Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 566/2024

Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Teilersatz und Instandsetzung Zellen- und Aufseherkommunikation, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Mai 2024

566. Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Teilersatz und Instandsetzung

Erwägungen

Zellen- und Aufseherkommunikation, gebundene Ausgabe

Ausgangslage Die Justizvollzugsanstalt Pöschwies (JVA Pöschwies) einschliesslich Aussenstandort «Haus Lägern» ist mit rund 400 Plätzen für straffällige Männer die grösste geschlossene Justizvollzugsanstalt der Schweiz. Die heutige Anstalt wurde 1995 eröffnet. In die JVA Pöschwies werden volljährige Männer eingewiesen, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, zu einer stationären Massnahme oder zu einer Verwahrungsmassnahme verurteilt worden sind. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt rund drei Jahre. Über 300 Fachpersonen arbeiten mit verschiedenen Massnahmen auf eine Wiedereingliederung der Inhaftierten in die Gesellschaft hin. Das Ziel eines deliktfreien Lebens nach der Freilassung dient der Sicherheit der Gesellschaft. Die Aufseher-Kommunikationsanlage und die Zellen-Kommunikationsanlage sind wichtige Kommunikationsmittel und sicherheitsrelevante Anlagen in der JVA. Die beiden Anlagen sind stark instandsetzungsbedürftig. Teile davon haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und können von den Systemherstellern nicht mehr ausreichend gewartet werden.

Projekt Die Aufseher-Kommunikationsanlage (AKA) wird umfassend instand gesetzt. Diese Anlage dient zur Kommunikation zwischen Aufsehern und Insassen mit den entsprechenden Gegenstellen. AKA-Sprechstellen sind bei allen elektrisch betriebenen Türen sowie teilweise in Korridoren, Treppenhäusern sowie im Bereich von Werkstätten installiert. Verschiedene Bestandteile der AKA sind vollständig zu ersetzen. Dazu zählen insbesondere die Zentrale, Steuerungen, Schnittstellen und Verkabelungen. Andere Teile wie die fest installierten Sprechstellen oder die Leitstände in der neuen Sicherheitszentrale entsprechen nach wie vor dem Stand der Technik und funktionieren weitgehend störungsfrei. Diese können belassen werden. Die Zellen-Kommunikationsanlage (ZKA) wird ebenfalls umfassend instand gesetzt. Diese Anlage dient zur Kommunikation zwischen den Insassen und den entsprechenden Gegenstellen. Da sich nach Einschluss der Insassen keine Aufseher mehr in den Wohngebäuden befinden, stellt die ZKA das einzige Kommunikationsmittel der Insassen dar und ist deshalb für den sicheren Betrieb von zentraler Bedeutung. ZKA-Sprechstellen sind in allen Zellen, Dusch- sowie Aufenthaltsräumen in den Wohngebäuden installiert. Einige Teile der ZKA wie die fest installierten Sprechstellen entsprechen nach wie vor dem Stand der Technik und funktionieren weitgehend störungsfrei. Diese können belassen werden. Andere Teile wie die Zentraleinheiten oder gewisse Verkabelungen müssen ersetzt werden.

Finanzielles Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich gemäss Kostenschätzung vom 15. Dezember 2023 auf Fr. 1 375 000 und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf (Preisstand: Zürcher Index der Wohnbaupreise, April 2023, 1190,9 Punkte, Basis 1939). Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten 0 2 Gebäude 1 170 000 3 Betriebseinrichtungen 0 4 Umgebung 0 5 Baunebenkosten 80 000 6 Reserve 125 000 9 Ausstattung 0 Total (einschliesslich 8,1% MWSt) 1 375 000 Der Teilersatz und die Instandsetzung der Zellenkommunikation sind zur Erfüllung von gesetzlichen vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben gemäss § 37 Abs. 2 lit. a sowie zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) erforderlich. Demnach handelt es sich um eine gebundene Ausgabe, die gemäss § 36 lit. b CRG durch den Regierungsrat zu bewilligen ist. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben sind im Budget 2024 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 keine Mittel eingestellt. Der Betrag wird innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert. Die Ausgaben verteilen sich wie folgt auf die Budgetjahre: Tabelle 2: Verteilung pro Jahr 2023 2024 2025 2026 Investitionen in Franken 10 000 700 000 665 000 0 Es fallen keine betrieblichen oder personellen Folgekosten an.

Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 1 375 000 betragen Fr. 142 656. Sie bestehen aus den Abschreibungen und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 0,75% der Kosten. Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 80 Hochbauten Rohbau 2 40 Hochbauten Ausbau 30 Hochbauten Installationen 1 375 000 100 10 137 500 5 156 142 656 Hochbauten Ausstattung 10 Total 1 375 000 100 137 500 5 156 142 656 In den Gesamtkosten von Fr. 1 375 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 5. April 2023 bewilligten Kosten für die Projektierung von Fr. 150 000 enthalten. Dieser Beschluss ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben.

Auf Antrag der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Innern

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Teilersatz und die Instandsetzung der Zellen- und Aufseherkommunikation der Justizvollzugsanstalt Pöschwies wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 375 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)

III. Die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 5. April 2023 bewilligten Ausgaben für die Projektierung von Fr. 150 000 werden aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli