Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 629/2025

Motion Carmen Marty Fässler, Adliswil, Patricia Bernet, Uster, und Monika Wicki, Zürich, betreffend PH-Gesetz – zeitgemäss und schlank, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 105/2025

Sitzung vom 11. Juni 2025

629. Motion (PH-Gesetz – zeitgemäss und schlank)

Erwägungen

Die Kantonsrätinnen Carmen Marty Fässler, Adliswil, Patricia Bernet, Uster, und Monika Wicki, Zürich, haben am 31. März 2025 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird aufgefordert, das Gesetz über die Pädagogische Hochschule (PHZH) dahingehend anzupassen, dass es den heutigen Vorgaben von Bund und Kanton entspricht und aktuelle Entwicklungen aufnimmt, damit die PHZH für morgen gerüstet ist. Begründung: Harmos-Konkordat und Lehrplan 21, Lehrpersonenmangel, POLDIS, Assistenzpersonen, MeFlex, Digitale Lehr- und Lernformen, Flexibilisierung und Individualisierung u. v. m. – die letzten 20 Jahre brachten und bringen der Lehrerpersonenbildung vielfältige Herausforderungen. Gleichzeitig ist das Gesetz über die Pädagogische Hochschule (PH-Gesetz) in die Jahre gekommen. Es ist Zeit, dieses Gesetz den heutigen Grundlagen und Anforderungen anzupassen, um der Pädagogischen Hochschule Zürich die Basis für die Entwicklungen der nächsten zwanzig Jahre zu ermöglichen. Insbesondere betrifft dies die neue Einteilung nach Zyklen, statt wie bisher nach Stufen, die Inhalte der Berufseinführung und die Vorgaben zu den Studiengängen und Fächern. Es sollen zeitgemässe Anpassungen im Gesetz festgeschrieben werden, wie modularer Aufbau des Studiums und flexiblere Lösungen für die Studierenden, damit die Ausbildung von Lehrpersonen noch mehr gestärkt wird.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zur Motion Carmen Marty Fässler, Adliswil, Patricia Bernet, Uster, und Monika Wicki, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Die vorliegende Motion verlangt Anpassungen des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule vom 25. Oktober 1999 (PHG, LS 414.41). Das PHG soll in ein zeitgemässes und schlankes Gesetz überführt werden. Es soll den heutigen Vorgaben von Bund und Kanton entsprechen, sodass die Pädagogische Hochschule (PHZH) für zukünftige Entwicklungen in den nächsten 20 Jahren gerüstet ist.

Das PHG ist am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Seither hat es aufgrund von Entwicklungen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene elf Teilrevisionen erfahren. Indem die aktuellen Entwicklungen ins PHG aufgenommen worden sind, handelt es sich beim PHG bereits jetzt um ein zeitgemässes Gesetz. So wird beispielsweise ein modularer Aufbau des Studiums bereits nach dem geltenden Recht ermöglicht. Die Studiengänge der PHZH werden zudem laufend weiterentwickelt und optimiert. Zukünftigen Entwicklungen soll auch weiterhin mit Teilrevisionen begegnet werden. Diese Vorgehensweise erscheint zielführender zu sein. Entwicklungen in den nächsten 20 Jahren sind denn auch kaum voraussehbar. Das geltende PHG enthält ohne die drei Regelungen zu den Schluss- und Übergangsbestimmungen gerade einmal 25 Paragrafen. Es ist klar und übersichtlich strukturiert. Für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften der Volksschule und der Berufsfachschulen sowie für die Weiterbildung von Lehrkräften der Mittelschule bildet das PHG nach wie vor einen verlässlichen und verbindlichen Rahmen. Zusammenfassend ist eine Änderung des PHG, wie sie die vorliegende Motion verlangt, abzulehnen. Ausserdem sind verschiedene operative Anliegen im Bereich der Lehrpersonenausbildung nicht im Gesetz zu verankern, sondern stufengerecht in Erlassen tieferer Normstufe. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 105/2025 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

Cited in