RRB Nr. 617/2024
Anfrage Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, Tobias Weidmann, Hettlingen, und Anita Borer, Uster, betreffend Wirren um Haltung zum islamistischen Attentat vom 2. März 2024, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 84/2024
Sitzung vom 5. Juni 2024
617. Anfrage (Wirren um Haltung zum islamistischen Attentat vom 2. März 2024) Kantonsrätin Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, Kantonsrat Tobias Weidmann, Hettlingen, und Kantonsrätin Anita Borer, Uster, haben am 18. März 2024 folgende Anfrage eingereicht: Im Zusammenhang mit dem islamistischen Tötungsversuch in der Stadt Zürich hat sich Sicherheitsdirektor Mario Fehr in den Medien wie folgt verlauten lassen: «Ich bin klar für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Weil es diesem Fall hier in keiner Weise gerecht wird». In den Internetforen fand sich ein grosser Zuspruch für die Haltung des Sicherheitsdirektors. Zwei Tage nach Regierungsrat Mario Fehr fällt ihm Amtskollegin Jacqueline Fehr via Facebook in den Rücken. Sie postet «Noch kennen wir die Fakten nicht», um dann trotzdem im selben Satz folgende Behauptung nachzuliefern: «Eine Massnahme wäre für den jungen Attentäter jedoch mit Sicherheit härter als eine Gefängnisstrafe.» Der Post erreichte 5 Likes. Frau Fehr mahnte in den Medien, man solle den islamistisch motivierten Tötungsversuch nicht für politisch Zwecke missbrauchen. Sie selber nutzte jedoch ihre Rede im Kantonsrat am Montag 4. März, und spannte einen Bogen vom islamistischen Terrorakt hin zu den SP-Kernthemen «Sexismus» und «Homophobie». Gemäss Medienberichten war besagte Rede nicht mit der Regierung abgesprochen, obschon einleitend dieser Anschein erweckt wurde. Wir bitten in diesem Zusammenhang die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Hatte die Gesamtregierung Kenntnisse zum Inhalt der Rede von Frau Justizdirektorin vom Montag 4. März im Kantonsrat? War der Inhalt abgesprochen? Falls nicht: Wieso kann Frau Regierungsrätin Fehr ohne Absprache eine Rede im Namen des Regierungsrates halten?
2. Erachtet es die Regierung als korrekt, in einer offiziellen Stellungnahme bei der erstbesten Gelegenheit SP-Kernthemen wie Homophobie und Sexismus mit dem Terrorakt zu verknüpfen?
3. Sieht die Regierung eine statistische Korrelation zwischen dem Aufkeimen von Islamismus sowie der Häufung von Straftaten zu «Antisemitismus», «Sexismus» und «Homophobie»?
4. Wie denkt der Regierungsrat über den Umstand, dass Regierungsrätin Jacqueline Fehr auf diversen Plattformen dem Amtskollegen und Sicherheitsdirektor Mario Fehr öffentlich wiederholt widerspricht? Sieht er dieses Handeln dem Geiste einer Kollegialbehörde als zu- oder abträglich?
5. Über welche forensischen und psychologischen Erkenntnisse über den Täter verfügte die Justizdirektorin zum Zeitpunkt, als sie auf Social- Media behauptete, dass Massnahmen für den Attentäter «mit Sicherheit» härter als eine Gefängnisstrafe seien?
6. Erachtet der Regierungsrat das derzeitige Jugendstrafrecht als zeitgemäss und ausreichend differenziert, um auch schwerstkriminellen Taten gerecht zu werden? Falls nicht: Welche Punkte erachtet der Regierungsrat als wenig griffig / veraltet?
7. Erachtet es der Regierungsrat als opportun, eine Verschärfung des Jugendstrafrechts auf eidgenössischer Ebene zu prüfen?
8. Falls ja: Ist der Regierungsrat bereit, diese Haltung gegenüber dem Bundesrat kundzutun?
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, Tobias Weidmann, Hettlingen, und Anita Borer, Uster, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Am 2. März 2024 erfolgte in der Stadt Zürich eine Messerattacke durch einen 15-Jährigen auf einen 50-jährigen orthodoxen Juden. Das Opfer wurde dabei lebensgefährlich verletzt, der mutmassliche Täter wurde verhaftet. Diese Tat hat nicht nur die jüdische Gemeinschaft in der Schweiz erschüttert, sondern allgemein zahllose Menschen in der Schweiz betroffen gemacht und in weiten politischen Kreisen für Empörung gesorgt. Sie wurde als antisemitischer Terrorakt gewertet, über den weltweit berichtet wurde. Aus aktuellem Anlass äusserte sich Regierungsrätin Jacqueline Fehr am 4. März 2024 im Kantonsrat zu dieser Tat und verurteilte den Angriff aufs Schärfste. Sie tat dies in ihrer Funktion als für den Fachbereich Religion zuständiges Mitglied des Regierungsrates. Zu Frage 3: Es gibt keine derartige statistische Erhebung.
Zu Frage 4: Das Kollegialprinzip hat im Kanton Zürich Verfassungsrang: Art. 65 Abs. 1 der Kantonsverfassung (LS 101) bestimmt, dass der Regierungsrat seine Beschlüsse als Kollegialbehörde fasst. § 11 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.1) konkretisiert, dass der Regierungsrat seine Entscheide als Kollegium trifft und die Mitglieder des Regierungsrates die Entscheide des Kollegiums vertreten. Damit ist ein Regierungsratsmitglied gesetzlich verpflichtet, gefällte Entscheide des Kollegiums nach aussen zu vertreten und sich kollegial hinter den Mehrheitsentscheid zu stellen. Dies setzt voraus, dass der Regierungsrat zu einer bestimmten Frage seine Haltung festgelegt hat. Hat er dies nicht, sind die einzelnen Regierungsratsmitglieder grundsätzlich frei, ihre persönliche Meinung zu einem aktuellen Thema zu äussern. Persönliche Meinungsäusserungen von Regierungsratsmitgliedern sind insofern grundsätzlich zulässig und in einer pluralistischen Demokratie bis zu einem gewissen Grad auch erwünscht. Allerdings soll ein Regierungsratsmitglied im Vorfeld einer Entscheidung des Regierungsrates nicht in dem Sinn in der Öffentlichkeit Stellung nehmen, dass es damit die öffentliche Meinung beeinflusst, um auf eine anstehende Beschlussfassung des Gremiums Druck auszuüben. Die Funktionsfähigkeit und Glaubwürdigkeit des Gesamtgremiums würden darunter leiden. Insofern setzt das verfassungsmässig vorgegebene Kollegialprinzip der freien Meinungsäusserung des einzelnen Regierungsratsmitglieds Grenzen. Die Grenzziehung zwischen zulässigen politischen Meinungsäusserungen eines einzelnen Regierungsratsmitglieds im Vorfeld von Entscheiden des Kollegiums und der vom Kollegialprinzip geforderten Bindung an die Mehrheitsmeinung dürfte im Einzelfall mitunter schwierig sein. Hier hat sich jedes Regierungsratsmitglied seiner Verantwortung gegenüber dem Gesamtgremium und der Bindung an das Kollegialprinzip bewusst zu sein. Dies gilt gerade auch im Zusammenhang mit der Nutzung von Social Media, die sehr rasch dazu verleitet, ungeachtet hängiger Geschäfte des Regierungsrates eine Haltung zu einer aktuellen Frage öffentlich kundzutun. In der in der vorliegenden Anfrage thematisierten Angelegenheit ist indessen nicht ersichtlich, dass Grenzen überschritten worden wären. Zu Frage 5:
Der mutmassliche Täter wurde nach der Tat verhaftet und ist seither inhaftiert. Es ist Sache der laufenden Strafuntersuchung, die relevanten forensischen Aspekte und die relevanten Aspekte der Persönlichkeit des Beschuldigten zu ermitteln.
Zu Fragen 6–8: Der Regierungsrat begrüsst, wenn bei schweren Delikten wie Tötungsdelikten, schwerer Körperverletzung oder Vergewaltigung und Terrorismus eine Verschärfung des Jugendstrafrechts geprüft wird. Er wird sich im Rahmen eines allfälligen Rechtsetzungsvorhabens konkret dazu äussern.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli