Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 603/2025

Justizvollzug und Wiedereingliederung, Stellenplan

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juni 2025

603. Justizvollzug und Wiedereingliederung, Stellenplan

Erwägungen

1. Ausgangslage Gemäss § 7 der Justizvollzugsverordnung (JVV; LS 331.1) hat Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) den Betrieb der für die Durchführung des Vollzugs notwendigen Institutionen sicherzustellen und für die Durchführung von Vollzugs-, Therapie-, Beratungs- und Behandlungsformen Sorge zu tragen. Zudem gehört zum Leistungsauftrag, neben einer psychiatrisch-psychologischen auch die medizinisch-somatische Grundversorgung und ambulante Pflegeversorgung (Spitex) in allen Vollzugseinrichtungen zu gewährleisten. Der Regierungsrat hat am 16. April 2025 die Schaffung der neuen Hauptabteilung Medizinischer Dienst durch eine entsprechende Änderung der JVV beschlossen (RRB Nr. 431/2025). Um den Leistungsauftrag erfüllen zu können, muss JuWe nun eine Dachorganisation in Form einer Poliklinik für die somatische Versorgung errichten. Dazu ist eine von der Gesundheitsdirektion zu erteilende, gesundheitspolizeiliche Betriebsbewilligung für ambulante ärztliche und zahnärztliche sowie pflegerische Leistungen notwendig.

2. Anpassungen im Einzelnen Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung einer Poliklinik durch die Gesundheitsdirektion sind unter anderem das Bestehen einer Hauptabteilungsleitung sowie einer ärztlichen Leitungsstelle. Die Hauptabteilungsleiterin oder der Hauptabteilungsleiter führt die neue Hauptabteilung und trägt die Gesamtverantwortung für die operative Leitung. Dazu ist eine Stelle in der Richtposition Hauptabteilungschef/in LK 26 VVO auf den 1. Januar 2026 zu schaffen. Dank der ärztlichen Leitungsstelle wird zudem eine Abrechnung der ärztlichen Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ermöglicht. Die dafür notwendige Stelle in der Richtposition Leitende/r Arzt/Ärztin LK 26 VVO soll per 1. Juli 2025 durch eine Umwandlung einer bestehenden Stelle in der Richtposition Oberarzt/ -ärztin LK 23 VVO geschaffen werden. bisher neu Stellen Richtposition Klasse VVO Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Oberarzt/-ärztin 23 1,0 Leitende/r Arzt/Ärztin 26

Bei der Schaffung der Stelle Hauptabteilungsleiter/in Medizinischer Dienst handelt es sich um eine Stellenaufstockung. Das Personalamt hat die Einreihung geprüft und als nachvollziehbar beurteilt. Die Einreihung der umzuwandelnden Stelle Oberarzt/ärztin LK 23 VVO in die Richtposition Leitende/r Arzt/Ärztin LK 26 VVO wurde vom Personalamt ebenfalls geprüft und als nachvollziehbar beurteilt.

3. Finanzierung Für die neu zu schaffende Stelle Hauptabteilungschef/in LK 26 VVO ist mit jährlich wiederkehrenden Kosten von rund Fr. 270 000 zu rechnen. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden kompensiert.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung wird mit Wirkung ab 1. Januar 2026 folgende Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Hauptabteilungschef/in 26

II. Der Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung wird mit Wirkung ab 1. Juli 2025 wie folgt geändert: bisher neu Stellen Richtposition Klasse VVO Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Oberarzt/-ärztin 23 1,0 Leitende/r Arzt/Ärztin 26

III. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Justizvollzugsverordnung, Art. 7 — read in the version of October 1, 2024; the act was consolidated again on July 1, 2025.