Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 595/2024

Anfrage Thomas Schweizer, Hedingen, Gabriel Mäder, Adliswil, und Davide Loss, Thalwil, betreffend Massnahmen gegen vermeidbaren Lärm, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 111/2024

Sitzung vom 5. Juni 2024

595. Anfrage (Massnahmen gegen vermeidbaren Lärm) Die Kantonsräte Thomas Schweizer, Hedingen, Gabriel Mäder, Adliswil, und Davide Loss, Thalwil, haben am 8. April 2024 folgende Anfrage eingereicht: Mit den Anfragen 331/2021 «Lärmbelastung Bucheneggstrasse» und 55/2022 «Mutwilliger Motorenlärm in der Stadt und auf dem Land – müssen wir das noch Jahre erleiden?» wurden Massnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung durch vermeidbaren Lärm gefordert. Wir freuen uns, dass Tempo 60 über die Buchenegg und nun auch über den Albispass definitiv eingeführt wurde. Das Thema bleibt aber aktuell, denn auch mit Tempo 60 bestehen noch viele weitere störende Lärmarten, welche vermieden werden können und müssen. Bereits das geltende Recht verlangt in Art. 33 der Verkehrsregelverordnung, dass Fahrzeuglenkende Strassenverkehrslärm vermeiden müssen. Der Artikel listet eine Reihe von besonders störenden Lärmarten auf, z. B. hohe Drehzahl des Motors, schnelles Beschleunigen, unnötiges Herumfahren. Zum Thema «vermeidbarer Lärm» haben die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion eine Studie1 erarbeiten lassen, welche 39 Massnahmen auflistet sowie Empfehlungen für die Priorisierung und Umsetzung von 6 Massnahmen, welche der Regierungsrat rasch an die Hand nehmen kann. (Massnahme 4 «Lärmdisplay»; Massnahme 19 «Polizeikontrollen»; Massnahme 20 «Zivile Polizeikontrollen»; Massnahme 21 «Einsatz einer SOKO-Motorenlärm»; Massnahme 24 «Sensibilisierungskampagnen»; Massnahme 26 «Mobile Geschwindigkeitsmessanlagen») Dazu haben wir folgende Fragen:

Erwägungen

1. Welche dieser 6 Massnahmen in Kompetenz des Regierungsrates wurden 2023 umgesetzt?

2. Wie steht es um die Umsetzung für 2024 und die folgenden Jahre?

3. Wo steht es um die Umsetzung der Massnahmen, welche zusammen mit dem Bund konkretisiert werden sollen? a. Massnahme 8 «Ordnungsbusse statt Verzeigung» b. Massnahme 5 «Definition von übermässigem Lärm» c. Massnahme 1 «Lärmblitzer»

1 Studie Strassenverkehrslärm; Untersuchung der Möglichkeiten zur Reduktion von vermeidbarem Strassenverkehrslärm» vom 22.12.2022

Ist der Kanton beim Bund vorstellig geworden? In welcher Form und mit welchem Resultat?

4. Speziell interessieren uns die Fortschritte zum Thema Lärmblitzer: Wann ist mit einem einsatzfähigen Gerät zu rechnen?

5. Warum wurde die als hochwirksam eingestufte Massnahme 6 «Abnahme des Führerausweises bei Verstössen gegen Art. 33 VRV» verworfen? Gerade in Kombination mit Massnahme 8 «Ordnungsbusse statt Verzeigung» könnte diese Massnahme zielführend sein.

6. Warum wurde die Massnahme 11 «Verschärfung der Zulassungsvorschriften in der Schweiz; Verschärfung der Zulassungsvorschriften in der Schweiz: Grenzwerte müssen über sämtliche Betriebszustände eines Fahrzeugs eingehalten werden» verworfen? Mittelfristig hätte sie durchaus ein hohes Lärmminderungspotenzial.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Thomas Schweizer, Hedingen, Gabriel Mäder, Adliswil, und Davide Loss, Thalwil, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: 2023 führte die Kantonspolizei am Albispass bei schönem Wetter regelmässig während mindestens 30 Minuten pro Tag Polizeikontrollen durch. Dabei wurden sowohl die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit als auch die Fahrzeuge kontrolliert. Auch wurden an neuralgischen Orten semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen eingesetzt. Des Weiteren führten Spezialistinnen und Spezialisten der Regional- und Verkehrspolizei an mehreren Tagen gezielte Kontrollen mit Fokus auf Lärm und Tuning durch. Ebenfalls im Jahr 2023 wurden während der Motorradsaison im Rahmen der Kampagne «Kein Risiko!» und «Kein Lärm!» verschiedene Aktionen (Plakate, Verteilen von Flyern) durchgeführt. Zu Frage 2: Es werden weiterhin Kontrollmassnahmen durchgeführt. Auch sind weiterhin Sensibilisierungsmassnahmen, so zum Beispiel Plakatkampagnen, auf den Strecken Albispass und Buchenegg geplant. Für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Verhinderung störender Lärmexzesse wurde bei der Kantonspolizei sodann eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe gebildet, welche die Entwicklung auf Passstrassen und weiteren Motorradausflugsrouten laufend analysiert. Voraussichtlich noch im Jahr 2024 soll erstmals ein von der Fachstelle Lärmschutz neu konzipiertes Lärmdisplay an ausgewählten neuralgischen Strecken zum Einsatz kommen. Ausserdem unterstützt die Fachstelle Lärmschutz eine gemeinsame Initiative von fünf Gemeinden im Zürcher Oberland («Leise ist weise»). Zu Fragen 3–6: Sämtliche in den Fragen 3– 6 erwähnten Massnahmen («Ordnungsbusse statt Verzeigung», «Definition von übermässigem Lärm», «Lärmblitzer», «Abnahme des Führerausweises bei Verstössen gegen Art. 33 VRV», «Verschärfung der Zulassungsvorschriften in der Schweiz») setzen eine Änderung von bestehenden bzw. die Schaffung von neuen Rechtsgrundlagen auf Bundesebene voraus. Die Massnahme «Verschärfung der Zulassungsvorschriften in der Schweiz» bedarf zudem einer Anpassung von internationalen Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen. Der Bund hat im Rahmen der Umsetzung der Motion 20.4339 UREK- N «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» verschiedene Gesetzes- und Verordnungsänderungen vorgeschlagen. Der Kanton Zürich hat sich in der Vernehmlassung zur Umsetzung der erwähnten Motion

zu den Vorschlägen geäussert und sich für griffigere Massnahmen zur Lärmreduktion ausgesprochen (RRB Nr. 281/2023). Das Resultat der Vernehmlassung und der Entscheid, welche der vorgeschlagenen Änderungen durch den Bund umgesetzt werden, stehen noch aus. Betreffend Lärmblitzer hat das Bundesamt für Umwelt zusammen mit dem Kanton Genf ein Pilotprojekt durchgeführt, um die Machbarkeit und die notwendigen rechtlichen Anpassungen zu ermitteln. Die Auswertung des Pilotprojektes liegt ebenfalls noch nicht vor. Es ist somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar, wann bzw. ob die erwähnten Massnahmen umgesetzt werden können.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Verkehrsregelnverordnung, Art. 33 — read in the version of April 1, 2024; the act was consolidated again on January 1, 2025, July 1, 2025, April 1, 2026, and July 1, 2026.