RRB Nr. 594/2024
Anfrage Roger Schmidinger, Urdorf, Daniel Wäfler, Gossau, und Tobias Weidmann, Hettlingen, betreffend Sicherheit von kritischen Infrastrukturen im Kanton Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 165/2024
Sitzung vom 5. Juni 2024
594. Anfrage (Sicherheit von kritischen Infrastrukturen im Kanton Zürich) Die Kantonsräte Roger Schmidinger, Urdorf, Daniel Wäfler, Gossau, und Tobias Weidmann, Hettlingen, haben am 13. Mai 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die Sicherheitslage in Europa hat sich in den letzten Jahren stetig verschlechtert, etwa zwei Flugstunden von Zürich entfernt tobt ein konventioneller Krieg in der Ukraine. Nicht viel weiter weg besteht im Nahen Osten ein weiterer blutiger Konflikt. Die Auswirkungen dieser Konflikte, deren Aufzählung nicht abschliessend ist, auf die Schweiz und speziell den Flughafenkanton Zürich können nur schwer abgeschätzt werden. Neben den momentanen meist friedlichen Debatten und Demonstrationen könnten irgendwann auch gewalttätige Kampagnen bis hin zu Sabotageaktionen oder Terroranschlägen aus den Konfliktkontexten entstehen. In den 70er-Jahren war dies schon mal mit den Flugzeugentführungen der Fall und die Schweiz und der Kanton Zürich mussten darauf reagieren. Um für solche Fälle gewappnet zu sein, wurde in den 80er- Jahren von der Armee ein Flughafenregiment aufgestellt, welches als Alarmformation innert Stunden mobilisiert und auch in den Einsatz zugunsten der Polizei gelangen konnte. Bizarrerweise wurde diese ca. 3000 Armeeangehörige umfassende, mit Pagern alarmierbare Polizeireserve (nach den Erfahrungen des 11. September 2001) per 31.12.2003 abgeschafft. Der ursprünglich vom Bund versprochene Ersatz durch Militärpolizei-Bataillone erfolgte nie und normale Infanteriebataillone, welche davor in der Verteidigung und Raumsicherung eingesetzt waren, übernahmen seither diese Aufgabe während den Wiederholungskursen, doch kurzfristig alarmierbar sind diese nicht mehr. Zudem fehlt diese Infanterie in der nun wiederaufzubauenden Verteidigungsfähigkeit. Der Kanton Zürich hätte somit schon eine grosse Sicherheitslücke in ausserordentlichen Lagen und diese droht nun noch grösser zu werden. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wurde der Wegfall des Flughafenregimentes seit dem Jahr 2004 durch Armee oder Polizei irgendwie kompensiert? Falls ja, wie?
2. Wie war die Haltung des damaligen Regierungsrates zur Abschaffung der Alarmformation und was wurde damals vom Bund als Ersatz versprochen?
3. Gibt es konkrete Abmachungen zwischen dem Kanton Zürich und dem Bund über subsidiäre Einsätze zugunsten kritischer Objekte? Falls ja, wird seitens Kantons überprüft, ob die Armee diese Leistungen auch noch erfüllen könnte?
4. Bringt der Kanton Zürich seine Sicherheitsbedürfnisse (ausserordentliche Lagen, Terrorlagen über 72 Stunden) um kritische Infrastrukturen auch über die KKJPD beim Bund ein?
5. Müssten, um im Sinne der Durchhaltefähigkeit der Polizei (Lagen gemäss Frage 4), punkto Qualität und Quantität (PQQZ.D) wieder auf den Stand von 2003 (mit Alarmformation Armee) zu kommen, allenfalls neue Stellen geschaffen werden oder eine neue Alarmformation der Armee? Falls ja, wie viele Polizeiangehörige oder wie viele Armeeangehörige?
6. Wird der Kanton Zürich in Sachen Schutz kritischer Infrastrukturen und Bevölkerungsschutz regelmässig vom VBS angehört? Falls nein, warum nicht? Falls ja, in welchen Gremien und in welchen Intervallen?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Roger Schmidinger, Urdorf, Daniel Wäfler, Gossau, und Tobias Weidmann, Hettlingen, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 5: Nach der Auflösung des Flughafenregiments 4 führte die Territorialdivision bzw. -region 4 (Ter Div 4) am Flughafen Zürich in Zusammenarbeit mit den flughafenrelevanten Partnerorganisationen die Volltruppenübungen AEROPORTO 05 und AEROPORTO 10 durch. Sie dienten dem gemeinsamen Training des Schutzes einer der wichtigsten kritischen Infrastrukturen der Schweiz und schulten insbesondere die zivile und militärische Zusammenarbeit. Ab 2018 erfolgten Übungen im Rahmen der neu konzipierten, modulartig aufgebauten Kompanie-Verbandsübung «SKILL» (Schutz kritischer Infrastrukturen – Lernen – Leisten). 2024 wird «SKILL» erstmals als Stabs- und Verbandsübung unter anderem mit einem verstärkten Infanteriebataillon konzipiert. Dank der Infanteriebataillone der Ter Div 4, die regelmässig auf dem Flughafen den Einsatz üben («SKILL»), hält der Regierungsrat eine neue Alarmformation derzeit nicht für notwendig. Vorbehalten bleiben diesbezüglich aber militärische Überlegungen im Zusammenhang mit der Bereitschaft der Armee sowie eine vollständige und bedrohungsgerechte Ausrüstung der eingesetzten Truppen. Für eine solche setzt sich der Kanton Zürich seit Längerem ein.
Zu Frage 2: Der Regierungsrat sprach sich im Rahmen der Vernehmlassung zum Armeeleitbild XXI für die Beibehaltung des Flughafenregiments 4 aus (RRB Nr. 1089/2001). Anstelle der Alarmformationen sah das Armeeleitbild XXI Formationen der Militärischen Sicherheit, der Infanterie- Bereitschaftskompanien sowie Formationen der Luftwaffe als Mittel der ersten Stunde des Bundes vor. Gestützt auf die Erkenntnisse aus AEROPORTO 05 ordnete der Bund im Hinblick auf die sicherheitsmässigen Besonderheiten des Flughafens Zürich die Optimierung der Bereitschaft eines Teils der Infanteriebereitschaftskompanie (Durchdiener) an, um die Zahl von kurzfristig verfügbaren Einsatzkräften zu erhöhen. Zu Frage 3: Die Ter Div 4 verfügt über den direkt dem Divisionskommandanten unterstellten Teilstab Sicherheit Flughafen. Ihm obliegen die Planung, Durchführung und Auswertung der erwähnten Übungen. In diesen Teilstab ist immer mindestens eine Kaderangehörige bzw. ein Kaderangehöriger der Flughafenpolizei in einer militärischen Funktion eingeteilt. Dies ermöglicht eine konstante Absprache zwischen Ter Div 4, Kantonspolizei und Flughafenbetreiberin, um den Schutz der kritischen Infrastruktur im Kanton zu gewährleisten. Zu Fragen 4 und 6: Die Sicherheitsbedürfnisse des Kantons werden auf verschiedenen Plattformen regelmässig mit anderen Kantonen, interkantonalen Gremien (u. a. Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren) und dem Bund ausgetauscht, um die Massnahmen abzustimmen. Der Kanton Zürich nimmt zudem regelmässig und aktiv an den vom Bund zum Thema Schutz kritischer Infrastrukturen organisierten Übungen, Absprachen und Informationsveranstaltungen teil. Die Kantonale Führungsorganisation koordiniert die Themen und deren Bearbeitung, soweit dies vom Bevölkerungsschutzgesetz (LS 520) erfasst ist.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli