Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 595/2025

Motion Christoph Fischbach, Kloten, Patricia Bernet, Uster, und Nicole Wyss, Zürich, betreffend Es ist Zeit für Teamteaching an der Volksschule, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 106/2025

Sitzung vom 4. Juni 2025

595. Motion (Es ist Zeit für Teamteaching an der Volksschule)

Erwägungen

Kantonsrat Christoph Fischbach, Kloten, sowie die Kantonsrätinnen Patricia Bernet, Uster, und Nicole Wyss, Zürich, haben am 31. März 2025 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird aufgefordert die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass Teamteaching in der Volksschule flächendeckend eingeführt werden kann. Begründung Teamteaching ist eine Form der Zusammenarbeit von mindestens zwei kooperierenden Lehrpersonen (Regelklassen/- und Förderlehrperson oder eine andere Fachperson), bei der die gemeinsame Verantwortung für das Unterrichten und die gemeinsame Unterrichtsentwicklung im Zentrum stehen. Heute unterrichtet in der Volksschule überwiegend eine Lehrperson pro Klasse allein. Zusammenarbeit im Teamteaching bietet besondere Möglichkeiten zur gegenseitigen Entlastung, Professionalisierung und zur Erhöhung der Unterrichtsqualität. Das Potenzial der Entlastung ist wichtig, angesichts vielfältiger Herausforderungen in Schule und Unterricht. Die Verantwortung für den Lernprozess der Kinder übernehmen zwei Personen statt nur eine. Neben dem Potenzial zur Entlastung, bietet Teamteaching noch einen weiteren Vorteil: die Möglichkeit zur Professionalisierung. Darunter ist ein Prozess zu verstehen, bei dem die Lehrpersonen ihr Wissen, ihre Fähigkeiten sowie ihre Werte und Haltungen weiterentwickeln. Sie können ihre Professionalität stärken, indem sie durch die enge Zusammenarbeit voneinander lernen. Wenn sich zwei oder mehr Personen die Verantwortung für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler teilen, treffen unterschiedliche Erfahrungen und Ressourcen zusammen, was zu einem deutlichen Mehrwert in Bezug auf das Lernen führen kann. Teamteaching ist die Unterrichtsform der Zukunft, erhöht die Qualität der Schule und führt zu einer Entlastung der Lehrpersonen. Aus diesem Grund muss der Kanton Zürich Teamteaching forcieren und zum Standard machen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zur Motion Christoph Fischbach, Kloten, Patricia Bernet, Uster, und Nicole Wyss, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat teilt die Einschätzung der Motionärinnen und des Motionärs, dass Lehrpersonen durch Teamteaching voneinander profitieren können und gleichzeitig entlastet werden. Deshalb ist Teamteaching in begrenztem Umfang schon heute vorgesehen (einzelne Lektionen auf der Primarstufe und grundsätzlich bei Überschreitung der maximalen Klassengrösse). Weitere Vorgaben des Kantons sind nicht zielführend, weil sie die Handlungsfreiheit der Gemeinden und Schulen einschränken und sehr hohe Kosten verursachen. Zudem hat der Regierungsrat mit dem inzwischen abgeschlossenen Schulversuch «Fokus Starke Lernbeziehungen» (FSL) (RRB Nrn. 1380/2012 und 156/2017) den Ausbau des Teamteachings erprobt und verworfen. Im Rahmen dieses Schulversuches konnten die teilnehmenden Schulen sich so organisieren, dass weniger Lehr- und Fachpersonen an einer Klasse unterrichten. Dazu wurden Mittel aus Unterstützungs- und Fördermassnahmen zugunsten vermehrten Teamteachings auf zwei Regelklassenlehrpersonen umgelagert. Je nach Schule und Sozialindex standen einer Klasse dadurch rund 130 bis 160 Stellenprozente zur Verfügung. Diese wurden auf zwei Lehrpersonen aufgeteilt, die als Klassenteam im Teamteaching, im Halbklassenunterricht oder in Mischformen arbeiteten. Mit dieser Massnahme sollten die Lehrpersonen bessere Voraussetzungen erhalten, um eine Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen aufzubauen und sie in ihren emotionalen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten zu fördern. Zudem sollten die Schul- und Personalorganisation vereinfacht und die Lehrpersonen von Koordinationsaufwand entlastet werden. Der Schulversuch FSL wurde vom Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Zürich evaluiert. Die Bildungsdirektion veröffentlichte den Bericht und weitere Ergebnisse am 24. Mai 2018 (zh.ch/content/ dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/bildung/bildungssystem/studien/ evaluationsbericht_fsl_schlussbericht_uni_zh.pdf). Die Resultate zeigen, dass im Rahmen des Schulversuchs eine Stärkung der Qualität des Unterrichts und der Lernbeziehungen nicht nachgewiesen werden konnte. Mit Beschluss Nr. 676/2018 verzichtete der Regierungsrat auf die flächendeckende Einführung des Modells FSL und damit auch auf die flächendeckende Einführung des Teamteachings.

Die verstärkte Durchführung von Teamteaching wurde gemäss Evaluationsbericht grundsätzlich positiv wahrgenommen (siehe Bericht, S. 50). Es führte zu einem Wissensaustausch und Lernmöglichkeiten. Bezüglich der Umsetzung des Teamteachings liessen sich jedoch Unterschiede feststellen, denn nicht in jeder Schule verlief das Teamteaching positiv. In einer Schule führte dies schliesslich sogar zur Trennung des Teams. Daraus kann allgemein abgeleitet werden, dass Teamteaching die Anliegen der Motion nicht in jedem Fall erfüllen kann. Die Erkenntnisse des Schulversuchs zeigen beispielhaft, dass nicht alle Lehrpersonen einen Ausbau des Teamteachings befürworten. Wie eingangs erwähnt, würde die flächendeckende Einführung und Erweiterung des Teamteachings zu sehr hohen Kosten für Kanton und Gemeinden führen. Bei unveränderter durchschnittlicher Klassengrösse ist mit finanziellen Mehrkosten von jährlich rund 1125 Mio. Franken (Kanton rund 225 Mio. Franken, Gemeinden rund 900 Mio. Franken) zu rechnen. Zudem würden rund 6900 zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen, was beim derzeitigen durchschnittlichen Beschäftigungsgrad von 67,3% einen Mehrbedarf von rund 10000 zusätzlichen Lehrpersonen und Schulleitenden bedeuten würde. Ein derartiger Ausbau ist weder finanziell noch personell vertretbar. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 106/2025 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli