Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 562/2025

KdK, Entlastungspaket 2027, Konsultation zum Entwurf eines Antwortschreibens an den Bundesrat

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Mai 2025

562. KdK, Entlastungspaket 2027, Konsultation, Antwortschreiben

Erwägungen

an den Bundesrat Im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht (vgl. RRB Nr. 190/2025). Darin äussert sie sich nicht im Detail zu einzelnen Entlastungsmassnahmen. In der Folge hat der Bundesrat die KdK eingeladen, ihm darzulegen, welche Massnahmen die Kantone ablehnen, welche sie mittragen, wo sie Kompromisspotenzial sehen und ob sie Vorschläge für alternative Massnahmen haben. Mit Schreiben vom 9. Mai 2025 lädt die KdK die Kantone ein, zu einem entsprechenden Entwurf eines Antwortschreibens an den Bundesrat Stellung zu nehmen. Darin werden Entlastungsmassnahmen im Bereich des Projekts «Entflechtung 27» sowie des Nationalen Finanzausgleichs weiterhin abgelehnt. In weiteren Bereichen, namentlich im Umwelt- und Energiebereich, bei der Volks- und Landwirtschaft sowie beim Asylwesen wird im Entwurf Kompromissbereitschaft signalisiert, wobei reine Lastenverschiebungen zu Ungunsten der Kantone abgelehnt werden. Im Schreiben an den Bundesrat geht die KdK nicht auf den möglichen Inhalt der Kompromisse ein, sondern skizziert diesen nur in internen Erwägungen (separates Dokument). Der Rest der vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen wird im Entwurf des Antwortschreibens mitgetragen. Mit Beschluss Nr. 398/2025 hat sich der Regierungsrat im Rahmen der Vernehmlassung des Eidgenössischen Finanzdepartements bereits zu den einzelnen vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen geäussert. Zusätzlich schlägt die KdK drei alternative Massnahmen vor: Im Eigenbereich soll der Bund deutlich mehr sparen. Bei Programmvereinbarungen soll die Regulierungsdichte gesenkt werden. Im Asyl- und Integrationsbereich soll der Bund insbesondere die Verfahrensdauer verkürzen. Das Schreiben der KdK ist grundsätzlich zu unterstützen, da es dem Anliegen des Bundesrates entgegenkommt, Gesprächsbereitschaft signalisiert und gleichzeitig die Interessen des Kantons Zürich weitgehend wahrt. Insbesondere wird betont, dass mögliche Kompromisse (z. B. bei den Globalpauschalen im Asylbereich oder beim Gebäudeprogramm) nicht zu Lastenverschiebungen zuungunsten der Kantone führen dürfen. Die Differenzierung zwischen Massnahmen, bei denen die Kantone zu Kompromissen bereit sind, und solchen, die vollumfänglich mitgetragen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht zielführend. Diese

ist im Verlauf der weiteren Gespräche mit dem Bundesrat zu ermitteln.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an mail@kdk.ch): Mit Schreiben vom 9. Mai 2025 haben Sie uns eingeladen, zum Entwurf für ein Antwortschreiben der Kantonsregierungen an den Bundesrat betreffend Entlastungspaket 2027 Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Wir unterstützen, dass die KdK ein Antwortschreiben im Namen aller Kantonsregierungen an den Bundesrat richtet. Gesunde Bundesfinanzen sind im Interesse des Kantons Zürich. Wir sind daher bereit, Hand zu bieten zur gemeinsamen Erarbeitung von Entlastungsvorschlägen. Die im Antwortschreiben dargelegte Haltung ist grundsätzlich eine ausgewogene und konstruktive Lösung, die dem Anliegen des Bundesrates entgegenkommt und gleichzeitig die Interessen des Kantons Zürich weitgehend wahrt. Insbesondere begrüssen wir, dass Entlastungsmassnahmen im Bereich des Projekts «Entflechtung 27» sowie im Bereich des Nationalen Finanzausgleichs weiterhin kompromisslos abgelehnt werden. Auch unterstützen wir die Aussage, dass Kompromisse nur möglich sind, sofern sie nicht zu reinen Lastenverschiebungen zuungunsten der Kantone führen. Allerdings sollte sich unseres Erachtens der Fokus des Antwortschreibens auf die Gesprächsbereitschaft der Kantone richten. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Massnahmen, bei denen die Kantone zu Kompromissen bereit sind, und solchen, die vollumfänglich mitgetragen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Diese ist im Verlauf der weiteren Gespräche mit dem Bundesrat zu ermitteln. Wir beantragen deshalb, insbesondere den zweiten Abschnitt auf Seite 2 des Entwurfes des Antwortschreibens an den Bundesrat entsprechend anzupassen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung der KdK vom 12. Juni 2025 nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Veröffentlichung gemäss Dispositiv II), die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli