RRB Nr. 587/2019
Strassen, Thalwil, 384 Tischenloostrasse, Strasseninstandsetzung und Neubau der Bushaltestellen, neue und gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Juni 2019
587. Strassen (Thalwil, 384 Tischenloostrasse, Strasseninstandsetzung und Neubau der Bushaltestellen, Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Tischenloostrasse auf dem Gemeindegebiet von Thalwil zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 384 geführt. 2014 wurden die Bushaltestellen Gewerbestrasse und Alterszentrum provisorisch eingerichtet. Nach einer mehrjährigen Testphase werden die beiden Bushaltestellen definitiv in den Busfahrplan aufgenommen und die Tischenloostrasse instand gesetzt. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Thalwil sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Neubau der Bushaltestellen Gewerbestrasse in beide Fahrtrichtungen; – Neubau der Bushaltestelle Alterszentrum in Fahrtrichtung Zürich; – Rückbau der provisorischen Haltestellen; – Neubau eines Fussgängerübergangs mit einer Schutzinsel; – Anpassung der öffentlichen Beleuchtung und der Strassenentwässerung; – Anpassung der Fahrbahngeometrie und Instandsetzung des Strassenbelags; – Wiederinstandstellung der beanspruchten privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Die Gemeinde Thalwil hat sich mit Schreiben vom 22. April 2014 im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) zum Projekt geäussert. Das Projekt ist von untergeordneter Bedeutung, sodass auf eine Mitwirkung der Bevölkerung nach § 13 Abs. 1 StrG verzichtet werden konnte.
B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 22. September bis 23. Oktober 2017. Innerhalb der Auflagefrist wurde eine Einsprache eingereicht, die projektbezogene und teilweise auch enteignungsrechtliche Begehren enthielt. Mit der Einsprecherin konnte im Rahmen der Einigungsverhandlungen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die Einsprache ist mit der Unterzeichnung des Abtretungsvertrages für den Landerwerb sowie des Anpassungsprotokolls zurückgezogen und als erledigt abgeschrieben worden.
C. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Fachstelle Lärmschutz hat das Projekt mit Schreiben vom 25. April 2014 aus lärmtechnischer Sicht als unbedenklich beurteilt. Der für das Bauvorhaben notwendige Landerwerb ist nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Der entsprechende Abtretungsvertrag liegt vor. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.
D. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 11. September 2018 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 5 000 Bauarbeiten 1 980 000 Nebenarbeiten 250 000 Technische Arbeiten 300 000 Total 2 535 000 Für die Bauausführung sind eine gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) neue Ausgabe von Fr. 705 000 und eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 830 000, insgesamt Fr. 2 535 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 2 535 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 18% 455 000 455 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50100 00000 10% 250 000 250 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50111 00000 72% 1 830 000 1 830 000 Erneuerung Staatsstrassen (federführend) Total 100% 1 830 000 705 000 2 535 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 1978/2014 und 1347/2018 bewilligten Ausgaben von insgesamt Fr. 140 000 enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgabe aufzuheben.
Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 82 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Anteil öV 18% 455 000 3 500 2,5% 11 000 Fussgängeranlagen 10% 250 000 2 000 2,5% 6 000 Erneuerung Staatsstrassen 72% 1 830 000 14 000 2,5% 46 000 Zwischentotal 19 500 63 000 Total 100% 2 535 000 82 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-80634, Gemeinde Thalwil, 384 Tischenloostrasse, aufzunehmen. Die Kostenteile für Staatsstrassen Anteil öV und Fussgängeranlagen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2019 enthalten sowie im KEF 2019–2022 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Strasseninstandsetzung und für den Neubau der Bushaltestellen sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 384 Tischenloostrasse, Gemeinde Thalwil, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung werden eine neue Ausgabe von Fr. 705 000 und eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 830 000, insgesamt Fr. 2 535 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2018)
IV. Die Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 1978/2014 und 1347/2018 werden aufgehoben.
V. Die Baudirektion, Immobilienamt, wird mit dem Landerwerb nach §§ 18 ff. StrG beauftragt. Sie wird ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben und Anstösserbeiträge zu erheben sowie Verträge zu schliessen, Prozesse zu führen oder Vergleiche zu treffen.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VII. Mitteilung an den Gemeinderat Thalwil, Postfach, 8801 Thalwil (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli