Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 597/2025

Strassen, Dübendorf, 754 Gockhauserstrasse, Strasseninstandsetzung, Anpassung und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung und Strassenentwässerung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juni 2025

597. Strassen, Dübendorf, 754 Gockhauserstrasse, Strasseninstandsetzung, Anpassung und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung und Strassenentwässerung, gebundene Ausgabe

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Mit Beschluss vom 4. Juni 2025 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat, für den Neubau eines Radweges entlang der 754 Gockhauserstrasse im Abschnitt Ursprungstrasse bis Sonnentalkreuzung, eine neue elektronische Busspur im Abschnitt Herrenweg bis Neue Stettbachstrasse und den hindernisfreien Ersatzneubau der Bushaltestellen Kämmaten in der Stadt Dübendorf einen Objektkredit von Fr. 7 495 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen (Vorlage 6027). Bezüglich Beschreibung der Ausgangslage und des Projekts sowie der Kostenaufteilung und der Finanzierung kann darauf verwiesen werden.

B. Finanzierung und Bewilligung gebundene Ausgaben Neben dem Neubau des Radweges, der neuen elektronischen Busspur und den hindernisfreien Bushaltestellen Kämmaten, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates für neue Ausgaben sind, sind im Projektperimeter auch Instandsetzungsarbeiten vorgesehen. Es fallen Ausgaben von Fr. 10 471 000 für die Instandsetzung des Fahrbahntrassees sowie die Anpassung und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung und Strassenentwässerung an. Diese Aufwendungen sind gebunden, weshalb für deren Bewilligung der Regierungsrat zuständig ist (§ 36 lit. b in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. b Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [LS 611]). Unter Vorbehalt der Bewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantonsrat ist mit dem vorliegenden Beschluss eine gebundene Ausgabe von Fr. 10 471 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen.

In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 17 966 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 56% 10 016 000 10 016 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50110 80010 2% 455 000 455 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 8400.50110 80020 3% 623 000 623 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50100 00000 1% 17 000 17 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50130 00000 38% 6 855 000 6 855 000 Fahrradanlagen Total 100% 10 471 000 7 495 000 17 966 000 In den Gesamtkosten sind die mit Verfügung der Baudirektion Nr. 1498/2021 sowie mit Beschluss des Regierungsrates Nr. 303/2025 bewilligten Ausgaben für die Projektierung von insgesamt Fr. 1 210 000 enthalten. Diese Ausgabenbewilligungen sind auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des Objektkredits aufzuheben. Das Gesamtvorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 528 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschrei- Betrag in Franken in Franken bungssatz in Franken Erneuerung Staatsstrassen 56% 10 016 000 37 500 2,5% 250 000 Staatsstrassen Beleuchtungs- 2% 455 000 1 500 5,0% 23 000 anlagen Staatsstrassen Anteil öV 3% 623 000 2 500 2,5% 16 000 Fussgängeranlagen 1% 17 000 500 2,5% 1 000 Fahrradanlagen 38% 6 855 000 25 500 2,5% 171 000 Zwischentotal 67 500 461 000 Total 100% 17 966 000 528 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-80637, Dübendorf, 754 Gockhauserstrasse, aufzunehmen. Das Bauvorhaben wurde bei der Priorisierung der Investitionsvorhaben anlässlich der Erstellung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2025–2028 mit neun Punkten bewertet und in den KEF aufgenommen. Für das Bauvorhaben sind im Budget 2025 Fr. 50 000 enthalten und im KEF 2025–2028 Fr. 4 360 000 eingestellt. Die restlichen Ausgaben sind in den darauffolgenden Planjahren einzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Strasseninstandsetzung sowie die Anpassung und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung und Strassenentwässerung an der 754 Gockhauserstrasse in der Stadt Dübendorf wird unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantonsrat eine gebundene Ausgabe von Fr. 10 471 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2022)

III. Die Verfügung der Baudirektion Nr. 1498/2021 und der Beschluss des Regierungsrates Nr. 303/2025 werden auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des Objektkredits aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli