Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 565/2020

Strassen, Bubikon, 336 Rütistrasse, Kreisel Bubikerstrasse bis Kreisel Chämmoos, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juni 2020

565. Strassen (Bubikon, 336 Rütistrasse, Kreisel Bubikerstrasse –

Erwägungen

Kreisel Chämmoos, km 3.690–5.170; Instandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die 336 Rütistrasse in Bubikon ist ein Teilstück der regionalen Verbindungsstrasse von Hombrechtikon nach Rüti. Auf dem Abschnitt Kreisel Bubikerstrasse bis Kreisel Chämmoos ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden. Die Fahrbahn weist Spurrinnen, Risse, Ausbrüche und defekte Abschlüsse auf. Zudem zeigen Kanal-TV-Aufnahmen, dass auf verschiedenen Abschnitten Strassenentwässerungsleitungen, Schächte und Schachtarmaturen ersetzt werden müssen. Die neuen Entwässerungsschächte werden mit Filtersäcken ausgerüstet. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Diese Instandsetzung sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: – Fahrbahninstandsetzung (neue Binder- und Deckschicht und stellenweise Ersatz der Fundation); – Instandsetzung der Strassenentwässerung und Umrüstung auf Filtersäcke; – Ersatz der defekten Fahrbahnabschlüsse; – Neubau einer Messstelle zur Datenerfassung des motorisierten Individual- sowie des Veloverkehrs. Diese Strasseninstandsetzung wird in Abstimmung mit der Werkleitungssanierung durch die Gemeinde Bubikon ausgeführt. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2020 enthalten. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 12. Mai 2020 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 1 695 000 Nebenarbeiten 235 000 Technische Arbeiten 55 000 Total 1 985 000

Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 985 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 3141 0 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40456), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2020 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 336 Rütistrasse, Kreisel Bubikerstrasse bis Kreisel Chämmoos, in Bubikon wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 985 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2019)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of March 1, 2018; the act was consolidated again on January 1, 2021, January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.

Cited in