RRB Nr. 635/2017
Zusammenarbeit mit dem Europa Institut an der Universität Zürich (EIZ), Zuständigkeit, Ermächtigung, Beitrag des Kantons Zürich
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juli 2017
635. Zusammenarbeit mit dem Europa Institut an der Universität
Erwägungen
Zürich (EIZ): Finanzieller Beitrag des Kantons Die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich, vertreten durch die Volkswirtschaftsdirektion, und dem Europa Institut an der Universität Zürich (EIZ) vom 9. Dezember 2014 wurde für die Dauer vom 1. Januar 2015 bis am 31. Dezember 2019 abgeschlossen. Diese Vereinbarung löste den Zusammenarbeitsvertrag vom 22. Dezember 2009 ab. In der Zusammenarbeitsvereinbarung legen der Kanton Zürich und das EIZ die Bereiche der Zusammenarbeit, die vom EIZ zu erbringenden Leistungen, die Grundsätze der Zusammenarbeit und den finanziellen Beitrag des Kantons an das EIZ fest. Die vom EIZ für ein Kalenderjahr im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sowie die konkrete Zusammenarbeit wurden jeweils in einer jährlichen Leistungsvereinbarung zwischen der Volkswirtschaftsdirektion, vertreten durch die Fachstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, und dem EIZ festgehalten. Im Rahmen einer Reorganisation im Generalsekretariat der Volkswirtschaftsdirektion wurde im ersten Quartal 2017 die Fachstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (FGZ) aufgehoben und deren Aufgaben wurden auf verschiedene bestehende Organisationseinheiten innerhalb der kantonalen Verwaltung übertragen. Die Zuständigkeit für die Belange des Europa Instituts wurden der Staatskanzlei (Abteilung Aussenbeziehungen) zugewiesen. Weil der Wechsel der Zuständigkeit für die Belange des EIZ von der Volkswirtschaftsdirektion zur Staatskanzlei mitten im Kalenderjahr vollzogen wurde, wird der finanzielle Beitrag des Kantons Zürich an das EIZ für 2017 von der Volkswirtschaftsdirektion geleistet. Im Nachgang zum Wechsel der Zuständigkeit aufseiten des Kantons Zürich wurde die Leistungsvereinbarung für 2017 zwischen dem Kanton Zürich, vertreten durch die Staatskanzlei, und dem EIZ am 24. April 2017 unterzeichnet. Die noch bis Ende Dezember 2019 geltende Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und dem Europa Institut ist ebenfalls anzupassen, um dem Wechsel der Zuständigkeiten Rechnung zu tragen. Die Bereiche der Zusammenarbeit sollen unverändert bleiben. Das EIZ wird in Zusammenarbeit mit dem Kanton Informations- und Weiterbildungsanlässe durchführen. Zudem kommen Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung in den Genuss von vergünstigten und teilweise kostenlosen Weiterbildungsangeboten. Auch erhalten sie Zugang
zu Information (Newsletter zu Europafragen). Ausserdem nimmt das EIZ bei Bedarf für die kantonale Verwaltung Abklärungen zu besonderen Fragestellungen vor. Die Staatskanzlei ist zu ermächtigen, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Für die Leistungserbringung wird dem EIZ wie bisher ein Pauschalbeitrag von jährlich Fr. 100 000 (zuzüglich Mehrwertsteuer) entrichtet. Darin sind auch Infrastrukturkosten des EIZ (insbesondere Raummiete, Bibliothek und Sekretariat) inbegriffen. Zusätzlich wird für Veranstaltungen ebenfalls wie bisher ein Betrag von Fr. 50 000 (Kostendach pro Jahr) bereitgestellt, der für einzeln vereinbarte Veranstaltungen (pro Veranstaltung höchstens Fr. 5000) nach Abrechnung entrichtet wird. Die finanziellen Leistungen des Kantons zugunsten des EIZ belaufen sich somit jährlich auf insgesamt Fr. 158 000.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Belange des Europa Instituts an der Universität Zürich (EIZ) ist innerhalb der kantonalen Verwaltung die Staatskanzlei, Abteilung Aussenbeziehungen, zuständig.
II. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, die Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem EIZ gemäss Entwurf vom 23. Juni 2017 zu unterzeichnen.
III. Dr. Luzia Lehmann, Leiterin der Abteilung Aussenbeziehungen in der Staatskanzlei, Mitglied des Vorstands des EIZ, wird ermächtigt, sich für den Ausschuss des Vorstands des EIZ zur Verfügung zu stellen.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi