RRB Nr. 57/2017
Denkmalpflegefonds, Kyburg, Verein Museum Schloss Kyburg, Betriebsbeiträge 2017-2020, Zusicherung, Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Januar 2017
57. Denkmalpflegefonds (Verein Museum Schloss Kyburg, Betriebsbeitrag)
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Schreiben vom 27. Mai 2016 ersucht der Verein Museum Schloss Kyburg (nachfolgend VMSK), vertreten durch dessen Präsidentin, Susanne Sorg-Keller, den Kanton um einen Betriebsbeitrag von Fr. 2 000 000, um den Museumsbetrieb auf Schloss Kyburg von 2017 bis 2020 weiterführen zu können.
2. Der VMSK und das Museum Schloss Kyburg Seit 1999 betreibt der 1992 gegründete VMSK das gleichnamige Museum. Die Kyburg ist ein herausragendes Baudenkmal. Als wichtiger «Lieu de mémoire» (Herrschaftszentrum der Kyburger um 1200, Teil des Habsburgerreichs im 14. Jahrhundert und Zentrum der wichtigsten Landvogtei Zürichs für fast 400 Jahre) erzählt sie von der wechselvollen Geschichte der Zürcher Landschaft. Das Schloss zieht jährlich immer noch rund 40 000 Besucherinnen und Besucher aus dem Inland und angrenzenden Ausland an, obwohl die 2002 international ausgezeichnete Dauerausstellung mittlerweile unverkennbar an Aktualität verloren hat. Auch die 2008 eingeführten neuen Öffnungszeiten (im Sommer täglich ausser Montag, im Winter an den Wochenenden) konnten den einsetzenden Besucherrückgang nicht auffangen. Umso mehr musste der VMSK in den letzten Jahren dafür besorgt sein, dass selbst während der komplexen und zeitintensiven Planungs- und Projektierungsarbeiten für ein Schloss, das in Zukunft noch «kyburgiger» werden soll, ein jeweils neues und vielseitiges Jahresprogramm ausgearbeitet und durchgeführt wurde. Mit Wechselausstellungen und besonderen Anlässen förderte er Mehrfachbesuche auf der Kyburg und versuchte, neue Besuchergruppen anzuziehen (z. B. mit besonderen Programmen und Inszenierungen für Kinder und Familien, Führungen, Erzähl- und Singabenden, Filmvorführungen sowie Konzerten). Besondere Veranstaltungen und besucherorientierte Wechselausstellungen werden immer wichtiger, um im Kultur- und Freizeitmarkt zu bestehen. 2016 verzichtete die Museumsleitung dann auf die Öffnung während der Wintermonate. Dies ermöglichte es den Museumsverantwortlichen, konzentriert und zielgerichtet an der Umsetzung des anspruchsvollen Projekts «Kyburg 2014» zu arbeiten.
3. Leistungen des Kantons bis 2008 Mit Beschluss Nr. 2869/1992 gewährte der Regierungsrat dem VMSK einen Planungsbeitrag von Fr. 400 000 zur Ausarbeitung eines Museumskonzepts. Nachdem der Kantonsrat dem VMSK mit Beschluss vom 17. Juni 1996 (Vorlage 3442) für das neu zu gestaltende Museum einen Investitionsbeitrag von Fr. 4 450 000 und einen Starthilfebeitrag von Fr. 800 000 gewährt hatte, bewilligte er mit Beschluss vom 30. Januar 2006 (Vorlage 4286) einen Betriebsbeitrag von Fr. 850 000 für den Zeitraum 2005–2008.
4. Leistungen des Kantons bis 2016 und das Projekt «Kyburg 2014» Am 25. August 2008 beschloss der Kantonsrat (Vorlage 4460), dass neben den seit Langem ausgerichteten Beiträgen an Erhaltungs- und Pflegemassnahmen von kunst- und kulturhistorisch wertvollen Bauten und Anlagen sowie Zubehör neu auch Betriebsbeiträge an ausgewählte kulturhistorische Organisationen aus dem Denkmalpflegefonds ausgerichtet werden können. Der Regierungsrat wurde ermächtigt, über die Berechtigung für die Zusprechung von Betriebsbeiträgen zu entscheiden. Mit dieser neuen Regelung soll beitragsberechtigten Institutionen u. a. eine bessere Planungssicherheit gegeben werden. Mit RRB Nr. 838/2009 erhielt der VMSK für 2009–2012 Fr. 1 180 000 zugesprochen und mit RRB Nr. 124/2013 Fr. 1 320 000 für 2013–2016, um die Defizite des Museumsbetriebs zu decken. Die Museumsverantwortlichen hatten für diese Jahre jeweils mit höheren Beiträgen vonseiten des Kantons gerechnet. Folglich liess sich zwar der Museumsbetrieb weiter finanzieren, doch mussten für zusätzliche Angebote andere Finanzierungen gefunden werden, um den rückläufigen Besucherzahlen entgegenzuwirken. Die Anstrengungen der Museumsverantwortlichen in den letzten Jahren hielten die Attraktivität der Kyburg aber trotzdem hoch. Bereits 2010 hatten sich die Museumsverantwortlichen dafür entschieden, durch zusätzliche Ausgaben für Wechselausstellungen und den gezielten Ausbau der Museumspädagogik die Attraktivität des Museums zu steigern. Sie konnten dies nur bewerkstelligen, weil der VMSK auf das Vereinsvermögen zurückgriff. Der Erfolg dieser Schritte blieb nicht aus, doch zeigte sich, dass noch deutlich mehr getan werden musste, um im hart umkämpften Freizeitmarkt zu bestehen, und dass die Verwirklichung des Projekts «Kyburg 2014» (die komplette Erneuerung der Dauerausstellung sowie weitere museumsinfrastrukturelle und besucherfreundliche Neuerungen) entschieden vorangetrieben werden musste. Mit RRB Nr. 249/2011 wurde dem VMSK für das Erneuerungsprojekt «Kyburg 2014» aus dem Lotteriefonds ein Betrag von Fr. 400 000 ausgerichtet, um das neue Museum auf der Kyburg zu planen und neu zu kon- zipieren. Ende 2013 legte die Planungsgruppe das Projekt «Kyburg 2014» vor, das neben der vollständigen Erneuerung der Dauerausstellung auch einen Umbau des Ökonomiegebäudes der Kyburg vorsah.
Mit Beschluss vom 12. Januar 2015 bewilligte der Kantonsrat einen Beitrag aus dem Lotteriefonds zugunsten des VMSK von rund 9 Mio. Franken (Vorlage 5110). Die etappenweise Verwirklichung des Projekts ist zurzeit im Gang, wird aber frühestens 2020 abgeschlossen sein. In der Zwischenzeit muss der Museumsbetrieb trotz der notwendigen baulichen und anderweitigen Eingriffe aufrechterhalten werden – möglichst ohne Störungen, die sich negativ auf die Besucherfrequenz auswirken. In den letzten Jahren ist der Kostendeckungsgrad des Museumsbetriebs stetig gesunken. In der Rechnung 2011 lag er mit 55% noch deutlich über der Hälfte der ausgewiesenen Gesamtbetriebskosten. 2014 lag dieser Wert noch bei 53%, sank dann 2015 auf 49%. Das Budget 2016 geht noch von einem Kostendeckungsgrad von 47% aus. Dieser Trend hält gemäss den budgetierten Zahlen für die Folgejahre an. Er soll sich erst nach der vollständigen Umsetzung des Projekts «Kyburg 2014» umkehren und wieder gegen 50% bewegen.
5. VMSK: Mitglieder und Finanzen Ende 2015 hatte der Verein insgesamt 433 Mitglieder sowie Gönnerinnen und Gönner (2008: 413; 2013: 421). Der in den letzten Jahren betriebene Aufwand bei der Mitgliederwerbung blieb nicht erfolglos, wobei aber ein weiteres Wachstum, gestützt auf den allgemeinen Trend hinsichtlich Mitgliederrekrutierung, ungewiss ist. Negativ ins Gewicht fiel allerdings der Umstand, dass in den letzten Jahren mehrere politische Gemeinden ihre Mitgliedschaft gekündigt haben. Diese Beiträge hatten einen bedeutenden Teil der Gesamteinnahmen des Vereins ausgemacht: in Franken 2010 2011 2013 2015 Einnahmen 45 821 38 681 40 507 40 416 Ausgaben 53 755 73 567 19 021 25 768 Verlust/Gewinn –7 934 –34 886 21 486 14 648 Es ist zu hoffen, dass der 2015 erfolgte Zusammenschluss der Gemeinde Kyburg mit der Stadt Illnau-Effretikon diese Negativentwicklung wird bremsen können. Der VMSK unter der neuen Präsidentin hält im Gesuchschreiben vom 27. Mai 2016 fest, dass die Städte und Gemeinden im Einzugsgebiet der Kyburg um eine (weitergehende) finanzielle Unterstützung ersucht werden sollen. Die Gewinne und Verluste der Vereinsrechnung werden dem Vereinsvermögen gutgeschrieben bzw. belastet. Um gegen grössere Eventualitäten gewappnet zu sein, kann der VMSK das Vereinsvermögen bis zu Fr. 500 000 im Sinne einer Liquiditätsreserve anwachsen lassen (Vorlage
4286, Ziff. 8, Auflagen). Sobald der Vermögensstand höher liegt, ist er verpflichtet, den jährlichen Reingewinn für den Museumsbetrieb einzusetzen. Dies wird in allernächster Zukunft kaum der Fall sein, da die Beiträge der öffentlichen Hand kaum in der vom VMSK gewünschten Höhe ausfallen werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben auch gezeigt, dass sich die Sponsorensuche als überaus schwierig gestaltet.
6. Beurteilung des Gesuchs durch das Staatsarchiv und die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege Das Staatsarchiv und die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege haben das Gesuch im Sinne des Auftrags gemäss Vorlage 5125a geprüft. Sie halten fest, dass das Museum eines der wichtigsten im Kanton ist und sich durch Qualität und Professionalität auszeichnet. Würde der Betrieb aus finanziellen Gründen inskünftig nicht mehr im gleichen Ausmass und mit der gleichen Sorgfalt weitergeführt werden können, käme dies einem qualitativen Abstrich und einem Verlust in der Museumslandschaft des Kantons gleich. Ohne die Weiterführung der finanziellen Unterstützung durch den Kanton Zürich kann eine Fortführung des Museums Schloss Kyburg nicht gewährleistet werden. Der VMSK budgetiert für die Jahre 2017–2020 folgende Betriebsdefizite: in Franken 2017 2018 2019 2020 Einnahmen 318 000 395 000 450 000 485 000 Ausgaben 826 000 900 000 958 000 990 000 Defizit* 508 000 505 000 508 000 505 000 * ohne die Beiträge des Kantons Zürich
Die Finanzplanung über das Jahr 2020 hinaus geht von nochmals höheren Betriebskosten aus. Der Kanton als Eigentümer des bedeutenden Baudenkmals und dessen Ausstellungsstücken hat somit ein lebhaftes Interesse an der Fortführung des Museumsbetriebs. Aus diesem Grund erweist sich ein kantonaler Beitrag von Fr. 1 900 000 für den Zeitraum 2017–2020, d. h. für 2017 und 2018 jährlich höchstens Fr. 500 000 und für 2019 und 2020 jährlich höchstens Fr. 450 000, als ausgewiesen. Somit soll dem VMSK Fr. 100 000 weniger als beantragt zugesprochen werden. Im August 2018 läuft der 1998 für 20 Jahre geschlossene Gebrauchsleihevertrag für die Kyburg aus (Verleiher damals: Kantonale Liegenschaftenverwaltung), der eine Mischung von Leistungsvereinbarung und Mietvertrag umschreibt. Der Kanton Zürich muss auf diesen Zeitpunkt hin diesen Vertrag erneuern und die Abgeltung der personellen und materiellen Kosten des Unterhalts für das Schloss, den Park und die Umgebung mit dem Verein neu regeln. Insbesondere letztere Kosten sollen künftig nicht mehr über Betriebsbeiträge aus dem Denkmalpflegefonds abgegolten werden, sondern ab 2019 vom Immobilienamt als Eigentümer des Schlosses übernommen werden. Damit können dem VMSK auch für die nächsten vier Jahre diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die eine innovative und zukunftsgerichtete kulturhistorische Institution, wie es das Museum Schloss Kyburg ist, benötigt, um eine für breite Bevölkerungskreise des Kantons attraktive Museumsdestination zu bleiben. Wesentlich zu diesem Ziel beitragen wird auch die erfolgreiche Umsetzung von «Kyburg 2014».
7. Zusicherung und Auflagen Mit Beschluss vom 6. Juli 2015 bewilligte der Kantonsrat die Übertragung von jährlich höchstens Fr. 9 500 000 aus dem Lotteriefonds in den Denkmalpflegefonds für die Gewährung von Beiträgen an Erhaltungs- und Pflegemassnahmen und für die Zusprechung wiederkehrender Betriebsbeiträge zugunsten ausgewählter kulturhistorischer Organisationen und Projekte sowie für Rettungsgrabungen. Ferner beschloss der Kantonsrat, dass der Regierungsrat über die Verwendung der übertragenen Mittel nach Massgabe der Kompetenzen für gebundene Ausgaben entscheidet (Vorlage 5125, Dispositiv V). An die Betriebskosten des Museums Schloss Kyburg ist für 2017 und 2018 ein jährlicher Beitrag von Fr. 500 000 und für 2019 und 2020 von je Fr. 450 000 zuzusichern. Bei den beantragten Beiträgen aus dem Denkmalpflegefonds handelt es sich um eine Subvention aufgrund von § 217 Abs. 2 lit. a des Planungs- und Baugesetzes (LS 700.1) sowie § 3 des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2). Die Beiträge gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds, Konto 3636 3 00000. Im Budget 2017 und im KEF 2017–2020 sind diese Beiträge eingestellt. Die Beitragsleistung ist jährlich abzurechnen. Der Verein Museum Schloss Kyburg hat die Auszahlung des gewünschten Betrags bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die kantonale Denkmalpflege das Budget des VMSK für das entsprechende Beitragsjahr und die Rechnung des Vorjahrs geprüft und genehmigt hat. Fr. 500000 übersteigende Beträge des Vereinsvermögens sind für den Museumsbetrieb zu verwenden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. An die Betriebskosten des Vereins Museum Schloss Kyburg wird für 2017 und 2018 ein jährlicher Beitrag von je Fr. 500 000 und für die beiden Folgejahre 2019 und 2020 von je Fr. 450 000, insgesamt höchstens Fr. 1 900 000, als Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds, zugesichert.
II. Die Beitragsleistung ist jährlich abzurechnen. Der VMSK hat die Auszahlung des gewünschten Betrags bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des Budgets für das entsprechende Beitragsjahr und der Rechnung des Vorjahres des VMSK durch die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege.
III. Der VMSK wird verpflichtet, Fr. 500 000 übersteigende Beträge des Vereinsvermögens für den Museumsbetrieb zu verwenden.
IV. Die Baudirektion wird beauftragt, auf Ende 2018 mit dem VMSK einen neuen Gebrauchsleihevertrag abzuschliessen, der insbesondere die Kosten für Unterhalt und Personal für die Schlosswartung und den Parkunterhalt neu regelt.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an den Verein Museum Schloss Kyburg (Präsidentin: Susanne Sorg-Keller, Ringstrasse 10, 8317 Tagelswangen [E]) sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi