RRB Nr. 555/2026
Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, betreffend Auswirkungen von Tempo-30-Zonen auf Feuerwehr- und Rettungseinsätze, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 197/2026
Sitzung vom 27. Mai 2026
555. Anfrage (Auswirkungen von Tempo-30-Zonen auf Feuerwehr- und Rettungseinsätze) Kantonsrätin Jacqueline Hofer, Dübendorf, hat am 18. Mai 2026 folgende Anfrage eingereicht: Die Einführung von Tempo-30-Zonen in zahlreichen Gemeinden führt zunehmend zu Rückmeldungen aus den Feuerwehren und Rettungsdiensten, wonach die neuen Verkehrsregimes ihre Einsatzfähigkeit beeinträchtigen. Insbesondere werden folgende Punkte genannt: – Erschwerte Zufahrten aufgrund von baulichen Verengungen, Schwellen und versetzten Fahrbahnen – Verzögerungen bei Rettung und Brandbekämpfung, da Einsatzfahrzeuge ihre Geschwindigkeit nicht zweckmässig anpassen können – Starke Erschütterungen der Fahrzeuge durch bauliche Hindernisse, was Material und Mannschaft belastet – Gefährdung der Einsatzkräfte, wenn Ausweichmanöver oder Umfahrungen nötig werden Da jede Minute bei Rettung und Brandbekämpfung entscheidend ist, stellen sich Fragen zur Vereinbarkeit solcher Verkehrsberuhigungsmassnahmen mit der gesetzlichen Pflicht des Kantons, eine funktionierende und effiziente Feuerwehr sicherzustellen. Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Auswirkungen von Tempo-30- Zonen und baulichen Verkehrsberuhigungen auf die Einsatzzeiten und Einsatzsicherheit der Feuerwehren im Kanton?
2. Welche Vorgaben bestehen heute, damit Gemeinden bei der Planung von Tempo-30-Zonen die Bedürfnisse der Rettungsdienste berücksichtigen?
3. Wie wird sichergestellt, dass Zufahrtswege für Feuerwehr und Rettungsdienste jederzeit ungehindert befahrbar bleiben?
4. Plant der Regierungsrat Anpassungen der kantonalen Richtlinien oder eine verstärkte Koordination mit Gemeinden, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren auch in Zukunft zu gewährleisten?
5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Notwendigkeit, kritische Streckenabschnitte von Tempo-30-Massnahmen auszunehmen oder alternative Lösungen zu prüfen?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–5: Der Regierungsrat beurteilt die Auswirkungen der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Blaulichtorganisationen, die möglichst rasch an ihren Zielort gelangen müssen, als erheblich. Besonders kritisch ist die Situation, wenn mit der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit flankierende bauliche Massnahmen ergriffen werden, weil dadurch insbesondere Fahrten mit schweren Fahrzeugen der Feuerwehren oder der Rettungsdienste behindert werden. Hinzu kommt, dass herabgesetzte Geschwindigkeiten bei Milizsystemen und Piketteinsätzen zu längeren Anfahrtszeiten der Einsatzkräfte zu den Feuerwehrdepots und Einsatzzentralen bzw. Stützpunkten führen. Mit dem Feuerwehrkonzept 2030 der Feuerwehr Koordination Schweiz besteht eine schweizweit gültige Richtlinie, die auch Vorgaben für Einsätze festlegt. Die minimale Leistungsvorgabe in dicht besiedelten Gebieten beträgt für Feuerwehren zehn Minuten ab Alarmierung bis zum Eintreffen auf dem Schadenplatz. Diese Einsatzzeit muss über das Jahr betrachtet in 80% der Einsätze eingehalten werden. Diese Vorgabe berücksichtigt u. a. Verkehrsbehinderungen auf dem Anfahrtsweg oder schwierige Wettersituationen. Die einzelnen Gemeinden müssen sicherstellen, dass ihre Feuerwehr die Zeitvorgaben einhalten. Gegebenenfalls sind weitere Feuerwehrdepots notwendig. Der Regierungsrat hat sich im Übrigen bereits in seiner Stellungnahme zur Mobilitätsinitiative (vgl. RRB Nr. 1479/2023) wie auch in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 305/2021 betreffend Tempo 30 und Auswirkungen in den Städten auf die Einsatzbereitschaft von Blaulichtorganisationen zu den Auswirkungen von Tempo 30 im Zusammenhang mit Einsätzen von Blaulichtorganisationen geäussert und die Mobilitätsinitiative auch aus diesem Grund unterstützt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli