Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 581/2024

Postulat Thomas Forrer, Erlenbach, und Mitunterzeichnende betreffend Pestizide in kantonalen Naturschutzgebieten, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 105/2024

Sitzung vom 29. Mai 2024

581. Postulat (Pestizide in kantonalen Naturschutzgebieten)

Erwägungen

Kantonsrat Thomas Forrer, Erlenbach, und Mitunterzeichnende haben am 25. März 2024 folgendes Postulat eingereicht: Die Regierung wird gebeten zu ermitteln, wie stark Naturschutzgebiete im Kanton Zürich durch Pestizide belastet sind. Die Daten sollen veröffentlicht werden. Zugleich soll dargelegt werden, auf welchen Eintragswegen Pestizide in die Gebiete gelangen, welche Schäden für die Biodiversität dadurch entstehen und wie der Pestizideintrag rasch und effizient vermieden werden können. Begründung: Im Faktenblatt «Pestizide: Auswirkungen auf Umwelt, Biodiversität und Ökosystemleistungen» der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) wird festgehalten: «In Schweizer Gewässern mit landwirtschaftlich geprägten Einzugsgebieten sind Pestizide allgegenwärtig – um die 150 Wirkstoffe konnten in Gewässern und ihren Sedimenten nachgewiesen werden, teilweise um die 100 im Jahresverlauf in einzelnen Gewässern und bis zu 65 gleichzeitig in einer Probe. Pestizide beeinträchtigen die Gewässerorganismen, wie z. B. Insektenlarven, Algen, Pilze, Fische, insbesondere in kleinen Fliessgewässern mit landwirtschaftlich geprägten Einzugsgebieten stark.» 1 Nun hat eine Pilotstudie des schweizerischen Kompetenzzentrums für Ökotoxikologie (EAWAG, EPFL) nachgewiesen, dass auch in Biotopen von nationaler Bedeutung – in Amphienlaichgebieten und Flachmooren – Pestizide in teilweise hoher Konzentration vorkommen. In allen untersuchten Stillgewässern wurden Pflanzenschutzmittel gefunden, je nach Standort bis zu 29 verschiedene. In der Hälfte der Biotope wurden Grenzwerte, die in der eidg. Gewässerschutzverordnung festgehalten sind, bis um das 25-fache überschritten. 2 Gemäss der Pilotstudie ist davon auszugehen, dass die Pestizide nicht nur über Oberflächenabfluss, Auswaschung und Drainagen, sondern auch über Abdrift und vor allem über Aerosole und im Regen in die Biotope

1 Guntern J. et al.: Pestizide: Auswirkungen auf Umwelt, Biodiversität und Ökosystemleistungen. Swiss Academies Factsheets 16 (2021/2) – scnat.ch/de/id/Ae3MT 2 oekotoxzentrum.ch/news-publikationen/news/auch-biotope-nationaler-bedeutungsind-mit-pflanzenschutzmitteln-belastet gelangen.3 Der sogenannte Ferntransport von Pestiziden über viele Kilometer ist seit langem nachgewiesen und findet bei mehr Pestizidarten statt, als lange angenommen. Als Abdrift und über Aerosole gelangen Pestizide überall hin, auf Felder der Biolandbaus (vgl. Anfrage 166/2019 von Marionna Schlatter), auf Kinderspielplätze, in Biotope und in die menschliche Lunge.4 Das Problem des Ferntransports von Pestiziden macht darauf aufmerksam, dass herkömmliche Massnahmen mittels Abständen (Gewässerabstände, ökologische Ausgleichsflächen u. a.) oder mittels Schutzverordnungen keinen ausreichenden Schutz vor Pestizideinträgen gewähren. Die Regierung wird deshalb auch gebeten darzulegen, wie der Pestizideintrag in Naturschutzgebieten rasch und effizient vermieden werden kann. Insbesondere sollen auch die Reduktion der Pestizideinsätze, der gezielte Einsatz sowie die Verwendung von naturnahen und restlos abbaubaren Stoffen erwogen werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zum Postulat Thomas Forrer, Erlenbach, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Das Postulat greift ein wichtiges Thema auf, das nicht nur den Kanton Zürich, sondern die ganze Schweiz betrifft. Die negativen Auswirkungen von Pestiziden auf die Umwelt, auf die Biodiversität und auf Gewässer sind grundsätzlich gut belegt. Für die Biodiversität ist der Einsatz von Pestiziden ein wesentlicher Gefährdungsfaktor. In einer Pilotstudie des Ökotoxzentrums EAWAG 2020 und 2021 wurden auch einzelne Biotope von nationaler Bedeutung im Kanton Zürich untersucht und Überschreitungen der Qualitätskriterien für Pflanzenschutzmittel (PSM) festgestellt. Um die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln zu vermindern und die Einträge in die Umwelt zu minimieren, hat der Bundesrat im September 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (AP PSM) verabschiedet. Mit 51 Massnahmen soll das Risiko, das von Pflanzenschutzmitteln ausgeht, bis 2030 um 50% vermindert werden. Viele dieser Massnahmen zielen darauf ab, Abschwemmung und Drift beim Ausbringen zu reduzieren sowie durch Einrichtung von Pufferbereichen den Eintrag von Pestiziden in naturnahe Lebensräume zu vermindern. Mit der Änderung verschiedener Verordnungen (vgl. AS 2022 264) beschloss der Bundes-

3 ebd.

4 Pestizidatlas, hrsg. Heinrich Böll-Stiftung (2022), S. 30f.

rat am 13. April 2022, dass im ökologischen Leistungsnachweis ab 1. Januar 2023 weitgehende Massnahmen zur Reduktion der Abdrift und Abschwemmung umgesetzt werden müssen. Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie Einschränkungen bei deren Verwendung sind die Bundesbehörden zuständig. Die Massnahmen des AP PSM werden ebenfalls durch die Bundesbehörden koordiniert, wobei ihre Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen erfolgt. Die Klärung der Fragen, wie stark Naturschutzgebiete mit Pestiziden belastet sind und auf welchen Wegen diese eingetragen werden, erfordern vertiefte Untersuchungen. Diese sollen im Rahmen des AP PSM durchgeführt werden. Für eine zweckmässige Planung der Arbeiten ist eine enge Koordination zwischen den verschiedenen Fachstellen des Bundes und der Kantone sowie den Forschungseinrichtungen von Universitäten und des ETH-Bereichs erforderlich. Dies gilt insbesondere für die aufwendige und kostenintensive Analytik der besonders problematischen Insektizide, für die nur sehr beschränkte Laborkapazitäten zur Verfügung stehen. Die erforderliche Erarbeitung weiterer Grundlagen sowie allfällige Einschränkungen der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sollte auf eidgenössischer Ebene erfolgen. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 105/2024 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli