Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 576/2025

Anfrage Tobias Langenegger und Sibylle Marti, Zürich, betreffend Einmischung der Trumpregierung an der Universität Zürich sowie den Fachhochschulen, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 87/2025

Sitzung vom 4. Juni 2025

576. Anfrage (Einmischung der Trumpregierung an der Universität Zürich sowie den Fachhochschulen) Kantonsrat Tobias Langenegger und Kantonsrätin Sibylle Marti, Zürich, haben am 24. März 2025 folgende Anfrage eingereicht: Am 15. März 2025 berichtete die NZZ, dass die ETH Zürich, wie anscheinend diverse weitere Universitäten weltweit, durch die Trumpregierung zu Forschungsprojekten befragt wurde. Dabei ging es insbesondere auch darum, ob Forschungsprojekte mit Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion oder mit der Klimakrise zu tun haben. Die Freiheit und Unabhängigkeit von wissenschaftlicher Forschung und Lehre ist eine zentrale Voraussetzung einer funktionierenden Demokratie. Entsprechend ist sie verfassungsrechtlich geschützt. Zudem ist der starke, unabhängige Wissenschaftsstandort ein entscheidendes Fundament der Schweizer Prosperität. Eine solche Einmischung in die Forschungsfreiheit ist inakzeptabel und gilt es in aller Form abzuwehren. Der Kanton Zürich besitzt mit der Universität Zürich und den Fachhochschulen ebenfalls Institutionen, welche an internationalen Forschungsprojekten teilnehmen. Aus diesem Grund haben wir die folgenden Fragen an den Regierungsrat:

Erwägungen

1. Wurde die Universität Zürich oder eine Fachhochschule ebenfalls von der Trumpregierung befragt? Wenn ja, wie viele Forschungsprojekte sind betroffen?

2. Gibt es bei der Universität Zürich und den Fachhochschulen Vorgaben, wie sie mit solchen Einmischungen in die Forschungsfreiheit umgehen? Wenn ja, welches Vorgehen sehen diese vor?

3. Wie schätzt der Regierungsrat allgemein diese Einmischung in die Forschungsfreiheit ein und was machte er dafür, die Universität Zürich und die Fachhochschulen davor zu schützen? Erhält der Regierungsrat hierbei Unterstützung von Institutionen des Bundes?

4. Sind andere Staaten bekannt, deren Regierungen im Rahmen der internationalen Forschungszusammenarbeit oder der Forschungsförderung in Forschungsverbünden Einfluss auf Ziele und Inhalte der Projekte nehmen oder zu nehmen versuchen?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Tobias Langenegger und Sibylle Marti, Zürich, wird wie folgt beantwortet:

Die Beantwortung der Fragen 1, 2 und 4 erfolgt zuständigkeitshalber gemäss den Angaben der Universität Zürich (UZH), der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) und der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH). Zu Frage 1: Die UZH erhält von staatlichen US-Stellen für Forschungsprojekte jährlich Förderbeiträge von durchschnittlich rund 1 Mio. Franken. Dieser Betrag ist im Verhältnis zum gesamten Drittmittelvolumen der UZH (2024: rund 362 Mio. Franken) vernachlässigbar. Die ZHAW arbeitet in geringfügigem Umfang mit US-Praxispartnern zusammen, wobei keine Förderbeiträge von US-Stellen involviert sind. ZHdK und PHZH unterhalten keine von US-Stellen geförderten Forschungsprojekte. Die vier Hochschulen wurden bislang nicht befragt bzw. haben keinen Fragebogen erhalten. Zu Frage 2: Die in der Bundesverfassung (BV, SR 101) garantierte Wissenschaftsfreiheit (Art. 20 BV) ist die Grundvoraussetzung für unabhängige und qualitativ hochwertige, am Gemeinwohl und am Erkenntnisgewinn orientierte Forschung. Die Wissenschaftsfreiheit ist damit für die Zürcher Hochschulen eine zentrale Leitlinie bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Leistungsauftrags und entsprechend in ihren einschlägigen Grundlagen verankert. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf die Verpflichtung der Forschenden auf die Grundsätze einer guten wissenschaftlichen Praxis (wissenschaftliche Integrität). Einer Verletzung der Wissenschaftsfreiheit wie unbotmässige Einmischungen in Forschungsprojekte treten die Forschenden und mit ihnen die Hochschulleitungen deshalb entschieden entgegen. Institutionelle Unterstützung ist im Rahmen des systematischen Qualitätsmanagements der Hochschulen über verschiedene interne Anlaufstellen gewährleistet. Zu Frage 3: Als selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts besorgen die Zürcher Hochschulen ihre Angelegenheiten im Rahmen von Verfassung und Gesetz autonom. Die Gewährleistung und auch die Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit ist deshalb in erster Linie eine Aufgabe der Hochschulen (vgl. Beantwortung der Frage 2). Bedeutsam ist in diesem

Zusammenhang die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Hochschulen, insbesondere über swissuniversities oder auch im Rahmen internationaler Netzwerke (für die UZH z. B. League of European Research Universities, Universitas 21). Weiterführende Unterstützung auf staatlicher Ebene erfolgt grundsätzlich über diplomatische Kanäle und ist damit eine Aufgabe des Bundes. Der diesbezüglich erforderliche Informationsaustausch ist über swissuniversities, die Schweizerische Hochschulkonferenz und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation sichergestellt. Zu Frage 4: Die Hochschulen richten sich nach ihren Grundlagen und Werten, wenn sie Beiträge für Forschungsprojekte entgegennehmen. Thematische oder strukturelle Eingrenzungen sind bei allen Förderagenturen weltweit bekannt. Dies gilt auch für bestimmte Förderlinien des Schweizerischen Nationalfonds («Programme»). Vorgaben gibt es u. a. im Bereich der thematischen (z. B. interdisziplinäre Zusammensetzung eines Teams) oder der strukturellen Diversität (z. B. Industriepartner als Teil des Teams). Solche Eingrenzungen sind bereits zu Beginn der Ausschreibung bekannt und werden im Projektverlauf nicht geändert. Die Zürcher Hochschulen habe keine Kenntnis von direkter politischer Einflussnahme ausländischer Regierungen auf ihre laufenden Forschungsprojekte.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli