RRB Nr. 610/2024
Anfrage Marion Matter, Meilen, Domenik Ledergerber, Herrliberg, und Tumasch Mischol, Hombrechtikon, betreffend Bushaltestelle Oberwachtstrasse in Küsnacht, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 78/2024
Sitzung vom 5. Juni 2024
610. Anfrage (Bushaltestelle Oberwachtstrasse in Küsnacht) Kantonsrätin Marion Matter, Meilen, sowie die Kantonsräte Domenik Ledergerber, Herrliberg, und Tumasch Mischol, Hombrechtikon, haben am 18. März 2024 folgende Anfrage eingereicht: Das kantonale Tiefbauamt und die Verkehrsbetriebe Zürich planen, die Oberwachtstrasse im Ortszentrum von Küsnacht zu sanieren. Tangiert werden dabei auch Gewerbebetriebe. Die Bushaltestelle, die sich vor dem «Coop» befindet, soll vor das «Moreira Gourmet Haus» verlegt werden. Am heutigen Standort könne sie nicht für grosse Gelenkbusse behindertengerecht ausgebaut werden, was gesetzlich vorgeschrieben sei. Teile der Küsnachter Bevölkerung stehen dem Bauvorhaben kritisch gegenüber. Folgende Auswirkungen werden befürchtet: – Am neuen Standort ist der Gehweg für eine Bushaltestelle zu schmal. Die Platzverhältnisse sind z. B. für Passagiere mit Kinderwagen oder um die Mittagszeit für die vielen Schüler aus den Schulen in der Umgebung schlicht zu eng. – Während des Aufenthalts des Busses an der neuen Haltestelle können keine Fahrzeuge vorbeifahren, so dass Rückstau und Blockierung der Kreuzung mit der Zürichstrasse / Dorfstrasse erwartet wird. – Für den betroffenen Gewerbebetrieb «Moreira Gourmet Haus» werden existenzbedrohende Folgen befürchtet. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Hat der Regierungsrat Kenntnis von der kritischen Haltung und den Befürchtungen, welche Teile der Küsnachter Bevölkerung zu genanntem Bauvorhaben hat?
2. Trifft zu, dass keinerlei Möglichkeit besteht, die bestehende Bushaltestelle vor dem Coop behindertengerecht auszubauen? Warum genügt es nicht, eine Kissenlösung umzusetzen?
3. Trifft zu, dass der bestehende Standort der Bushaltestelle beibehalten werden kann, sofern auf den Einsatz von Gelenkbussen verzichtet wird? Ist der Einsatz von Gelenkbussen zwingend notwendig oder können statt Gelenkbussen auch kürzere Busse ohne Gelenk bei erhöhter Frequenz eingesetzt werden? Wie hoch wären hierfür die Mehrkosten? Wären der Kanton und die Verkehrsbetriebe bereit, auf den Einsatz von Gelenkbussen zu verzichten, falls die Gemeinde Küsnacht sich dazu bereit erklären würde, die oben genannten Mehrkosten zu übernehmen?
4. Wurden Varianten für die Bushaltestelle geprüft? (z. B. Verlegung auf die andere Seite des Bahnhofs an die Zürichstrasse)
5. Wie sehen generell die Mitwirkungs- und Interventionsmöglichkeiten in einem solchen Prozess für die Bevölkerung aus?
6. Wie berücksichtigt der Kanton ganz grundsätzlich die örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf das lokale Gewerbe? Werden mögliche Auswirkungen, welche solche Bauten verursachen, im Projektverlauf untersucht? Inwiefern ist der Kanton gegenüber betroffenen Gewerbebetrieben entschädigungspflichtig?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Marion Matter, Meilen, Domenik Ledergerber, Herrliberg, und Tumasch Mischol, Hombrechtikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1, 5 und 6: Es ist dem Regierungsrat bewusst, dass die Thematik in den lokalen Medien bereits des Öfteren präsent war. Die Bevölkerung hat, wie bei jedem Strassenprojekt, die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Auflagen nach § 13 (Mitwirkung der Bevölkerung) und §§ 16 und 17 (Planauflage) des Strassengesetzes (LS 722.1) einzubringen. Im Rahmen dieser Verfahren kann die in der Anfrage erwähnte kritische Haltung von Teilen der Bevölkerung eingebracht werden. Die Ämtervernehmlassung sowie die Mitwirkung der Bevölkerung haben vorliegend 2022 stattgefunden. Mit der Planauflage kann aus heutigem Stand in der ersten Hälfte 2025 gerechnet werden. Ausserdem fand im Herbst 2023 ein Workshop mit der Gemeinde Küsnacht statt und die breite Bevölkerung wurde am 13. November 2023 anlässlich eines Informationsanlasses über den Stand des Projektes, die erfolgten Anpassungen und die geplante Planauflage informiert. Wie in jedem Projekt findet auch vorliegend eine Variantenuntersuchung und wenn erforderlich eine Interessenabwägung statt. Grundsätzlich profitieren sowohl Gewerbe als auch Bevölkerung von einer funktionierenden staatlichen Infrastruktur. Entschädigungen von einzelnen Gewerbebetrieben sind gesetzlich nicht vorgesehen. Zu Fragen 2 und 3: Aufgrund der engen Platzverhältnisse ist es am Standort der bestehenden Bushaltestelle nicht möglich, eine hindernisfreie Haltestelle zu errichten. Gleiches gilt für eine Kissenlösung. Eine Verschiebung ist daher anzustreben. Auch beim Verzicht auf den Einsatz von Gelenkbussen müsste die Bushaltestelle verschoben werden, um die Anforderungen des gesetzlich vorgeschriebenen hindernisfreien Bauens zu erfüllen. Der Einsatz von Gelenkbussen ist im Übrigen zukünftig notwendig, damit auf der betreffenden Buslinie keine Kapazitätsengpässe entstehen. Würden bei gleicher Nachfrage kleinere Standardbusse eingesetzt, müsste die Anzahl Abfahrten grundsätzlich verdoppelt werden. Dies würde neben dem Aufbieten von zusätzlichem Fahrpersonal den Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge erfordern. Letzteres ist unabhängig von dadurch entstehenden Mehrkosten mangels geeigneter Abstellflächen – bereits heute fehlt es an Platz in den Garagen – nicht umsetzbar. Die Inbetriebnahme von
zusätzlichen Standardbussen ist deshalb zurzeit keine Option. Zu Frage 4: Weitere Varianten wurden geprüft. Im Rahmen des Projekts des Gemeinderates Küsnacht «Historisches Küsnacht Bahnhof – Schiffstation» liessen die Verkehrsbetriebe Zürich 2021 verschiedene Varianten für den Standort einer Bushaltestelle ausarbeiten – mit dem Ziel, die Haltestellen «Zentrum» und «Bahnhof» auf der Ostseite des Bahnhofs zusammenzulegen. Diese Varianten wurden jedoch im Rahmen einer Interessenabwägung verworfen und entsprechend nicht weiterverfolgt. Im Rahmen der erwähnten Interessenabwägung wurden insbesondere die folgenden Punkte in Erwägung gezogen: Als Ausgangslage gilt, dass die Bushaltestelle Zentrum an der bestehenden Lage vor dem Coop infolge der zuvor genannten Gründe nicht behindertengerecht ausgebaut werden kann. Eine Fahrbahnhaltestelle zwischen der Oberwachtstrasse 2 bis zum Kreisel Alte Landstrasse würde wegen verschiedener Hauseinfahrten sowie der Zufahrt aus der Oberen Dorfstrasse und somit der mangelnden Sichtweiten ein Sicherheitsrisiko darstellen und wäre nicht bewilligungsfähig. Im Projektabschnitt der Oberwachtstrasse ist eine funktionierende und hindernisfrei ausgebaute Bushaltestelle gemäss den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 151.3) notwendig und entspricht den vielfältigen Bedürfnissen. Die Alternative wäre ein Verzicht auf eine Bushaltestelle. Dies ist aus den erwähnten Gründen nicht gerechtfertigt. Die Idee, eine Bushaltestelle an der Zürichstrasse in der Nähe des Bahnhofs zu realisieren, wurde von der Gemeinde verworfen. Der Standort an der Oberwachtstrasse 2 beim Lebensmittelgeschäft Moreira erfüllt alle Anforderungen zur Erstellung einer behindertengerechten Bushaltestelle. Wesentlicher Nachteil dieser Lösung sind mögliche punktuelle Beeinträchtigungen zu Spitzenzeiten infolge wartender Buspassagiere vor dem Lebensmittelgeschäft. Diese werden, da an der betroffenen Stelle ein drei Meter breites Trottoir vorgesehen ist, als verhältnismässig angesehen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli