgesamt Fr. 920 000 bewilligt. Als bauliche Massnahmen vorgesehen sind die Erstellung zweier neuer Mittelinseln und die Erweiterung von bestehenden Mittelinseln. Aufgrund einer aussergerichtlichen Einigung im Zusammenhang mit einem Rekurs gegen die Projektfestsetzung und bei der Erarbeitung des Ausführungs- und Detailprojekts sind nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen entstanden, die gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 250 000 verursachen. Der Rekurs bezog sich auf die Massnahme M5 (Erweiterung der bestehenden Mittelinsel zu einem Rad-/Gehwegübergang). Mittels einiger Projektanpassungen lässt sich die vom Rekurrenten bemängelte Massnahme ohne Landerwerb treffen. Mit der Vereinbarung zwischen dem Rekurrenten und dem Tiefbauamt (TBA) vom 14. bzw. 16. Dezember 2015 wurde der Rekurs beim Baurekursgericht zurückgezogen und im Gegenzug das TBA verpflichtet, die entsprechende Massnahme M5 ohne Landerwerb auszuführen. Es wurden Verhandlungen mit dem Rekurrenten geführt, Varianten der Massnahme M5 geplant und durch Fachstellen geprüft sowie die definitive Variante ohne Landerwerb im Detail projektiert. Baulich sind die Anpassungen am Strassenkoffer und an der Fahrbahngeometrie aufwendiger als in der Grundvariante. Wegen des Rekurses und der damit verbundenen Anpassungen am Projekt entstehen Mehrkosten von Fr. 90 000. Bei der Erarbeitung des Ausführungs- und Detailprojekts ergeben sich Mehrkosten im Zusammenhang mit dem Ersatz des Belags im Bereich der baulichen Massnahmen. Im Hinblick auf eine künftige, effiziente Instandstellung der gesamten Fahrbahn innerhalb des Projektperimeters und aus Qualitätsgründen (Hauptverkehrsstrasse, durchschnittlicher Tagesverkehr rund 10 000 Fahrzeuge) wurde mit dem Strasseninspektorat Unterhaltsregion III vereinbart, die Belagsfläche rund um die neu zu bauenden Elemente vollflächig zu sanieren. Der Belagsanteil vergrössert sich damit, und dies führt zu gebundenen Mehraufwendungen, die jedoch bei einer künftigen Fahrbahninstandstellung teilweise wegfallen. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf Fr. 160 000.

B. Zusätzliche Ausgaben Die Kosten der einzelnen Massnahmen gliedern sich neu wie folgt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 35 000 Bauarbeiten 760 000 Nebenarbeiten 165 000 Technische Arbeiten 210 000 Total brutto 1 170 000 Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der Ausgaben wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende (in Franken) Ausgabensumme Erwerb von Grund und Rechten 50 000 –15 000 35 000 Bauarbeiten 535 000 225 000 760 000 Nebenarbeiten 165 000 165 000 Technische Arbeiten 170 000 40 000 210 000 Total brutto 920 000 250 000 1 170 000 Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen neu die folgenden Kosten: Bewilligte Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben Ausgaben stehende (in Franken) Kanton Gemeinde Ausgabensumme Staatsstrassen, 160 000 160 000 baulicher Unterhalt Fahrradanlagen 225 000 73 000 298 000 Fussgängeranlagen 495 000 17 000 512 000 Staatsstrassen 100 000 100 000 200 000 Total brutto 820 000 100 000 250 000 1 170 000 Für die Mehrkosten von insgesamt Fr. 250 000 sind eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene zusätzliche Ausgabe von Fr. 160 000 für Staatsstrassen, baulicher Unterhalt zulasten der Erfolgsrechnung sowie neue Ausgaben von Fr. 73 000 für Fahrradanlagen und Fr. 17 000 für Fussgängeranlagen zulasten der Investitionsrechnung zu bewilligen.

In der Staatsbuchhaltung wird der gesamte Betrag von Fr. 1 170 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgaben Fr. Fr. Fr. Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 14% 160 000 160 000 Staatsstrassen, baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50130 00000 26% 298 000 298 000 Fahrradanlagen (federführend) Konto 8400.50100 00000 44% 512 000 512 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50110 00000 16% 200 000 200 000 Staatsstrassen Total 100% 160 000 1 010 000 1 170 000 Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 33 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen Abschreibungssatz Betrag Baukosten (1,5%) Fr. Fr. Fr. Fahrradanlagen 30% 298 000 2 000 2,5% 8 000 Fussgängeranlagen 51% 512 000 4 000 2,5% 13 000 Staatsstrassen 19% 200 000 1 500 2,5% 5 000 Zwischentotal 7 500 26 000 Total 100% 1 010 000 33 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80548, Gemeinde Feuerthalen, 13 Hauptstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2016 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Projekt Feuerthalen, 13 Hauptstrasse, Optimierung der Anlagen für den Langsamverkehr werden zu der Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Baudirektion Nr. 1588/2015 von insgesamt Fr. 920 000 zusätzliche Ausgaben von Fr. 250 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, wie folgt bewilligt: 1. eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 160 000 zulasten der Erfolgsrechnung, insgesamt Fr. 160 000, und

2. zur neuen Ausgabe von Fr. 920 000 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 90 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 1 010 000. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 170 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 30. Januar 2015)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cited in