Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 632/2024

Anfrage Rafael Mörgeli, Stäfa, Jasmin Pokerschnig, Zürich, und Judith Stofer, Dübendorf, betreffend Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 90/2024

Sitzung vom 12. Juni 2024

632. Anfrage (Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Zürich) Kantonsrat Rafael Mörgeli, Stäfa, sowie die Kantonsrätinnen Jasmin Pokerschnig, Zürich, und Judith Stofer, Dübendorf, haben am 25. März 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die hohen Wertsteigerungen u. a. bei den Immobilien haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Vermögen stark angestiegen sind. Im Erbfall werden somit hohe Beträge weitervererbt. Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:

Erwägungen

1. Wie viel betrugen die gesamten Einnahmen auf Schenkungs- und Erbschaftssteuern für die Jahre 2005, 2010, 2015 und 2020 im Kanton Zürich? Und wie sieht deren statistische Verteilung aus (Median, 10%- Grenze, 25%-Grenze, 75%-Grenze und 90%-Grenze)?

2. Die Schenkungs- und Erbschaftssteuer erhebt der Kanton Zürich beim Anfall. Wie verteilt sich die Anzahl Steueranfälle auf die folgenden Kategorien: Jahr 2010 Steueranfall in CHF Anzahl Steueranfälle Anteil in % Bis 100 000 Total 100

Jahr 2020 Steueranfall in CHF Anzahl Steueranfälle Anteil in % Bis 100 000 Total 100

3. Wie verteilen sich die Gesamtnachlässe auf die Kategorien: Steueranfall in CHF Anzahl Steueranfälle Anteil in % Bis 100 000 Total 100

4. Hat der Kanton Kenntnis von Schenkungen und Erbschaften, die nicht der Erbschaftssteuer unterliegen, da die Erbenden entweder Ehegatten, eingetragene Partnerschaften oder direkte Nachkommen sind?

5. Sofern der Kanton Zürich gemäss Frage 4 von diesen Erbschaften Kenntnis hat, wie hoch war die Gesamtsumme dieser Erbschaften in den Jahren 2005, 2010, 2015 und 2020? Bitte um eine tabellarische Aufstellung nach Jahren.

6. Bis im Jahr 2000 kannte der Kanton Zürich auch eine Schenkungs- und Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen und Ehegatten. Wie viel betrugen die gesamten Einnahmen auf Schenkungs- und Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen und Ehegatten im letzten Jahr der Erhebung? Und wie sah deren statistische Verteilung aus (Median, 10%-Grenze, 25%-Grenze, 75%-Grenze und 90%-Grenze)?

7. Wie verteilte sich die Anzahl Steueranfälle für Schenkungs- und Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen und Ehegatten im letzten Jahr der Erhebung auf die folgenden Kategorien: Steueranfall in CHF Anzahl Steueranfälle Anteil in % Bis 100 000 Total 100

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Rafael Mörgeli, Stäfa, Jasmin Pokerschnig, Zürich, und Judith Stofer, Dübendorf, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3: Die gesamten Erbschafts- und Schenkungssteuereinnahmen des Kantons Zürich betrugen 2005 217 Mio. Franken, 2010 209 Mio. Franken, 2015 250 Mio. Franken und 2020 283 Mio. Franken. Die statistische Verteilung der einzelnen Steueranfälle ist nicht bekannt und kann nicht automatisiert erhoben werden. Zu Fragen 4 und 5: Für Erbschaften und Schenkungen, die nicht der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegen, sind keine Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärungen einzureichen. Entsprechend werden diese Erbschaften und Schenkungen nicht erfasst. Zu Fragen 6 und 7: Die Nachkommen der Erblasserin, des Erblassers, der Schenkerin oder des Schenkers sind seit 1. Januar 2000 von der Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht befreit (Gesetzesänderung vom 23. August 1999). Ehegattinnen bzw. Ehegatten waren schon vor dieser Gesetzesänderung von der Steuerpflicht befreit. Der Abstimmungszeitung zur Volksabstimmung vom 28. November 1999, an der die Gesetzesänderung vom 23. August 1999 angenommen wurde, ist zu entnehmen, dass die gesamten Erbschafts- und Schenkungssteuereinnahmen damals rund 400 Mio. Franken betrugen. Die Gesetzesänderung vom 23. August 1999, die auch eine Steuerermässigung von 80% bei Unternehmensnachfolgen umfasste, führte gemäss den Ausführungen des Regierungsrates zu Ausfällen von 235 Mio. Franken pro Jahr. Weitere Zahlen sind nicht bekannt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli