RRB Nr. 601/2025
Anfrage Barbara Franzen, Niederweningen, Domenik Ledergerber, Herrliberg, und Gabriel Mäder, Adliswil, betreffend Die offenen Fragen bei den IT-Projekten der JI bleiben bestehen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 100/2025
Sitzung vom 4. Juni 2025
601. Anfrage (Die offenen Fragen bei den IT-Projekten der JI bleiben bestehen) Kantonsrätin Barbara Franzen, Niederweningen, sowie die Kantonsräte Domenik Ledergerber, Herrliberg, und Gabriel Mäder, Adliswil, haben am 31. März 2025 folgende Anfrage eingereicht: Es ist kein Geheimnis, dass IT-Projekte der Direktion der Justiz und des Inneren (JI) den Kantonsrat, die Kommissionmitglieder von GPK und JUKO seit Jahren umtreiben. Die Berichte der beiden Aufsichtskommissionen legen davon beredtes Zeugnis ab: Projektunstimmigkeiten (inkl. Rechtstreitigkeiten), Projektverzögerungen, Projektabbrüche. Diese Projektprobleme sind nicht nur intern für den Kanton Zürich problematisch, sie führen auch dazu, dass befürchtet werden muss, dass der Kanton in Bezug auf den elektronischen Rechtsverkehr den geforderten Anschluss an die nationalen Anstrengungen, beispielsweise zum Projekt Justitia 4.0, verliert. An der Sitzung vom 17. März 2025 hat die GPK den Regierungsrat in entsprechender Art kritisiert. Auch der jüngste Bericht der GPK spiegelt die Sorge der GPK. Leider hat es die Justizdirektorin Jacqueline Fehr versäumt, die Zweifel der Kantonsratsmitglieder zu zerstreuen; im Gegenteil hat sie mit ihrem Angriff auf die Arbeit der GPK solche Zweifel weiter geschürt. In diesem Zusammenhang bitten wir die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie viel wurde bislang seitens des Kantons, der JI, für die gescheiterten Projekte für die Beschaffung von Justizsoftware und Vollzugsapplikationen ausgegeben? Hier sind sowohl die internen Kosten wie auch jene der externen Beratungen aufzulisten, und zwar separat.
2. Wie viele interne Mitarbeiter (Vollzeitstellen) sind mit der Beschaffung und dem Betrieb von Software und Applikationen im Bereich Justiz der JI befasst? Auch hier bitten wir um eine separate Aufstellung.
3. In Bezug auf die Anforderungen mit den auf eidgenössischer Ebene laufenden Anstrengungen für den elektronischen Rechtsverkehr würde sich wohl ein Blick über die Kantonsgrenzen hinaus lohnen. Arbeitet die JI in dieser Frage mit anderen Kantonen zusammen? Wenn ja, wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit? Wenn nein, warum nicht?
4. Wo stehen die anderen Kantone in Bezug auf die Projekte zum elektronischen Rechtsverkehr?
5. Hat die JI Kenntnis über die Art und Weise der Beschaffungs- und Ausschreibungsprozesse in den anderen Kantonen? Wenn ja, wie beurteilt sie diese?
6. Der einseitige Rückzug der Abraxas AG aus dem Juris X-Projekt stellt den Kanton vor grosse Probleme. Als direkte Folge davon muss die freihändige Vergabe des Projektes an die Firma Glaux AG in der Höhe von über 32 Mio. Franken bezeichnet werden. Welche Learnings hat die JI aus diesem Prozess gezogen; was wurde unternommen, damit dies nicht mehr passieren kann?
7. Wurden für weitere Projekte – beispielsweise das Projekt Helium – Konsequenzen bezüglich des Projektcontrollings und des Ausschreibeverfahrens gezogen?
8. Für die Juris X-Bestellung an die Abraxas AG wurden damals 17 Mio. Franken gesprochen. Etwas mehr als ein halbes Jahr nach dem Rückzug de Abraxas AG hat der Regierungsrat für das gleiche Projekt freihändig 32 Mio. Franken bewilligt. Wir bitten den Regierungsrat um eine Zusammenstellung der Erweiterung der Bestellung, die das Delta von 15 Mio. Franken erklären. Was wurde zusätzlich bestellt – welches sind die Unterschiede im Lieferumfang von Juris X zu Gina? Wozu dienen die Neubestellungen?
9. Der entsprechende RRB ist nicht verfügbar. Wann plant der Regierungsrat diesen gemäss Vorgaben des IDG der Öffentlichkeit bekannt zu machen?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Barbara Franzen, Niederweningen, Domenik Ledergerber, Herrliberg, und Gabriel Mäder, Adliswil, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bisher liegt kein gescheitertes Projekt für die Beschaffung von Justizsoftware und Vollzugsapplikationen vor. Beim Projekt ELFA kam es zu einem Lieferantenwechsel, nachdem die Abraxas Informatik AG entschieden hatte, den Geschäftsbereich Justiz zu verkaufen. Zur Beantwortung der Frage nach den internen Projektkosten wird auf den «Bericht zur Aufsichtsprüfung bei der Direktion der Justiz und des Innern» der Finanzkontrolle verwiesen, der voraussichtlich im Juli 2025 abgeschlossen sein wird.
Zu Frage 2: In der Direktion der Justiz und des Innern ist die Abteilung Digital Solutions (DigiSol) für die Beschaffung und den Betrieb von Software und Applikationen zuständig. Die DigiSol umfasst gemäss dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 derzeit einen Beschäftigungsumfang von 51,7 Stellen und ist in folgende Einheiten aufgeteilt: – Applikation Management – Business Support & Governance – Operation Management – Projekt & Solution Management – Service Management Die Projekte in der Direktion der Justiz und des Innern werden gemäss kantonalen Vorgaben nach HERMES-Methode umgesetzt. Die Mitarbeitenden werden in unterschiedlichen Projekten und Aufgabengebieten eingesetzt. Deshalb ist eine genaue Aussage zu den Themen Beschaffung und Betrieb nicht möglich. Zu Frage 3: Zu nennen sind das Programm «Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz» mit Justitia 4.0, der Verein Justiz Digital, die Konferenz der Kantonalen Leitenden Justizvollzug sowie das Ostschweizer Strafvollzugskonkordat. Zudem steht die Direktion der Justiz und des Innern im direkten Austausch mit anderen Kantonen, wie beispielsweise den Kantonen Aargau, St. Gallen und Thurgau. Zu Frage 4: Der Regierungsrat äussert sich nicht zu Vorhaben und Entscheidungen anderer Kantone. Zu Frage 5: Der Regierungsrat äussert sich nicht zu Geschäftsprozessen anderer Kantone. Zu Frage 6: Zur Beantwortung dieser Frage wird auf den «Bericht zur Aufsichtsprüfung bei der Direktion der Justiz und des Innern» der Finanzkontrolle verwiesen, der voraussichtlich im Juli 2025 abgeschlossen sein wird. Zu Frage 7: Lernen aus vorangehenden Projekten ist eine Selbstverständlichkeit. Am 1. Oktober 2023 traten das Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (LS 720.1) sowie die totalrevidierte Submissionsverordnung (LS 720.11) in Kraft. Gestützt darauf wurde das Projekt Helium im sogenannten Dialogver- fahren ausgeschrieben. Analog zu Bauvorhaben besteht aber bei öffentlichen Beschaffungen im IT-Bereich immer ein erhöhtes Projektrisiko wegen Rechtsmitteln. Zu Frage 8: Zur Beantwortung dieser Frage wird auf den «Bericht zur Aufsichtsprüfung bei der Direktion der Justiz und des Innern» der Finanzkontrolle verwiesen (vgl. Beantwortung der Fragen 1 und 6). Zu Frage 9:
Der Regierungsrat hat den erwähnten Beschluss gestützt auf die Vorgaben des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (LS 170.4) als vorläufig nicht öffentlich eingestuft; der Beschluss wird zusammen mit dem Bericht der Finanzkontrolle veröffentlicht.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli