RRB Nr. 611/2024
Anfrage Benjamin Krähenmann, Zürich, Hans Egli, Steinmaur, und Konrad Langhart, Stammheim, betreffend Erhöhtes Parkinson-Risiko durch Pflanzenschutzmittel, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 97/2024
Sitzung vom 5. Juni 2024
611. Anfrage (Erhöhtes Parkinson-Risiko durch Pflanzenschutzmittel) Die Kantonsräte Benjamin Krähenmann, Zürich, Hans Egli, Steinmaur, und Konrad Langhart, Stammheim, haben am 25. März 2024 folgende Anfrage eingereicht: 15 000 Menschen leiden in der Schweiz an Morbus Parkinson, wobei die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung mit zunehmendem Alter steigt – etwa 1 Prozent der 60-Jährigen sind betroffen. Diese Zahlen beruhen auf Schätzungen, verlässliche Daten sind nicht vorhanden.1 Typische Anzeichen für die neurologische Erkrankung sind motorische Symptome wie eine Verlangsamung respektive Verarmung der Bewegungen oder Zittern. Parkinson entsteht durch einen Mangel an Dopamin. Ursachen dieses Dopaminmangels sind unter anderem eine genetische Anfälligkeit oder Umwelteinflüsse wie Giftstoffe.2 Verschiedene Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sind für dopaminhaltige Neuronen toxisch und können so eine Parkinson-Erkrankung auslösen. Insbesondere wenn diese Wirkstoffe kombiniert werden, wie in der praktischen Anwendung von PSM üblich, nimmt die Toxizität und damit das Erkrankungsrisiko zu. 3 Auch erste Beobachtungen im Kanton Luzern zeigen, dass überdurchschnittlich viele Parkinson-Patientinnen und -Patienten in der Landwirtschaft arbeiten.4 Aus diesem Grund ist Parkinson in Frankreich und Italien als Berufskrankheit bei Landwirtinnen und Landwirten anerkannt. Doch nicht nur Landwirtinnen und Landwirte sind betroffen: Auch das Erkrankungsrisiko der Allgemeinbevölkerung steigt, wenn die Leute in der Nähe von Rebbergen wohnen, wie Studien aus Frankreich zeigen. 5
1 https://www.watson.ch/schweiz/landwirtschaft/383650191-parkinson-bei-bauern-ein-
2 https://www.usz.ch/krankheit/parkinson/
3 Kimberly et al. (2023): A pesticide and iPSC dopaminergic neuron screen identifies
and classifies Parkinson-relevant pesticides 4 https://www.schweizerbauer.ch/pflanzen/pflanzenschutz/parkinson-pestizide-im-verdacht 5 Kab et al. (2017): Agricultural activities and the incidence of Parkinson’s disease in the
general French population
Auch wenn internationale Studien in eine klare Richtung weisen, die Datenlage in der Schweiz ist noch sehr dünn. Wir ersuchen den Regierungsrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Wie viele Menschen sind im Kanton Zürich von Parkinson betroffen? Wie werden diese Zahlen erhoben?
2. Wie hoch ist der Anteil an Zürcher Parkinson-Patientinnen und -Patienten, die in der Landwirtschaft tätig sind oder waren?
3. Mit welchen Massnahmen trägt der Kanton Zürich dazu bei, die Datenlage zu verbessern und den Zusammenhang zwischen Pflanzenschutzmitteln und Parkinson stärker zu erforschen?
4. Inwiefern setzt sich die Regierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür ein, dass eine umfassende Risikoabschätzung von PSM durchgeführt und dadurch die gesundheitlichen Risiken für Landwirtinnen und Landwirte verringert werden?
5. Die Regierung will mit einer Präventionsstrategie die Gesundheitskompetenz fördern. Wie beabsichtigt sie, den Wissensstand der Zürcher Bevölkerung bezüglich des Risikos von PSM zu erhöhen?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Benjamin Krähenmann, Zürich, Hans Egli, Steinmaur, und Konrad Langhart, Stammheim, wird wie folgt beantwortet:
Beim Parkinson-Syndrom handelt es sich um eine Erkrankung des Nervensystems mit fortschreitender Schädigung der Nervenzellen, die den Botenstoff Dopamin produzieren. Dopamin ist für die Signalübermittlung zwischen Gehirn und Muskulatur wichtig, wobei ein Mangel an Dopamin zu verschiedenen Störungen der Beweglichkeit führt. Die häufigste Form des Parkinson-Syndroms ist der Morbus Parkinson, auch idiopathisches Parkinson-Syndrom genannt (etwa 75% der Parkinsondiagnosen). Idiopathisch bedeutet, dass es keine erkennbare Ursache für die Krankheit gibt, bei welcher sich ein Eiweiss krankhaft faltet und dann in Nervenzellen ablagert. Bei den übrigen 25% der Menschen mit einem Parkinson-Syndrom ist die Ursache der Krankheit bekannt. Dabei wird zwischen verschiedenen Formen des Parkinson-Syndroms unterschieden. Einerseits gibt es das familiäre oder genetische Parkinson-Syndrom, d. h. die Veranlagung für die Krankheit wird vererbt. Anderseits gibt es das sekundäre Parkinson-Syndrom, d. h. andere Krankheiten (z. B. Durchblutungsstörung, Stoffwechselerkrankung) oder Umwelteinflüsse (z. B. Medikamente, Giftstoffe) können die Auslöser der Parkinson-Krankheit sein. Diese krankmachenden Faktoren werden auch als exogene Agenzien bezeichnet.
Zu Fragen 1 und 2: In der Schweiz gibt es kein nationales Parkinson-Register, sodass die Anzahl der von Parkinson betroffenen Menschen im Kanton Zürich nur grob geschätzt werden kann. Laut der Organisation Parkinson Schweiz leiden über 15 000 Menschen in der Schweiz an einem Parkinson-Syndrom. Im Kanton Zürich sind es schätzungsweise um die 2500 Menschen. Bezugnehmend auf Daten, die von Spitälern und Rehabilitationskliniken an die Gesundheitsdirektion übermittelt werden, enthielten im Jahr 2023 2226 Austrittsberichte im stationären Bereich den Code «idiopathisches Parkinson-Syndrom» oder den Code «sekundäres Parkinson- Syndrom» als Haupt- oder Nebendiagnose. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zahl eine Schätzung der Anzahl hospitalisierter Personen mit einem Parkinson-Syndrom darstellt, da verschiedene Austrittsberichte einer gleichen Person zugeordnet werden könnten, wenn diese 2023 mehrmals hospitalisiert wurde. In den letzten fünf Jahren war die Anzahl Austrittsberichte, welche die oben erwähnten Codes enthalten, stabil. Eine weitere Analyse des Codes «sekundäres Parkinson-Syndrom» zeigte, dass 2023 nur drei Austrittsberichte mit dem Untercode «Parkinson-Syndrom durch sonstige exogene Faktoren» kodiert wurden. Diese wurden aber nicht weiter spezifiziert. Wie viele dieser Personen in der Landwirtschaft tätig sind oder waren, ist nicht bekannt. Zu Frage 3: Für die Veranlassung und Auswertung solcher Studien ist das Bundesamt für Gesundheit zuständig. Der Kanton Zürich verfügt nicht über die geeigneten Mittel und Institutionen, um selbst solche Studien durchzuführen. Zudem wäre die Fallzahl zu klein. Zu Frage 4: Pflanzenschutzmittel (PSM) dürfen nur in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie über eine Zulassung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verfügen. Zugelassen werden dürfen PSM nur, wenn sie keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, einschliesslich besonders gefährdeter Personengruppen, haben. Beurteilt wird auch die Sicherheit der beruflichen Anwenderinnen und Anwender von PSM. Die notwendigen Schutzmassnahmen bei der Verwendung des PSM sind einerseits von den gesundheitsgefährdenden Eigenschaften der Chemikalien und anderseits von der Exposition der Anwenderinnen und Anwender gegenüber dem PSM abhängig. Die erforderlichen Schutzmassnahmen werden als Auflage der
Bewilligung formuliert, sodass der entsprechende Gesundheitsschutz bei der PSM-Anwendung gewährsleistet ist. Den Kantonen obliegt insbesondere die Aufgabe, zu überprüfen, ob nur zugelassene Mittel verwendet werden und ob die Verwendungen der Zulassung entsprechen. Das
Kantonale Labor überprüft in Verkaufsstellen des Gross- und Detailhandels, dass nur zugelassene Mittel verkauft werden. Dabei wird auch kontrolliert, ob keine PSM im Verkauf sind, deren Zulassungen zurückgezogen wurden. Im Rahmen der Marktkontrolle werden PSM auf den korrekten Wirkstoffgehalt und auf Verunreinigungen durch andere, allenfalls unerlaubte Wirkstoffe überprüft. In nichtlandwirtschaftlichen Betrieben (z. B. Gärtnereien) wurde in den vergangenen Jahren ebenfalls kontrolliert, dass keine Mittel verwendet werden, die nicht zugelassen oder deren Verwendungsfristen abgelaufen sind. Gleichzeitig wurde überprüft, dass die verwendenden Personen über die nötige Ausbildung zum fachgerechten Umgang mit PSM verfügen. Mit Pestizidanalysen überprüft das Kantonale Labor, ob sich auf Früchten und Gemüsen Rückstände von PSM über den erlaubten Höchstwerten oder Spuren unerlaubter Wirkstoffe befinden. Somit findet eine indirekte Kontrolle bezüglich des etwaigen Einsatzes von Mitteln statt, welche die Zulassungskriterien nicht erfüllen. Für die Überwachung der Verwendung von PSM in der Landwirtschaft ist grundsätzlich das Amt für Landschaft und Natur (ALN) zuständig. Die kantonale Fachstelle Pflanzenschutz am Strickhof engagiert sich durch verschiedene Initiativen zur Sensibilisierung der Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln. Unter anderem beteiligte sich der Strickhof jüngst an der Entwicklung eines nationalen «Standard Anwenderschutz». Dieser kategorisiert die teilweise sehr komplexen Zulassungsauflagen in drei leicht einzuprägende Schutzniveaus. Für jede Kombination aus «Produkt», «Anwendungsgebiet» und «Kultur» kann seit vergangenem Jahr mittels WebApp der empfohlene Anwenderschutz vereinfacht ermittelt werden (gutelandwirtschaftlichepraxis.ch). Diese Klassifizierung in Form eines Ampelsystems (gelb–orange–rot) wird seither auch in den nationalen Beratungsunterlagen verwendet, wie etwa in der jährlich von der Fachstelle Pflanzenschutz des ALN publizierten Broschüre «Pflanzenschutzmittel im Feldbau». Neben dem Preis und den Gewässerschutzauflagen kann die Anwenderin und der Anwender bei der Wahl des Wirkstoffs auch die nötige persönliche Schutzausrüstung in den Entscheidungsprozess miteinbeziehen. Weitere Beratungsefforts
kommen indirekt dem Anwenderschutz zugute. Dies betrifft beispielsweise die Pflicht zur Verwendung abdriftmindernder Injektordüsen, das Obligatorium zum Befüllen und Waschen von Sprühgeräten ausschliesslich auf dafür vorgesehenen Spritzenwaschplätzen oder das Aufzeigen von Alternativen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz.
Zu Frage 5: Im Rahmen des Programms «Gesundheitskompetenz Zürich» soll die Fähigkeit der Zürcher Bevölkerung gestärkt werden, die wesentlichen Gesundheitsinformationen zu finden, zu verstehen, zu beurteilen sowie zu nutzen und sich im komplexen Gesundheitssystem zurecht zu finden. Das Programm bezieht sich nicht auf bestimmte gesundheitsschädigende Substanzen. Zum Wissen über die Gefahren, die von PSM ausgehen, gehören auch die Erkenntnisse, die im Rahmen der Umweltbeobachtung gewonnen werden. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), zu dessen Aufgaben ein umfassendes Gewässermonitoring gehört, unternimmt bereits jetzt grosse Anstrengungen, um die Bevölkerung über die Resultate seiner Untersuchungen aufzuklären. Die Abteilung Gewässerschutz des AWEL untersucht unter anderem die Belastung der unter- und oberirdischen Gewässer mit Wirkstoffen aus PSM und deren Abbauprodukten. Während bei der Untersuchung von Seen, Flüssen und Bächen die Gefährdung von Pflanzen und Tieren im Vordergrund steht, hat das Grundwassermonitoring zum Ziel, die Qualität des Trinkwassers – das zu 40% vom Grundwasser stammt – sicherzustellen. Die Resultate dieser Untersuchungen werden regelmässig ausgewertet, zusammengefasst und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Berichte geben nicht nur Auskunft darüber, welche gesundheitsschädigenden und umweltbelastenden Stoffe in welchen Konzentrationen gefunden wurden, sondern informieren auch über die Herkunft der Stoffe sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt. Die Publikation der Berichte wird jeweils von einer Medienmitteilung begleitet, um die Bevölkerung über die Tagespresse und das Fernsehen auf sie aufmerksam zu machen. Ergänzt werden solche Informationen durch aufwendige Kampagnen (z. B. «Stopp den Giftzwerg») oder die fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Internetseiten (z. B. «wasser-wissen.ch» mit der Seite «Gewässerschutzhaus»), welche die Bevölkerung zu einem sorgfältigen Umgang mit Chemikalien in Haus und Garten aufrufen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli