Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 62/2024

Strassen, Wald, 782 Hüeblistrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Januar 2024

62. Strassen (Wald, 782 Hüeblistrasse, Strasseninstandsetzung,

Erwägungen

gebundene Ausgabe) Die Hüeblistrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Wald zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 782 geführt. Auf dem Abschnitt Tüfi bis Kantonsgrenze St. Gallen ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Die Fahrbahnbeläge, die den Belastungsanforderungen nicht mehr genügen, werden vollständig ersetzt (neue Trag-, Binder- und Deckschicht sowie Ersatz der Fundation). Die Randabschlüsse werden erneuert. Die bestehende Strasse wird mittels Geröllbetonriegel und einer Elementplattenmauer gegen das Abrutschen gesichert. Die bestehenden Sicker- und Entwässerungsleitungen werden ersetzt, da sie schadhafte Stellen aufweisen und nicht mehr den geltenden Normen entsprechen. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 10. Januar 2024 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 1 300 000 Nebenarbeiten 70 000 Technische Arbeiten 30 000 Total 1 400 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 400 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40468), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2024 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 782 Hüeblistrasse, Tüfi bis Kantonsgrenze St. Gallen, in der Gemeinde Wald wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 400 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2023)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli