Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 563/2025

KdK, Positionsbezug zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)», Konsultation zum Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Mai 2025

563. KdK, Positionsbezug zur Volksinitiative «Für eine soziale

Erwägungen

Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)», Konsultation zum Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme Mit Schreiben vom 2. Mai 2025 stellt die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) der KdK einen Antrag auf eine einfache Behördenkommunikation mit Positionsbezug zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)». Über die Vorlage wird demnächst abgestimmt, frühestens am 28. September 2025. Der Leitende Ausschuss der KdK hat den Antrag der FDK am 9. Mai 2025 beraten und beschlossen, im Rahmen der KdK-Plenarversammlung vom 12. Juni 2025 einen entsprechenden Positionsbezug anzustreben.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an mail@kdk.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 9. Mai 2025, mit dem Sie uns einladen, zum angestrebten Positionsbezug der KdK zur Volksabstimmung «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Wir sind einverstanden, dass die KdK zu dieser Abstimmungsvorlage einen Positionsbezug verabschiedet. Dem Entwurf des Positionsbezugs vom 9. Mai 2025 stimmen wir ohne Ergänzungs- und Änderungsanträge zu.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung der KdK vom 12. Juni 2025 nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Veröffentlichung gemäss Dispositiv II), die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli