RRB Nr. 602/2025
Kulturfonds, Beitrag an den Verein 200 Jahre Johanna Spyri für das Jubiläumsprojekt, Gewährung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juni 2025
602. Kulturfonds (Beitrag an den Verein 200 Jahre Johanna Spyri für das Jubiläumsprojekt) Gemäss § 2 Abs. 1 der Kulturfondsverordnung (KufV, LS 612.3) werden die Mittel des Fonds zur Förderung des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens verwendet. Über die Gewährung von Beiträgen bis 1 Mio. Franken entscheidet die Fachstelle Kultur (§§ 1 und 3 Abs. 3 KufV in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Lotteriefondsgesetz [LFG, LS 612]). Über höhere Beiträge entscheidet der Regierungsrat; übersteigt der Beitrag 2 Mio. Franken, bedarf der Entscheid des Regierungsrates der Genehmigung des Kantonsrates (§ 9 Abs. 2 LFG).
Erwägungen
1. Ausgangslage 2027 jährt sich der Geburtstag der Horgnerin Johanna Spyri (1827– 1901) zum 200. Mal. Aus diesem Anlass ist ein spartenübergreifendes Kulturfestival zu ihrem Werk geplant, das mit Aktivitäten im ganzen Kanton stattfinden wird und breite Bevölkerungsschichten ansprechen soll. Verschiedene Institutionen, Kulturbetriebe, Museen, Fachgesellschaften, Kulturschaffende, Schulen und Hochschulen werden ihre Vorhaben in Kooperation mit dem Verein 200 Jahre Johanna Spyri durchführen.
2. Bedeutung von Johanna Spyri Johanna Spyri kann als die bekannteste Schweizer Schriftstellerin des 19. Jahrhunderts bezeichnet werden, die mit der von ihr geschaffenen «Heidi»-Figur bis in die heutige Zeit in Tourismus, Unterhaltungsindustrie und bei der Leserschaft nachwirkt. Die beiden Bände über die Lehr- und Wanderjahre von «Heidi» gehören zu den meistgelesenen übersetzten und adaptierten Literaturklassikern weltweit. Der Nachlass von Johanna Spyri umfasst zusätzlich 31 Romane, 27 Erzählbände, vier Broschüren und 48 Erzählungen. Darin aufgegriffene Themenfelder sind beispielsweise Frauen- und Kinderschicksale, Naturromantik, Industrialisierung oder die Frauenbewegung im ausgehenden 19. Jahrhundert.
3. Verein 200 Jahre Johanna Spyri Der Verein bezweckt gemäss Statuten die Ausrichtung der Jubiläumsveranstaltungen in Kooperation mit einer Vielzahl von Kulturinstitutionen und -schaffenden. Mitglieder des Vereins sind die Johanna Spyri- Stiftung, der Kanton und die Stadt Zürich, die Gemeinde Horgen und die Universität Zürich. Der Vorstand setzt sich zusammen aus Corinne Goetschel (Präsidentin, CG Communications), Gerda Koller (Vizepräsidentin/Finanzen, Gemeinderätin Horgen), Jacqueline Fehr (Regierungsrätin Kanton Zürich), Regine Aeppli (Vertreterin Johanna Spyri- Stiftung), Corine Mauch (Stadtpräsidentin Zürich), Alexandra Talman (Beisitzerin, Direktorin Schweiz. Institut für Kinder- und Jugendmedien) und Christine Lötscher (Aktuarin, Professorin für Populäre Literaturen und Medien, Universität Zürich). Der Verein trägt die Verantwortung für die Auszahlung der Beiträge an die Vorhaben und für die Berichterstattung an den Kulturfonds. Zudem ist der Verein verantwortlich für die gemeinsame Kommunikation des Programms. Die Umsetzung der Jubiläumsaktivitäten delegiert der Verein an die Geschäftsleitung, die in Geschäftsführung (wird noch bestimmt) und künstlerische Leitung (Barbara Weber, Kulturschaffende/ Theaterregisseurin) aufgeteilt ist.
4. Jubiläumsprojekt 200 Jahre Johanna Spyri ist in Anbetracht der Bekanntheit von «Heidi» ein Ereignis, das national und international unterschiedliche Zielgruppen interessiert. Als Jubiläumsprojekt erstreckt es sich vor allem auf Kanton und Stadt Zürich. Das Programm des Kulturfestivals besteht aus einer Vielzahl von Vorhaben, die an unterschiedlichen Orten stattfinden und von verschiedenen Trägerschaften in Kooperation mit dem Verein 200 Jahre Johanna Spyri umgesetzt werden. Involvierte Trägerschaften sind Institutionen, Kulturbetriebe, Museen, Fachgesellschaften, Kulturschaffende, Schulen und Hochschulen. Bei der inhaltlichen Programmierung wird ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass die verschiedenen Themenfelder vielgestaltig, spartenübergreifend und für unterschiedliche Publikumssegmente passend abgedeckt werden können. Ein zentrales Kriterium für Vorhaben im Rahmen des Kulturfestivals ist der direkte Bezug zur Lebens- und Rezeptionsgeschichte von Johanna Spyri und ihrem Werk. Des Weiteren wurde eine Auswahl von Qualitätsmerkmalen für Projekte und Aktivitäten im Rahmen des Jubiläums definiert. Die Einbindung und Beteiligung der Universität Zürich und des Schweizerischen Instituts für Kinder- und Jugendmedien bietet die fachliche Kompetenz für die kulturwissenschaftliche Qualität und Aktualität.
Für das Programm wurden verschiedene Institutionen und Gruppen von der künstlerischen Leitung direkt kontaktiert, weitere Vorhaben werden durch eine öffentliche Ausschreibung dazukommen. Jedes Vorhaben erhält vom Verein einen Produktionsbeitrag und profitiert von den übergreifenden Aktivitäten in der Kommunikation. Neben der finanziellen und beratenden Unterstützung in der Organisation begleiten die künstlerische Leitung und ein Team von Fachpersonen die Vorhaben auch inhaltlich. Im Übrigen sind die Vorhaben durch die Projektträgerschaften eigenverantwortlich durchzuführen. Folgende Beispiele verdeutlichen, wie Kooperationen, Synergien und Partnerschaften das Jubiläumsprojekt prägen werden: – Das Theater Kanton Zürich vergibt einen Schreibauftrag und produziert eine Inszenierung zu Johanna Spyri und ihrer Nichte Emily Kempin-Spyri. Das Stück wird im ganzen Kanton aufgeführt. – Das Central Uster ist mit seiner Theaterbühne Gastgeber für ausgewählte Projekte und plant eine Eigenproduktion im öffentlichen Raum. – Das Museum Strauhof beschäftigt sich mit der Autorin Johanna Spyri und dem Blick von Kindern und Jugendlichen auf ihr Werk. Neben Heidi rückt das Museum auch weitere Mädchen- und Jugendfiguren sowie Familienkonstellationen ins Zentrum seiner Betrachtungen. – Das Theater Hora nimmt sich dem Thema Körper und Gesundheit an, ausgehend von der Geschichte Klaras in den «Heidi»-Büchern. – Kinderchöre aus Turbenthal, Wila und Russikon planen, das Chor- Musical «Anneli» im Zürcher Oberland aufzuführen. Die Struktur des Vorhabens entspricht der eines Grossprojekts, wie z. B. dem Keller-Escher-Jubiläum (Vorlage 5461). Sie besteht aus einer Dachstruktur (Trägerverein und Geschäftsführung / künstlerische Leitung) und unterschiedlichen ausführenden Institutionen mit eigener Trägerschaft (Theater, Museen, Schulen usw.). Der zeitliche Vorlauf ist dementsprechend gross. Das ist sinnvoll und dem Grossvorhaben angemessen, bedeutet aber auch, dass zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung die einzelnen Programmpunkte noch nicht vollständig ausgearbeitet sind.
5. Finanzierung Der Gesamtaufwand wird derzeit auf rund Fr. 2 900 000 beziffert und verteilt sich auf die Etappen Vorarbeit in den Jahren 2022–2024 sowie die konkrete Programmorganisation und -umsetzung 2025–2028. Der Anteil für die konkreten Jubiläumsprojekte wird auf knapp 2 Mio. Franken budgetiert. Der weitere Aufwand umfasst Vereinsführung, Kuratorium, Geschäftsführung, Marketing und Kommunikation, Betriebskosten und übrigen Betriebsaufwand über alle Etappen.
Tabelle: Aufwand 2022–2028 in Franken Vereinsführung 25 000 Geschäftsführung (2024–2027 rund 20%) 102 460 Kuratorium, Assistenz, Kommunikation 505 970 Marketing 160 000 Betriebskosten 35 000 Übriger Betriebsaufwand 27 500 Reserve 109 070 Jubiläumsprojekte 1 935 000 Total 2 900 000
Der Kanton Zürich soll 2 Mio. Franken beitragen, die Stadt Zürich hat Fr. 200 000 und die Gemeinde Horgen Fr. 20 000 zugesichert. Des Weiteren sollen Drittmittel von Fr. 700 000 akquiriert werden (Stiftungen Fr. 200 000 und Sponsoring Fr. 500 000). Der Verein wird keine Einnahmen aus Ticketverkauf erzielen, weil diese bei den beteiligten Institutionen anfallen, welche die Einzelprojekte durchführen. Diese Institutionen werden zudem Drittmittel akquirieren müssen, um die Einzelprojekte auszufinanzieren.
6. Beitragsgewährung Gemäss § 2 Abs. 1 KufV werden die Mittel des Kulturfonds zur Förderung des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens verwendet, insbesondere für die namentlich genannten Zwecke. Die Auflistung der Beitragszwecke ist jedoch nicht abschliessend, weshalb der Kulturfonds auch Jubiläumsaktivitäten von besonders zu diesem Zweck gegründeten Organisationen unterstützen kann, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Vorhaben ist von grosser kulturpolitischer Bedeutung für den Kanton, wie die Gesuchsprüfung der Fachstelle Kultur in Zusammenarbeit mit drei Mitgliedern der Kulturförderungskommission aus den Bereichen Literatur, Tanz/Theater und Musik ergeben hat. Das Projekt ist sorgfältig durchdacht, vielversprechend und hat vom Anliegen und vom Inhalt her Dringlichkeit. Dass durch eine öffentliche Ausschreibung nicht nur bekannte Institutionen, sondern auch die freie Kulturszene in die Programmation einbezogen werden, wird von den Mitgliedern der Kulturförderungskommission begrüsst. Positiv bewertet wird ebenfalls, dass neben Theaterstücken für mittelgrosse Bühnen im Kanton auch kleinere, spartenübergreifende Formate als Open Air oder für gemeindliche Veranstaltungs- sowie Schulräume entwickelt werden. Dass mit den verschiedenen Vorhaben Spyris Erzählungen in eine heutige Lebenswelt übertragen werden, macht sie besonders für das junge Publikum greifbar und wird für eine nachhaltige Wirkung sorgen. In das Vorhaben sind sorgfältig ausgewählte Personen und Institutionen mit Kompetenzen in Populärkultur, Philologie, Theater und Szenografie involviert. Dies verspricht sowohl für ein literaturinteressiertes Publikum als auch für die breite Öffentlichkeit einen Mehrwert. Mit Barbara Weber als hauptverantwortlicher künstlerischer Leitung ist eine Person bestimmt, die bestens geeignet ist, ein vielstimmiges Jubiläumsereignis zu orchestrieren. Entsprechend der Wirkung, die Spyris Werk entfaltet hat und nach wie vor entfaltet, ist das Gesuch somit inhaltlich, personell und institutionell breit abgestützt. Die Finanzierung des Jubiläumsprojekts beruht hauptsächlich auf den Beiträgen des Kulturfonds des Kantons Zürich und des Beitragsfonds des Finanzdepartements der Stadt Zürich. Allerdings kann die Stadt Zürich nicht als Standortgemeinde im Sinne von § 3 Abs. 1 lit. d KufV betrachtet werden, weil Johanna Spyri keine Stadtzürcherin war,
sondern aus der Gemeinde Hirzel (Horgen) stammte. Horgen unterstützt daher das Vorhaben mit einem Beitrag von Fr. 20 000. Zudem wird das Kulturfestival im gesamten Kanton stattfinden und somit dessen ganzen Bevölkerung zugutekommen. Es ist deshalb gerechtfertigt, dass sich der Kanton finanziell stärker als die Stadt Zürich (und die Gemeinde Horgen) für das Vorhaben engagiert. Ferner ist festzuhalten, dass die Eigenleistungen in Anbetracht der Akquisition von Drittmitteln von Fr. 700 000 beachtlich sind. Demnach sind die Voraussetzungen gemäss §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 KufV und § 6 Abs. 1 LFG erfüllt und dem Verein 200 Jahre Johanna Spyri ist für das Jubiläumsprojekt ein Beitrag von Fr. 2 000 000 zu gewähren. Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass der Beitrag an den Verein 200 Jahre Johanna Spyri der Förderung des Kulturschaffens und nicht der Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dient, womit die in § 6 Abs. 1 lit. a LFG vorgeschriebene Voraussetzung erfüllt ist. Der Beitrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 in der Leistungsgruppe Nr. 2934, Kulturfonds, eingestellt und der Kulturfonds kann diese Verpflichtungen mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Dem Verein 200 Jahre Johanna Spyri, Zürich, wird für das Jubiläumsprojekt ein Beitrag von Fr. 2 000 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2934, Kulturfonds, gewährt.
II. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, Auflagen zu den Auszahlungsmodalitäten und zur Berichterstattung zu erlassen.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an den Verein 200 Jahre Johanna Spyri, Affolternstrasse 56, 8050 Zürich, die Stadt Zürich, Dienstabteilung Kultur, Stadthausquai 17, 8001 Zürich, die Gemeinde Horgen, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli