Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 630/2025

Motion Carmen Marty Fässler, Adliswil, Sibylle Jüttner, Andelfingen, und Monika Wicki, Zürich, betreffend Ein eigener Hochschulrat für die Pädagogische Hochschule Zürich, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 104/2025

Sitzung vom 11. Juni 2025

630. Motion (Ein eigener Hochschulrat für die Pädagogische

Erwägungen

Hochschule Zürich) Die Kantonsrätinnen Carmen Marty Fässler, Adliswil, Sibylle Jüttner, Andelfingen, und Monika Wicki, Zürich, haben am 31. März 2025 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um für die Pädagogische Hochschule Zürich einen eigenen Hochschulrat zu ermöglichen. Begründung: An der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) werden die Lehrpersonen für die Volksschule ausgebildet. Um die Qualität der Lehrpersonen für die Praxis und auch die Nähe zur fachlichen Praxis sicherzustellen, ist ein fachlich versierter Hochschulrat strategisch wichtig. Mit dem Fachhochschulgesetz wurden 2007 zwei neue staatliche Hochschulen gegründet: die ZHdK – Zürcher Hochschule der Künste (Fusion von HGKZ und HMT) und die ZHAW – Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (Fusion von ZHW, HSW, HAP und HSSAZ). Mit dem Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) werden seit 2016 alle Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen wie die universitären Hochschulen alle sieben Jahre als Hochschulen akkreditiert. Darum wurde die Zürcher Fachhochschule (ZFH) als Dachorganisation der ZHAW, der ZHdK und der PHZH obsolet und im Jahr 2023 aufgehoben. Doch noch immer existiert der gemeinsame Hochschulrat. Die drei Hochschulen ZHAW, ZHdK und PHZH haben unterschiedliche Grössen, unterschiedliche Ausrichtungen und unterschiedliche Bedürfnisse. Auf strategischer Ebene braucht insbesondere die Lehrpersonenbildung eine fachliche Stärkung (und eine Stärkung der Autonomie). Die PHZH sollte einen eigenen Hochschulrat erhalten und aus dem FH-Rat ausscheiden, um die Qualität der Lehrerpersonenbildung und damit die Qualität der Schulen strategisch und langfristig sicherstellen zu können. Für eine Stärkung des dualen Bildungssystems müssen Hochschulen auch autonom agieren können. Auch für die weiteren Hochschulen soll künftig in Betracht gezogen werden, eigene Hochschulräte zu bilden. Für die Stärkung der Ausbildung von Lehrpersonen soll vorerst aber ein eigenständiger Hochschulrat mit kompetenten Personen geschaffen werden, welcher auf die Bedürfnisse der PHZH ausgerichtet ist.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zur Motion Carmen Marty Fässler, Adliswil, Sibylle Jüttner, Andelfingen, und Monika Wicki, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Am 13. November 2023 beschloss der Kantonsrat eine Änderung des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007 (FaHG, LS 414.10, ABl 2023- 11-17) betreffend Organisationsstruktur. Die Änderung trat am 1. August 2024 in Kraft (RRB Nr. 497/2024). Die wichtigste Neuerung war die Aufhebung der Dachorganisation Zürcher Fachhochschule (ZFH). Der Fachhochschulrat wurde als oberstes Organ des Hochschulbereichs ausgestaltet. Die Forderung nach einem Hochschulrat für jede der drei Hochschulen wurde bereits im Vernehmlassungsverfahren zu dieser Vorlage vorgebracht und mehrheitlich abgelehnt. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass der Fachhochschulrat weiterhin für die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) und die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) gestützt auf das FaHG gleiche oder vergleichbare Aufgaben erfüllt und zudem eine koordinierende Funktion namentlich gegenüber dem Träger und dem Bund wahrnimmt. Der Fachhochschulrat führt den Hochschulbereich strategisch und übt die Aufsicht über die ZHAW, die ZHdK und die PHZH aus. Er trägt eine hohe Verantwortung für den Hochschulstandort Zürich und setzt sich aus Persönlichkeiten mit vielfältigem Fachwissen und umfassender Erfahrung zusammen. Die Mitglieder kennen die fachliche Ausrichtung der ZHAW, der ZHdK und der PHZH und bringen ein ausgeprägtes Interesse sowie Gespür für deren Themen mit. Sie sind in der Lage, strategische Entwicklungen zu beurteilen und mitzugestalten. Im Gremium sind Kompetenzen in Bildungspolitik, finanzieller Führung und Controlling grosser Non-Profit-Organisationen ebenso vertreten wie Führungserfahrung aus Wirtschaft und Expertenorganisationen. Zentrale Bedeutung kommt zudem der Erfahrung in Lehre und Forschung zu. Im Rahmen eines Modells der gemeinsamen Verantwortung («Shared Governance») legt der Fachhochschulrat gemeinsam mit den Hochschulleitungen die strategischen Ziele für die einzelnen Hochschulen fest. Dabei bringt jede Hochschule ihre spezifischen fachlichen Perspektiven ein und profitiert gleichzeitig vom interdisziplinären Austausch innerhalb des Rates, der den Dialog über Fachgrenzen hinweg fördert.

Die Aufhebung der früheren Dachorganisation ZFH hat an dieser kooperativen Struktur nichts geändert. Zur Sicherstellung der Nähe zu den einzelnen Hochschulen und zur optimalen Nutzung des Fachwissens der Ratsmitglieder übernimmt jedes gewählte Mitglied des Fachhochschulrates eine sogenannte Referentinnen- oder Referentenrolle für eine der drei Hochschulen. Diese Struktur ermöglicht die gewünschte direkte Abstimmung zwischen den Rektorinnen bzw. Rektoren und den Referentinnen und Referenten des Fachhochschulrates. Die Referentinnen und Referenten sind Ansprechpersonen für die Abstimmung von Ideen und Vorhaben und erhalten Informationen zu wichtigen Entwicklungen an den jeweiligen Hochschulen. Dies stärkt nicht zuletzt auch die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen. Eine ausschliesslich auf die eigene Berufsausbildung ausgerichtete Sichtweise greift in einer zunehmend vernetzten und komplexen Berufswelt zu kurz. Für die Ausbildung der heutigen Lehrpersonen ist ein stetiger Austausch mit weiteren Berufs- und Lehrgängen von anderen Hochschulen wesentlich, um von deren Erfahrungen für die eigene Weiterentwicklung der Curricula zu profitieren und die Qualität der Lehrpersonenaus- und -weiterbildung strategisch sicherzustellen. Themen, die mehrere Hochschulen betreffen – etwa die konkrete Gestaltung der Durchlässigkeit im Bildungssystem – werden im Rahmen dieses Modells koordiniert angegangen. Dies stärkt das duale Bildungssystem und verbessert die Effizienz der hochschulübergreifenden Zusammenarbeit. Ein gemeinsames Strategieorgan hat sich insbesondere angesichts der unterschiedlichen Grösse und inhaltlichen Ausrichtung der drei Hochschulen bewährt. Es ermöglicht eine konsolidierte und koordinierte Vertretung der Zürcher Interessen gegenüber nationalen Gremien wie der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren, insbesondere im Zusammenhang mit der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung, sowie gegenüber der Schweizerischen Hochschulkonferenz. Zur Koordination hochschulübergreifender Angelegenheiten bilden die Rektorinnen und Rektoren der drei Hochschulen zudem eine Konferenz. Diese Struktur gewährleistet eine effiziente Zusammenarbeit und schafft Raum, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Hochschulen im Rahmen eines gemeinsamen Fachhochschulrates angemessen Rechnung zu tragen.

Der Fachhochschulrat hat die Führungs- und Finanzinstrumente der Zürcher Fachhochschulen und des Fachhochschulrates extern überprüfen lassen. Der Überprüfungsbericht vom Juni 2023 stellt fest, dass sich dieses System mit einem gemeinsamen Fachhochschulrat insgesamt be- währt hat. In Umsetzung der Empfehlungen des externen Berichts hat der Fachhochschulrat unter anderem strategische Eckwerte festgelegt, ein Finanz- und Risikokomitee pro Hochschule eingerichtet und den internen Austausch im Gremium verbessert. Dadurch wurde die Mitwirkung des Rates an den Strategieprozessen der Hochschulen weiter gestärkt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich ein gemeinsamer Fachhochschulrat für die ZHAW, die ZHdK und die PHZH als funktional und zweckmässig erwiesen hat. Die Einrichtung eines eigenen, ausschliesslich für die PHZH zuständigen Hochschulrates erscheint vor dem Hintergrund der bestehenden Strukturen weder zielführend noch mit einem erkennbaren Mehrwert verbunden. Vielmehr würde ein zusätzlicher Hochschulrat lediglich zu erhöhtem administrativem und koordinativem Aufwand führen. Die Vielfalt an Expertise und Erfahrungswerten ermöglicht es dem gemeinsamen Fachhochschulrat, die Entwicklung und Innovation der drei Hochschulen konstruktiv-kritisch zu begleiten, Synergien zu erkennen und bei Bedarf gezielte Massnahmen einzuleiten. Eine Änderung der kantonalen Rechtsgrundlagen, wie sie die vorliegende Motion verlangt, ist abzulehnen. Die Loslösung einer Hochschule aus dem gemeinsamen Fachhochschulrat würde den Hochschulraum Zürich um ein zentrales Koordinationsgremium schwächen. Das bestehende System eines einheitlichen Fachhochschulrates gewährleistet dabei weiterhin die Autonomie sowie die Freiheit von Forschung und Lehre an allen drei Hochschulen, einschliesslich der PHZH. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 104/2025 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli