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RRB Nr. 607/2015

Universität Zürich, Botanischer Garten, Institut für Pflanzenbiologie und Institut für Systematische Botanik, Instandsetzung der gebäudetechnischen Installationen, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juni 2015

607. Universität Zürich, Botanischer Garten, Institut für Pflanzenbiologie und Institut für Systematische Botanik (Instandsetzung der gebäudetechnischen Installationen, zusätzliche Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Instituts- und Nebengebäude im Botanischen Garten an der Zollikerstrasse 107 wurde 1976 erstellt. Die Räumlichkeiten werden vom Institut für Pflanzenbiologie sowie vom Institut für Systematische Botanik genutzt. Im Gebäude befinden sich Labor- und Spezialräume wie Versuchs-, Kühl- und Tiefkühlräume, Konstanttemperaturräume für Versuchszwecke, Hörsäle und Seminarräume. Auf dem Dach gibt es zudem ein Anzuchtgewächshaus. Mit Beschluss Nr. 46/2013 bewilligte der Regierungsrat für die Sanierung der gebäudetechnischen Installationen im Institutsgebäude Pflanzenbiologie und Systematische Botanik eine gebundene Ausgabe von Fr. 11 320 000. Das Projekt umfasste im Wesentlichen den Ersatz der Zuluft- und Abluftanlagen, Transformatoren, Mittelspannungsanlage, Elektrohauptverteilung und Brandmeldeanlage, Kälte- und Rückkühlanlage, Heizkessel, Halonlöschanlage sowie die Verbesserung der Notstromversorgung und das Anpassen der Blindstromkompensation.

B. Projekt 2013 und 2014 wurde die Sanierung der haustechnischen Versorgungsinstallation (Zuluftzentrale, Heizzentrale, Kältezentrale und Elektroanlagen) durchgeführt. Für die Baubewilligung der neuen Abluftzentrale auf dem Dach des Institutsgebäudes wird von der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) die Instandstellung der Hauptfluchttreppenhäuser verlangt. Die GVZ droht mit der Schliessung des Institutsgebäudes, falls die Instandstellung der Haupttreppenhäuser nicht zeitnah erfolgt. Um die geforderten Brandschutzmassnahmen der GVZ umzusetzen, sind folgende zusätzliche Massnahmen erforderlich: – Brandschutzisolation aller Transitkanäle, welche die Hauptfluchtwege (Treppenhäuser) tangieren – Anpassen aller Elektroinstallationen in den Hauptfluchtwegen – Instandsetzung bzw. Ersatz aller Türabschlüsse – Instandsetzung der Brandmeldeanlage/Türschliessanlage

– Erstellen eines Aussenzuganges für das Nottreppenhaus im Geschoss – Anbindung der Aussenterrasse im P4 an das Haupttreppenhaus mittels eines Korridors – Schaffung neuer Brandschutzabschlüsse im Eingang zur heute offenen Loge – Anpassung der Dachsituation im Bereich vom heutigen Liftschacht

C. Finanzielles Die Umsetzung der nachträglich geforderten brandschutztechnischen Massnahmen verursacht zusätzliche Kosten von Fr. 2 965 000. Die Kosten für die Instandsetzung der gebäudetechnischen Installationen, einschliesslich der brandschutztechnischen Massnahmen, im Gebäude Zollikerstrasse 107 werden neu auf insgesamt Fr. 14 285 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 26. Januar 2015, Zürcher Index der Wohnbaupreise, Preisstand 1. April 2011 / 1066,1 Punkte, Basis 1939) veranschlagt. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle1: Baukostenplan (BKP) BKP Arbeitsgattung Gebundene Neue Kosten Ausgaben Ausgaben in Franken 0 Grundstück 0 0 0 1 Vorbereitungsarbeiten 250 000 0 250 000 2 Gebäude 12 501 000 0 12 501 000 3 Betriebseinrichtungen 0 0 0 4 Umgebung 45 000 0 45 000 5 Baunebenkosten 208 000 0 208 000 6 Reserve (10%) 1 281 000 0 1 281 000 1–6 Anlagekosten 14 285 000 0 14 285 000 Für die brandschutztechnischen Massnahmen ist zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 46/2013 von Fr. 11 320 000 eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 2 965 000 als gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt neu Fr. 14 285 000. Die Ausgabe geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Das gesamte Vorhaben von Fr. 14 285 000 ist im konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2015–2018 nicht enthalten. Die Ausgaben werden durch Verschieben anderer Projekte innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7050 sichergestellt. Der Baubeginn ist im April 2013 erfolgt, die Fertigstellung soll im Mai 2016 erfolgen.

Tabelle 2: Termine Phase Projektierung Ausführungsplanung Baubeginn Realisierung Termin 2012 Dezember 2012 April 2013 April 2013 bis März 2013 bis Mai 2016

Tabelle 3: Investitionen Jahre 2014 und früher 2015 2016 Investitionskosten in Franken 9 860 000 3 260 000 1 165 000

D. Kapitalfolgekosten Die Kapitalfolgekosten setzen sich aus den nutzungsdauergewichteten, kalkulatorischen Abschreibungskosten und den kalkulatorischen Zinskosten von 1,75% jährlich auf dem hälftig gebundenen Kapital zusammen. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten aus der Ausgabe von Fr. 14 285 000 belaufen sich somit neu auf Fr. 564 986 pro Jahr. Der Betrag für die Finanzierung der Kapitalfolgekosten ist im Entwicklungs- und Finanzplan der Universität eingestellt. Es entstehen keine betrieblichen und personellen Folgekosten. Tabelle 4: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 1 417 343 9,9 80 17 717 12 402 30 119 Hochbauten Rohbau 2 797 572 5,6 40 19 939 6 979 26 918 Hochbauten Ausbau 1 062 731 7,4 30 35 424 9 299 44 723 Hochbau Installationen 11 007 353 77,1 30 366 912 96 314 463 226 Ausstattung, Mobilien 0 0 0 0 0 0 Total 14 285 000 100 35,5* 439 992 124 994 564 986 * Kostengewichtete Nutzungsdauer

E. Bundesbeiträge Aufgrund von Art. 18 des Universitätsförderungsgesetzes besteht kein Anspruch auf einen Investitionsbeitrag des Bundes.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die brandschutztechnischen Massnahmen im Gebäude Zollikerstrasse 107 der Universität Zürich wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 46/2013 von Fr. 11 320 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 2 965 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, bewilligt. Die gesamte zu Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt neu Fr. 14 285 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2011).

III. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cited in