RRB Nr. 559/2025
Anfrage Mandy Abou Shoak und Lisa Letnansky, Zürich, betreffend Beziehen Väter in der Verwaltung des Kantons Zürich ihren Vaterschaftsurlaub?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 76/2025
Sitzung vom 21. Mai 2025
559. Anfrage (Beziehen Väter in der Verwaltung des Kantons Zürich ihren Vaterschaftsurlaub?) Die Kantonsrätinnen Mandy Abou Shoak und Lisa Letnansky, Zürich, haben am 10. März 2025 folgende Anfrage eingereicht: Die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich hat am 27. September 2020 entschieden einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub einzuführen. Am 1. Januar 2021 ist das Gesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz gewährt Vätern ab dem 1. Januar 2021 eine voll bezahlte zweite Woche Urlaub und garantiert für die Abwesenheit eine Entschädigung von 80% des Lohnes oder höchstens 196 Franken pro Tag. 75 Prozent der jungen Männer haben in der nationalen Abstimmung für den Vaterschaftsurlaub gestimmt. Das Gesetz ist nun seit bald 4 Jahren in Kraft. In unterschiedlichen Medien liess sich lesen, dass Väter Vaterschaftsurlaub nicht beziehen. Wir möchten es genau wissen und bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie viele Mitarbeitende der Verwaltung sind seit Inkrafttreten des Gesetzes Väter geworden?
2. Wie alt sind die werdenden Väter? Mit der Bitte um eine grafische Darstellung in Bezug auf Alter und Anzahl der Kinder.
3. Wie viele dieser Väter haben den vollständigen Vaterschaftsurlaub bezogen? In welcher Funktionsstufe und in welcher Lohnklasse sind diese Personen?
4. Wie sieht der Bezug bei den restlichen Vätern aus? Mit der Bitte um eine grafische oder tabellarische Darstellung nach Alter, Dauer des Bezugs des Vaterschaftsurlaubs, Direktion, Funktionsstufe und Lohnklasse.
5. Wie viele Männer arbeiten Teilzeit zu welchen Pensen? Wie viele Männer haben ihr Stellenpensum nach der Geburt ihres Kindes reduziert, in welcher Funktionsstufe und Lohnklasse sind diese Männer jeweils?
6. Welche Pensen haben Teilzeit arbeitende Väter? In welcher Funktionsstufe und Lohnklasse sind sie? Mit der Bitte um eine grafische und/oder tabellarische Darstellung. Wie sehen die Daten pro Direktionen und Abteilungen aus (mit der Bitte um eine tabellarische Auflistung)?
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Mandy Abou Shoak und Lisa Letnansky, Zürich, wird wie folgt beantwortet:
Die Beantwortung der Fragen bezieht sich auf die Mitarbeiter sämtlicher Direktionen (ohne Lehrer) sowie der Staatskanzlei. Ausserdem beziehen sich die Antworten jeweils auf den Zeitraum 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024. Zu Frage 1: Im Betrachtungszeitraum wurden 434 Mitarbeiter Vater. 45 davon wurden in dieser Zeit zweimal Vater, woraus sich ein Total von 479 Geburten ergibt (Mehrlingsgeburten wurden als eine Geburt gezählt). Zu Frage 2: In der folgenden Grafik (vgl. Abbildung 1) sind die 479 Geburten des Betrachtungszeitraums aufgeführt. Es wird aufgezeigt, wie alt die Väter im Zeitpunkt der Geburt der Kinder jeweils waren. Abbildung 1: Alter der Väter bei der Geburt ihrer Kinder
Verteilung des Alters von Vätern bei der Geburt ihrer Kinder (n = 479)
Anzahl Geburten
Alter der Väter bei Geburt
Zu Frage 3: Im Betrachtungszeitraum wurde bei 448 Geburten der volle Vaterschaftsurlaub bezogen. Der folgenden Grafik (vgl. Abbildung 2) lässt sich entnehmen, welcher Lohnklasse diese Väter angehörten. Das kantonale Personalrecht kennt den Begriff «Funktionsstufe» nicht, weshalb eine entsprechende Aufschlüsselung nicht vorgenommen wurde.
Abbildung 2: Verteilung der Lohnklassen der Bezüger des vollen Vaterschaftsurlaubs
Verteilung der Lohnklassen von Vätern, die den vollen Vaterschaftsurlaub bezogen haben (n = 448)
Anzahl Geburten
Lohnklassen
Zu Frage 4: Von den 479 Geburten im Betrachtungszeitraum wurde bei 31 Geburten nicht der volle Vaterschaftsurlaub bezogen. Der folgenden Tabelle lässt sich entnehmen, wie viele Tage die betreffenden Väter jeweils bezogen haben und welcher Lohnklasse sie angehören. Tabelle 1: Lohnklassen und bezogene Urlaubstage bei nicht vollständigem Vaterschaftsurlaub Anzahl Tage Lohnklasse Anzahl Väter 0 18 1 1 12 1 1 16 1 2 14 1 2 18 1 3 9 1 3 18 1 3 19 1 5 15 1 5 17 2 5 19 1 5 20 1 7 11 1 7 14 1 7 17 3
Anzahl Tage Lohnklasse Anzahl Väter 7 21 1 7 24 1 8 13 1 8 15 2 8 16 1 8 17 1 8 19 2 8 20 2 8 21 1 8 24 1 Total 31
Zu Frage 5: Die Personal- und Lohnstatistik des Kantons Zürich definiert ein Arbeitspensum von 90% bis 100% als Vollzeitpensum. Von den 434 Mitarbeitern, die im Betrachtungszeitraum Vater wurden, arbeiteten 382 im Zeitpunkt der Geburt der Kinder in einem Vollzeitpensum und 52 in einem Teilzeitpensum. Davon arbeiteten 51 in einem Teilzeitpensum zwischen 50% und 90% und einer in einem Arbeitspensum unter 50%. Von den 434 Mitarbeitern, die im Betrachtungszeitraum Vater wurden, haben 29 ihr Arbeitspensum innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes nachhaltig reduziert, sechs haben es hingegen erhöht. In der nachstehenden Tabelle sind die 29 Väter, die ihr Pensum innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes nachhaltig reduziert haben, aufgeteilt nach Lohnklassen. Tabelle 2: Anzahl Väter mit nachhaltig reduziertem Pensum nach Lohnklasse Lohnklasse Anzahl Väter 15 4 16 2 17 3 18 4 19 4 Total 29
Zu Frage 6: Die folgenden Tabellen zeigen das Arbeitspensum (vgl. Tabelle 3), die Lohnklasse (vgl. Tabelle 4) und die Direktion (vgl. Tabelle 5) aller 52 Teilzeitmitarbeiter, die im Betrachtungszeitraum Vater geworden sind. Auf eine Aufschlüsselung nach Abteilungen wird aus Datenschutzgründen und aufgrund der geringen Stichprobengrösse verzichtet. Tabelle 3: Anzahl Väter nach Arbeitspensum Arbeitspensum in % Anzahl Väter 60 6 70 4 Bis 89 38 Total 52
Tabelle 4: Anzahl Väter nach Lohnklassen Lohnklasse Anzahl Väter 15 4 16 4 17 5 18 8 19 12 20 5 Total 52
Tabelle 5: Anzahl Väter nach Direktionen und Staatskanzlei Direktion Anzahl Väter Staatskanzlei 2 Direktion der Justiz und des Innern 9 Sicherheitsdirektion 15 Finanzdirektion 2 Gesundheitsdirektion 1 Volkswirtschaftsdirektion 3 Bildungsdirektion 15 Baudirektion 5 Total 52
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli