Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 57/2024

Kantonsschule Zimmerberg, Au-Wädenswil, Schulraumprovisorium, Mieterausbau Steinacherstrasse 101, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Januar 2024

57. Kantonsschule Zimmerberg, Schulraumprovisorium, Steinacherstrasse 101, Au-Wädenswil (Mieterausbau, gebundene Ausgabe)

Erwägungen

Ausgangslage Das Schulraumprovisorium der Kantonsschule Zimmerberg an der Steinacherstrasse 101 in Au-Wädenswil ist seit dem Schuljahr 2020/2021 in Betrieb. Der Regierungsrat bewilligte mit Beschlüssen Nrn. 1287/2018 und 170/2020 für den Aufbau des Schulraumprovisoriums den Mietvertrag sowie eine gebundene Ausgabe für den Mieterausbau. Die entsprechende Ausgabenbewilligung für den Mieterausbau ist zwischenzeitlich abgerechnet. Aufgrund des Wachstums der Anzahl Schülerinnen und Schüler sowie aus betrieblichen und schulraumstrategischen Gründen muss das Schulraumprovisorium auf das Schuljahr 2024/2025 für rund 650 Schülerinnen und Schüler ausgerichtet werden. Dies führt zu Raumrochaden zwischen dem Schulraumprovisorium an der Steinacherstrasse 101 und demjenigen an der Moosacherstrasse 14. In der Mietliegenschaft an der Steinacherstrasse 101 sollen im Zuge der Erweiterung bestehende Schulzimmer in Fachzimmer umgebaut werden, da an der Moosacherstrasse 14 ausschliesslich Standardklassenzimmer vorhanden sein werden.

Mieterausbau und Ausstattung Im Rahmen der baulichen Massnahmen werden zwei bestehende Unterrichtszimmer zu Musikfachzimmern mit den notwendigen akustischen Anpassungen ausgebaut. Ein weiteres Klassenzimmer wird für das bildnerische Gestalten umgenutzt und erhält die dafür notwendige Ausstattung. Aus vier weiteren Zimmern sollen zusätzliche, gemischtgenutzte Naturwissenschaftsfachzimmer für die Fächer Chemie, Biologie und Physik entstehen. Dies bedingt den Einbau von Laborzeilen sowie die Ausstattung mit zugehörigen Mikroskopen, Laborzubehör und passender Schulraummöblierung. Für den Einbau der schweren Laboreinrichtung muss ein Warenlift vom Erdgeschoss in die erste Etage eingebaut werden. Dieser wird nach Abschluss der baulichen Arbeiten die hindernisfreie Verbindung zum Obergeschoss sicherstellen. Eine Erweiterung erfährt auch der Mensa-Verpflegungsbereich, der bereits heute über zu wenig Kapazität verfügt. Der angrenzende Terrassenbereich wird überdacht und dadurch ganzjährig witterungsunabhängig genutzt werden können.

Finanzielles Die Kosten für den Mieterausbau und die Ausstattung betragen Fr. 1 750 000 (Stand Kostenschätzung 31. Oktober 2023; Preisstand 1. April 2023, 1190,9 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise). Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von ±15% auf. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 38 000 2 Gebäude 820 000 3 Betriebseinrichtungen 211 000 4 Umgebung 0 5 Baunebenkosten 82 000 6 Reserve 174 000 Total Baukosten einschliesslich Reserve 1 325 000 9 Ausstattung, Mobilien einschliesslich Reserve 425 000 Total Ausstattung einschliesslich Reserve 425 000 Total (einschliesslich 8,1% MWSt) 1 750 000

Die Kosten für den Mieterausbau von Fr. 1 325 000 gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, jene für die Ausstattung von Fr. 425 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. In den Gesamtkosten von Fr. 1 750 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 2. März 2023 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 200 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Die baulichen Anpassungen in der Mietliegenschaft an der Steinacherstrasse 101 sind für die Deckung des Bedarfs an Ausbildungsflächen für Schülerinnen und Schüler an der Kantonsschule Zimmerberg zwingend notwendig. Entsprechend besteht keine grosse Handlungsfreiheit hinsichtlich ihrer Höhe, des Zeitpunktes ihrer Vornahme sowie der Umsetzung des Vorhabens in der baulichen Struktur. Daher ist gestützt auf § 37 Abs. 1 e contrario des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) für den Mieterausbau und die Ausstattung eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 750 000 zu bewilligen. Für das Vorhaben sind im Budget 2024 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 keine Mittel eingestellt. Die Kosten sind im Budget 2024 vollständig in den Investitionsrechnungen der Leistungsgruppen Nrn. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und 7301, Mittelschulen, zu kompensieren.

Kapitalfolgekosten Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 1 750 000 betragen jährlich Fr. 256 562. Sie bestehen aus den Abschreibungen und dem kalkulatorischen Zins von 0,75%. Die Abschreibungsdauer richtet sich gemäss Handbuch für Rechnungslegung 2023, Ziff. 3.2.13.10.2, nach der Dauer des Mietvertrags und beträgt demzufolge sieben Jahre. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 79 394 4,5 7 11 342 298 11 640 Hochbauten Rohbau 2 35 286 2,0 7 5 041 132 5 173 Hochbauten Ausbau 996 838 57,0 7 142 405 3 738 146 143 Hochbauten Installationen 213 482 12,2 7 30 497 801 31 298 Hochbauten Ausstattung, 425 000 24,3 7 60 714 1 594 62 308 Mobilien Total 1 750 000 100 249 999 6 563 256 562 Infolge der baulichen Massnahmen fallen keine personellen und betrieblichen Folgekosten an.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Mieterausbau und die Ausstattung der Liegenschaft Steinacherstrasse 101 in Au-Wädenswil, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 750 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 1 325 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 425 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen.

II. Der Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)

III. Die Verfügung des Immobilienamtes vom 2. März 2023 über den Projektierungskredit von Fr. 200 000 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in