RRB Nr. 546/2025
Anfrage Tobias Infortuna, Egg, und Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, betreffend Anzahl Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Kommunikation, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 79/2025
Sitzung vom 21. Mai 2025
546. Anfrage (Anzahl Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Kommunikation) Kantonsrat Tobias Infortuna, Egg, und Kantonsrätin Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, haben am 17. März 2025 folgende Anfrage eingereicht: In den Leitlinien zur Kommunikation des Regierungsrates vom 27. September 2017 ist unter anderem die Rede von zahlreichen Aufgaben und verschiedensten Angeboten, auch im Print- und Social Media- Bereich. Wir ersuchen den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beziehungsweise wie viele Vollzeitstellen (Presse- und Mediensprecher, Kommunikationsbeauftragte, Projektleiter Kommunikation, Kommunikationsspezialisten und -koordinatoren und Sekretariatsmitarbeiter Kommunikation etc.) beschäftigen a. die Staatskanzlei (inklusive Regierungssprecher und Stellvertreter)? b. die einzelnen Direktionen? Bitte nach Direktion und unterstellter Organisation und deren Abteilungen (Beispiel Justizvollzug, Staatsanwaltschaften und Oberstaatsanwaltschaft, Kantonspolizei etc.) und nach den Direktionen zugeordneten kantonalen Organisationen (Beispiel Universität, Universitätsspital, Kantonsspital Winterthur, Psychiatrische Universitätskliniken, Finanzkontrolle, Bezirksgerichte, Obergericht) aufgeschlüsselt.
2. Wie hat sich die Anzahl Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beziehungsweise Vollzeitstellen im Vergleich zum Jahr 2017 entwickelt?
3. Werden die Kanäle in den Sozialen Medien intern betreut oder sind sie an externe Firmen ausgelagert? Wenn intern: Wie viele Vollzeitstellen stehen dafür zur Verfügung? Wenn extern: Welche Kosten entstehen dadurch?
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Tobias Infortuna, Egg, und Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, wird wie folgt beantwortet:
Die Öffentlichkeitsarbeit des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung stützt sich auf die gesetzlichen Vorgaben. Ziel der Kommunikationstätigkeit ist es, Transparenz zu schaffen, der Bevölkerung das Handeln der Behörden näherzubringen und Verständnis für die getroffenen Entscheide zu wecken. Eine aktive, rasche und umfassende Kommunikationstätigkeit trägt zur Meinungsbildung und Wahrung der demokratischen und rechtsstaatlichen Belange bei. Die Behördenkommunikation hat an Bedeutung gewonnen und ist einem steten Wandel unterworfen. Das gesellschaftliche Umfeld hat sich verändert. Neue digitale Kommunikationskanäle und ein verändertes Mediennutzungsverhalten sowie wachsende Ansprüche der internen und externen Bezugsgruppen bringen Herausforderungen mit sich. Es ist daher folgerichtig, dass die Kommunikationsabteilungen der Direktionen und der Staatskanzlei mit den nötigen personellen Mitteln und Kompetenzen zur Erfüllung ihres Auftrags ausgestattet sind. Zu Frage 1: Es gibt keine standardisierten Erhebungen zur Anzahl Mitarbeitender im Bereich Kommunikation. Die Querschnittsaufgabe Kommunikation kann aufgrund ihrer Vielfalt nicht einem einzelnen Berufsbild zugeordnet werden. Je nach Aufgabenstellung bzw. Projekt sind Mitarbeitende mit sehr unterschiedlichen Berufsprofilen und teilweise kleinen Pensen mit Kommunikationsaufgaben betraut. Mitarbeitende mit klarem Kommunikationsprofil waren bis zur Einführung des digitalen Behördenverzeichnisses im Staatskalender aufgeführt. Gemäss Staatskalender 2023/2024 sind in den Direktionen, den angegliederten Ämtern und der Staatskanzlei rund 100 Personen als Kommunikationsfachpersonen beschäftigt. Zu den jeweiligen Pensen liegen keine Angaben vor. Über die Situation in weiteren kantonalen Organisationen wie Gerichten, Spitälern oder Hochschulen können wegen fehlender Zuständigkeit und mangels Informationen keine Angaben gemacht werden. Zu Frage 2: Die vorhandenen Informationen lassen keine plausiblen Vergleiche mit früheren Jahren zu.
Zu Frage 3: Die Kanäle in den sozialen Medien werden intern durch die entsprechenden Fachpersonen in den Direktionen und der Staatskanzlei betreut. Zur Anzahl Personen und deren Pensen liegen keine Angaben vor. Es kommt vor, dass im Rahmen von spezifischen Projekten bzw. Kampagnen externe Fachexpertise beigezogen wird.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli