RRB Nr. 633/2024
MCH Group AG, Beteiligung, Umwandlung in Finanzvermögen, Auftrag zur Veräusserung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juni 2024
633. MCH Group AG, Beteiligung (Umwandlung in Finanzvermögen,
Erwägungen
Veräusserung) Die MCH Group AG (MCH Group) ist 2001 durch den Zusammenschluss der Messe Basel AG und der Messe Zürich AG gegründet worden. Die MCH Group ist eine Aktiengesellschaft mit Beteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäss Art. 762 OR (SR 220). Die Beteiligung des Kantons an der MCH Group ist historisch bedingt. Die Fusion zwischen der Messe Basel und der Messe Zürich war eine Konsequenz aus den Veränderungen im Messegeschäft. Durch eine strategische Zusammenarbeit zwischen der MCH Group und der Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AG Hallenstadion) sollte eine Stärkung des Messestandorts Zürich erreicht werden. Dieser Wandel ist inzwischen weiter fortgeschritten. Zudem hat die MCH Group ihre Geschäftstätigkeiten zunehmend auch ins Ausland verlegt. Damit haben sich die Rahmenbedingungen für den Kanton Zürich geändert. Die grössten Aktionäre sind die Lupa Investment Holdings LP mit einer Beteiligung von 38,52% sowie der Kanton Basel-Stadt mit 37,52%. Der Kanton Zürich hält von ursprünglich 4,0% zurzeit noch 0,77%, die Stadt Zürich 0,72%. Seit 2018 ist die Finanzdirektion in der Eignerrolle. Im März 2023 stimmten die Finanzdirektion und die Stadt Zürich zu, den Verwaltungsrat der MCH Group zu verkleinern und auf eine gemeinsame Vertretung im Verwaltungsrat der MCH Group zu verzichten. Mit dem sinkenden Einfluss des Kantons an der MCH Group ist offensichtlich, dass der Vermögenswert nicht mehr unmittelbar für eine öffentliche Aufgabe benötigt wird, bzw. es wurde der sinkende Einfluss in den letzten Jahren aus diesem Grund hingenommen. Aus heutiger Sicht wird die öffentliche Aufgabe von der AG Hallenstadion wahrgenommen, die weiterhin eine kantonale Beteiligung bleibt und die Zusammenarbeit mit der MCH Group fortsetzen wird. Per 31. Dezember 2023 betrug der Buchwert der Beteiligung an der MCH Group 1,0 Mio. Franken. Da der Kanton Zürich keinen Einfluss mehr auf die MCH Group hat und der Vermögenswert nicht mehr unmittelbar für eine öffentliche Aufgabe benötigt wird, ist die Übertragung der Beteiligung vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen vorzunehmen. Die Zuständigkeit dafür liegt gemäss § 58 Abs. 1 lit. c des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611) beim Regierungsrat. Zudem
soll die Finanzdirektion ermächtigt werden, den kantonalen Anteil – möglichst zusammen mit der Stadt Zürich – zu veräussern, sobald hierfür ein marktgerechtes Vorgehen möglich ist.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beteiligung an der MCH Group AG wird vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen übertragen.
II. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, die Beteiligung an der MCH Group AG zu veräussern.
III. Dieser Beschluss ist bis zum erfolgten Verkauf der kantonalen Anteile nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli