RRB Nr. 635/2024
Anfrage André Müller, Uitikon, und Mitunterzeichnende betreffend Effektivität und Effizienz der Zürcher Gymnasien?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 91/2024
Sitzung vom 12. Juni 2024
635. Anfrage (Effektivität und Effizienz der Zürcher Gymnasien?) Kantonsrat André Müller, Uitikon, und Mitunterzeichnende haben am 25. März 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die Unterschiede in der Höhe der Übertritte von der Primarschule ins Gymnasium zwischen Zürcher Gemeinden sind substantiell. Zum Beispiel steht die Höhe der Übertritte in Schlieren im Jahre 2023 bei 5,7%, in Küsnacht bei 30,7%. Das indiziert, dass Einkommen oder Wohlstand und Gymnasialquote zumindest stark korrelieren, vielleicht sogar kausal verbunden sind. In einer nicht repräsentativen Umfrage geben rund 60% der Eltern an, dass sie denken, dass das Gymnasium ihren Kindern bessere Chancen im Leben bereitstellt. Entsprechend gross ist der Druck für die Kinder, die Aufnahmeprüfung in das Gymnasium zu bestehen. Oft werden Kinder, welche die Probezeit nicht bestehen, als «Verlierer» stigmatisiert. Betrachtet man die 1362 Schülerinnen und Schüler, die im Herbst 2008 neu ins Gymnasium eingetreten sind, so haben vier resp. fünf Jahre später 776 (57 Prozent) das Gymnasium mit der Maturität abgeschlossen. Alle anderen sind entweder nach der Probezeit ausgetreten, haben eine Klasse repetiert oder haben im Laufe der gymnasialen Ausbildung das Gymnasium verlassen. Die gymnasiale Maturitätsquote 2022 in Uitikon lag bei 52%, in verschiedenen ländlichen Zürcher Gemeinden bei sehr tiefen, einstelligen Prozenten, was einer statistischen Normalverteilung der gymnasialen Ausbildung zu widersprechen scheint. Aufgrund der oben ausgeführten Gegebenheiten wird der Regierungsrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wie erklärt sich der Regierungsrat die grossen Unterschiede in der Höhe der Gymnasialübertritte?
2. Spielen die unterschiedlichen Ressourcen der Eltern eine zentrale Rolle? Wenn ja, welche Ressourcen sind die relevantesten (Zeit der Eltern, finanzielle Ressourcen etc)? Wenn nicht, was könnten sonst die Gründe sein?
3. Experten bemerken statistisch relevante sekundäre Herkunftseffekte, dass zum Beispiel aufgrund der Wahrnehmung der Lehrerschaft bei Kindern mit vergleichbarer Leistungsfähigkeit die effektiven Leistungsbewertungen unterschiedlich ausfallen. Gibt es dafür konkrete Hinweise?
4. Wie beurteilt der Regierungsrat die Sachlage, dass in den Primarschulen «Noten nicht gleich Noten sind» und daher die Chancen bei der Gymiprüfung auch stark von den einzelnen Lehrern und Primarschulen abhängen? Gibt es Möglichkeiten (z. B. regelmässige Standardtest in der Primarschule), diese Abhängigkeit zu vermindern?
5. Wie beurteilt der Regierungsrat den Druck auf die Kinder während der Gymiprüfung und der Probezeit? Werden Erhebungen zur Gesundheit der Kinder und dem Umgang mit diesem Druck gemacht? Wie gehen die Schulen mit einzelnen, schweren psychischen Problemen (Selbstmordversuche, Bulimie, Depressionen etc.) bei Kindern in der Probezeit und später um?
6. Die Sekundarschule muss die Kinder während des Schuljahres aufnehmen, welche die Probezeit im Gymi nicht überstehen. Wie beurteilt der Regierungsrat dieses «Auffangbecken» mit Blick auf die Attraktivität der Sekundarschule? Wie beurteilt er die Planungssicherheit der Sekundarschule und was gedenkt er zu tun, um diese für die Sekundarschule zu verbessern?
7. Glaubt der Regierungsrat, dass das Prüfungsprozedere, die Probezeit und die Unterrichtsführung dazu führen, dass die «richtigen» Kinder ins Gymnasium kommen und auch dort bleiben? Welche Eigenschaften muss ein Kind mitbringen, um im Gymnasium am «richtigen» Ort zu sein?
8. Werden aus Sicht des Regierungsrates mit dem aktuellen Aufnahmeverfahren Kinder mit diesen Eigenschaften ausgewählt? Falls nein, welche Merkmale weisen die ausgewählten Kinder auf?
9. Sind der immense Aufwand der Vorbereitung zur Gymiprüfung und der nachgelagerte Prozess der Probezeit effizient genug? Wie beurteilt der Regierungsrat die Qualität und das resultierende Bildungsniveau des Gymnasiums?
10. Mädchen besuchen häufiger als Knaben das Sekundarschulniveau A sowie das Gymnasium. Welche Erklärungen hat der Regierungsrat für diese Unterschiede und wie will er die Chancengleichheit herstellen?
11. Wie sehen die aktuellen Statistiken aller Gymnasiasten seit der letzten ausführlichen Erhebung (siehe Statistiken bis 20081) aus? Könnte dieser Report erneuert werden? Wie beurteilt der Regierungsrat diese Statistiken?
12. Wie beurteilt der Regierungsrat die Qualität und das resultierende Bildungsniveau der Gymnasialausbildung in anderen Kantonen, speziell in gewissen unserer Nachbarkantone, welche die Aufnahme ins Gymnasium erst nach der 9. Klasse vornehmen? 1 Kanton Zürich, Bildungsdirektion, Bildungsplanung, Entwicklung der gymnasialen
Mittelschulen des Kantons, Zürich 2006–2014, Februar 2015, Seite 19 – leider konnte keine neuere Analyse gefunden werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage André Müller, Uitikon, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Vor- und Prüfungsnoten bestimmen, wer die Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) in die Gymnasien besteht. Die unterschiedlichen Übertrittsquoten der einzelnen Bezirke erklären sich mehrheitlich durch die unterschiedliche Zusammensetzung der jeweiligen Wohnbevölkerung. Die Schulkarrieren der Kinder orientieren sich stark am Elternhaus (vgl. Soziale Selektivität, Expertenbericht von Rolf Becker und Jürg Schoch im Auftrag des Schweizerischen Wissenschaftsrates, 2018). Zu Frage 2: Die Ressourcen des Elternhauses tragen dazu bei, dass Jugendliche aus sozial privilegierten Familien öfter einen gymnasialen Bildungsweg einschlagen als ihre weniger privilegierten Kolleginnen und Kollegen (M. Tomasik et al., Von der Schule in den Beruf: Wege in der nachobligatorischen Ausbildung, herausgegeben von der Bildungsdirektion, Bildungsplanung Zürich 2018). In der Forschung werden zur Erklärung dieses Zusammenhangs die primären und sekundären Herkunftseffekte unterschieden. Primäre Herkunftseffekte besagen, dass eine sozial privilegierte Herkunft – mehr Unterstützung der Eltern, eine förderliche Lernumgebung zu Hause, kulturelle Unternehmungen und finanzielle Ressourcen – zu besseren Schulleistungen und damit auch Schulnoten beiträgt, die wiederum die Wahrscheinlichkeit eines gymnasialen Bildungswegs erhöhen. Sekundäre Herkunftseffekte bezeichnen den Umstand, dass Eltern von unterschiedlichem sozialem Status bei gleichen Schulleistungen unterschiedliche Bildungsentscheidungen für ihre Kinder treffen: So fürchten Eltern mit einem tieferen sozialen Status eher die Kosten für einen höheren Bildungsweg und eine Entfremdung ihrer Kinder. Eltern mit einem höheren sozialen Status bewerten den Nutzen einer höheren Ausbildung positiver und möchten einen Statusverlust verhindern (Jan Scharf et al., Primäre und sekundäre Herkunftseffekte über den Verlauf der Sekundarstufe: Eine Dekomposition an drei Bildungsübergängen, Zeitschrift für Erziehungswissenschaften 2020, S. 1251 ff.). Beide Herkunftseffekte spielen bezüglich der Wahl zwischen Berufsbildung und gymnasialer Ausbildung eine Rolle, wobei sich die sekundären Herkunftseffekte stärker auswirken.
Zu Frage 3: Hinweise auf sekundäre Herkunftseffekte in den Leistungsbewertungen finden sich in der Zürcher Längsschnittstudie am Ende der 6. Primarklasse. Dabei zeigt sich, dass Schülerinnen und Schüler mit einer benachteiligten Herkunft, Deutsch als Zweitsprache oder einem höheren Alter bei gleichen Leistungen der im Rahmen der Studie durchgeführten Tests tiefere Zeugnisnoten haben als Schülerinnen und Schüler mit einer sozial privilegierten Herkunft, Deutsch als Erstsprache oder mit einem tieferen Alter. Sekundäre Herkunftseffekte spiegeln sich aber auch in unterschiedlichen Bildungsentscheidungen wider (Urs Moser et al., Nach sechs Jahren Primarschule. Deutsch, Mathematik und motivationalemotionales Befinden am Ende der 6. Klasse, hrsg. Bildungsdirektion Kanton Zürich, 2011). Demnach entscheiden sich bei gleichen schulischen Leistungen Jugendliche und ihre Eltern aus den höheren Sozialschichten eher für eine höhere weiterführende Bildungslaufbahn (z. B. Gymnasium). Für sozial und ökonomisch schwächere Elternhäuser (mit oder ohne Migrationserfahrung) erscheinen weiterführende Bildungswege häufiger kostenintensiver und riskanter in Bezug auf den Nutzen (Michael Beck et al., Determinanten des Bildungserfolgs von Migranten, in: Gudrun Quenzel / Klaus Hurrelmann (Hrsg.), Bildungsverlierer, Neue Ungleichheiten, Wiesbaden 2010; David Glauser, Berufsausbildung oder Allgemeinbildung Soziale Ungleichheiten beim Übergang in Ausbildungen der Sekundarstufe II in der Schweiz, Wiesbaden 2015; Philipp Bauer / Regina Riphahn, Heterogeneity in the Intergenerational Transmission of Educational Attainment: Evidence from Switzerland on Natives and Second Generation Immigrants, Bonn 2004). Der Einfluss von sozioökonomischen Faktoren und dem Bildungsniveau des Elternhauses auf die Bildungslaufbahn von Schülerinnen und Schülern ist dem Regierungsrat bekannt. Deshalb laufen im Kanton Zürich auf allen Bildungsstufen Programme, um die Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche zu stärken. Das Volksschulamt stellt zum Thema Beurteilung beispielsweise umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung (zh.ch/de/bildung/informationen-fuer-schulen/informationen-volksschule/volksschule-schulinfo-unterricht/schulinfo-beurteilungzeugnis.html). Die Broschüre «Kompetenzorientiert beurteilen» zeigt
anhand von Unterrichtsbeispielen auf, was die Beurteilung auf der Grundlage des Lehrplans 21 ausmacht und wie sie im Unterrichtsalltag integriert wird. Die Broschüre «Mit Leitsätzen zu einer gemeinsamen Beurteilungskultur» beschreibt, wie ein Schulteam eine gemeinsame und chancengerechte Beurteilungspraxis erarbeiten kann. Sie sensibilisiert Lehrpersonen für Beurteilungsverzerrungen in Bezug auf die soziale Herkunft der Schülerinnen und Schüler. Begleitmaterialien unterstützen die Schulen bei der Umsetzung. Für Schulleitungen und Steuergruppen steht zudem für die Arbeit mit der Broschüre ein Beratungsangebot zur Verfügung, entweder als Starthilfe oder für die fortgeschrittene Auseinandersetzung (zwei bis drei Sitzungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich, phzh.ch/de/weiterbildung/weiterbildung-fuer-die-volksschule/unterricht/beurteilen). Zu Frage 4: Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass jegliche Beurteilung subjektive Elemente enthält und ein Interpretationsspielraum besteht. Dennoch erachtet der Regierungsrat die angemessene Berücksichtigung der Noten beim Aufnahmeentscheid und den Einbezug der Einschätzung der Lehrperson als ein sinnvolles und ausgleichendes Mittel, das die Bedeutung der Momentaufnahme am Prüfungstag verringert. Mit dem Lernfördersystem «Lernlupe» und «Lernpass plus» stehen den Schulen im Kanton Zürich Instrumente zur individuellen Förderung zur Verfügung (zh.ch/de/bildung/informationen-fuer-schulen/informationen-volksschule/volksschule-schulinfo-unterricht.html#-1135736860). Damit können Schülerinnen und Schüler ab der 3. Primarklasse Kompetenzen in Deutsch und Mathematik, in der Sekundarschule auch in Französisch, Englisch und Natur und Technik, individuell aufbauen, üben und überprüfen. Die Aufgaben sind normiert und eine jährliche Standortbestimmung ermöglicht den sozialen Vergleich innerhalb der Jahrgangsstufe. Die Durchführung der in «Lernpass plus» integrierten Standortbestimmung Stellwerk 8 ist für die 2. Sekundarklassen obligatorisch. Zu Frage 5: Dem Regierungsrat ist es ein besonderes Anliegen, dass alle Kinder und Jugendlichen in ihrer gesunden Entwicklung gefördert und unterstützt werden. Die Ursachen für psychische Probleme bei Jugendlichen sind vielfältig. Umweltfaktoren wie fehlende Unterstützung aus dem familiären Umfeld, soziale Medien, Krisenereignisse wie Pandemie und Krieg aber
auch schulischer Leistungsdruck spielen dabei oft eine Rolle. Die Gesundheitsförderung und Prävention ist Teil des Leistungsauftrags der Mittelschulen. An den Mittelschulen bestehen mehrere Angebote in- und ausserhalb des Unterrichts. In einer Umfrage des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes zum Bedarf an Beratungen im Herbst 2019 gaben die Mittelschulen an, dass infolge eines Anstiegs von Absentismus, Suchtverhalten sowie psychischen und stressbedingten Erkrankungen die Unterstützung durch die Schulleitungen und Lehrpersonen nicht mehr ausreicht. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat am 20. September 2023 Änderungen des Mittelschulgesetzes (LS 413.21) und des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (LS 413.31) bean- tragt, die eine Einführung der Schulsozialarbeit vorsehen (Vorlage 5935). Analog zur Schulsozialarbeit auf der Volksschulstufe soll die Schulsozialarbeit auf der Sekundarstufe II nicht bloss einzelfallorientiert, sondern auch präventiv auf die alterstypischen Herausforderungen und den Schulkontext ausgerichtet sein. Schülerinnen und Schüler werden im Schulalltag beraten mit dem Ziel, ihre Bewältigungsmöglichkeiten und schulische Integration zu verbessern. Über Früherkennung und Frühinterventionen sollen sekundäre Probleme wie die Chronifizierung von Erkrankungen oder Ausbildungsabbrüche möglichst verhindert werden. Zu Frage 6: Die Rückkehr aus dem Gymnasium in eine Sekundarklasse zählt grundsätzlich zu den üblichen Fluktuationen einer Schule. Eine Planungssicherheit gibt es wie bei anderen Eintritten (z. B. durch Zuzug) in die Volksschule nicht. Die Lehrpersonen der Volksschule können allfälligen mit dem Eintritt verbundenen Schwierigkeiten begegnen, indem sie den Übergang sorgfältig begleiten. Es geht deshalb in der ersten Zeit an der Sekundarschule auch darum, das Vertrauen der Jugendlichen in die eigenen Fähigkeiten wieder zu stärken. Die Schülerinnen und Schüler, die eine Probezeit am Gymnasium nicht bestanden haben, sind in der Regel gute Sekundarschülerinnen und -schüler. Zu Fragen 7 und 8: Das Ziel der ZAP ist, dass die richtigen Schülerinnen und Schüler in die für sie passende Schule übertreten können. Für Jugendliche, die eine hohe Eigenmotivation aufweisen, Freude an theoretischen Auseinandersetzungen haben und gerne zur Schule gehen, kann das Gymnasium der
richtige Weg sein. Neben dem gymnasialen Weg gibt es für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler auch nichtgymnasiale Mittelschulen sowie anspruchsvolle Berufslehren mit oder ohne Berufsmaturität. Mit dem heutigen Bildungssystem haben Schülerinnen und Schüler im Kanton Zürich vielfältige Wege und Möglichkeiten, ihre Schullaufbahn zu gestalten. Das Zürcher Aufnahmeverfahren ist sowohl auf den Lehrplan der Volksschule als auch auf die Lehrmittel und somit auf die im Volksschulunterricht vermittelten Inhalte abgestimmt. Zudem weist es eine hohe Validität und Objektivität auf: Für das Bestehen müssen alle Kandidatinnen und Kandidaten die gleiche Leistung erbringen. Im Kantonsvergleich zeigt sich, dass sich die durchschnittlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler, die in ein Gymnasium eintreten oder schon in einem Gymnasium sind, je nach Zulassungsverfahren stark unterscheiden. In Kantonen mit Aufnahmeprüfungen befinden sich weniger als 5% Schülerinnen und Schüler am Gymnasium, die in Lesen und Mathematik nicht die entsprechenden kognitiven Fähigkeiten mitbringen (gemes- sen an PISA-Kompetenzstufen). In Kantonen ohne solche Prüfungen sind es über 25% (Bildungsbericht Schweiz 2018). Diese besseren kognitiven Fähigkeiten beim Eintritt ins Gymnasium machen sich auch im weiteren Verlauf der Schullaufbahn bemerkbar. Die Chancen, das Gymnasium auch abzuschliessen, stehen deutlich besser bei hohen kognitiven Fähigkeiten bei Eintritt ins Gymnasium als bei geringeren kognitiven Fähigkeiten (Bildungsbericht Schweiz 2023). Die Ergebnisse der Studie von Stephanie Berger und Urs Moser (Zur Bedeutung eines fächerübergreifenden Tests für den Übertritt in die Gymnasien des Kantons Zürich, Schlussbericht zuhanden der Projektleitung Zentrale Aufnahmeprüfung [ZAP], 2010) sowie die Studie Laura Helbling und Urs Moser (Erklärungen für Austritte während der Probezeit im Gymnasium, Bericht zuhanden der Bildungsplanung der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, 2017) haben gezeigt, dass sowohl für das Lang- als auch für das Kurzgymnasium des Kantons Zürich die besten Prädiktoren zur Vorhersage des Erfolgs in der Probezeit die Erfahrungsnote und die schriftliche Prüfungsnote sind. Auch das Gutachten
zum Bündner Aufnahmeverfahren an die Mittelschulen (gr.ch/DE/Medass die Kombination aus Aufnahmeprüfung und ergänzender Berücksichtigung der Vornoten im Hinblick auf die Prognosegültigkeit und die Chancengerechtigkeit sowie hinsichtlich Praktikabilität des Verfahrens im Vergleich zu anderen Aufnahmeverfahren am besten abschneidet (vgl. Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 120/2023 betreffend Zentrale Aufnahmeprüfung ans Gymnasium). Zu Frage 9: Wie unterschiedlich hoch die Erfolgsquoten am Gymnasium sind, zeigen die entsprechenden Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (2023). Von den im Schuljahr 2016 ins Gymnasium eingetretenen Schülerinnen und Schülern haben im Kanton Genf 72,5% innerhalb von sechs Jahren mit einer Maturität abgeschlossen. 24% haben in der Zwischenzeit das Gymnasium verlassen. Im gleichen Zeitraum haben im Kanton Zürich 94% ihre Ausbildung mit einer Maturität abgeschlossen, während 5,1% das Gymnasium verlassen haben. Die Gründe eines vorzeitigen Abbruchs des Gymnasiums werden in der Schweiz nicht systematisch erhoben. Gemäss einer Umfrage in der Deutschschweiz erfolgen 52% der Abbrüche nach der Probezeit freiwillig, oft aus Gründen der Neuorientierung. 26% der Abbrüche erfolgen unfreiwillig, das heisst, die Schülerinnen und Schüler müssen das Gymnasium ungewollt verlassen (Margrit Stamm, Dropouts am Gymnasium, 2010).
Die Qualität und das resultierende Bildungsniveau des Gymnasiums kann anhand der Studienerfolgsquote beurteilt werden (Bildungsplanung 2020). Von den Studierenden, die zwischen 2012 und 2013 ein Studium aufgenommen haben und in den fünf Jahren davor an einem Zürcher Gymnasium ihre Maturität erlangt haben, haben insgesamt 75% ihren Abschluss gemacht. 6% haben die Hochschule ohne Abschluss verlassen und die übrigen Studierenden sind immer noch an einer Hochschule eingeschrieben, auch wenn einige den Studiengang oder die Hochschule gewechselt haben. In der ganzen Schweiz beträgt die Abschlussquote 76% und die Abbruchsquote 9%. Die Absolventinnen und Absolventen der öffentlichen Gymnasien im Kanton Zürich haben ähnliche Erfolgsquoten wie der schweizerische Durchschnitt, wobei sie etwas weniger häufig ihr Studium abbrechen. Zu Frage 10: Die PISA-Studie und die Erhebungen zur Überprüfung der Grundkompetenzen zeigen für die Schweiz, dass Knaben in Mathematik geringfügig besser abschneiden als Mädchen. Allerdings sind die Überlappungsbereiche der Leistungsverteilungen von Mädchen und Knaben sehr gross. Zudem zeigen sich keine Veränderungen der Geschlechterdifferenzen über die Zeit. Damit Knaben und Mädchen ihr individuelles Potenzial entfalten können, ist es unter anderem wichtig, sie während der Schulzeit für Geschlechtsstereotypen (z. B. «Knaben sind sprachlich schwach») zu sensibilisieren und deren Einfluss zu thematisieren. Denn die Jugendlichen sollen sich für einen Beruf entscheiden können, der ihren Begabungen und Fähigkeiten entspricht (vgl. Beantwortung der Anfrage KR- Nr. 218/2020 betreffend Ist unser Bildungssystem bubenfeindlich?). Zu Frage 11: Der Kanton Zürich stellt verschiedene Daten zur Verfügung, die regelmässig aktualisiert werden. Informationen zu Maturitätsquoten, Schülerzahlen und Abschlüssen finden sich im Internet unter pub.bista.zh.ch/ de/zahlen-und-fakten oder in gedruckter Form in der Taschenstatistik des Kantons Zürich. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Mittelschulen im Kanton Zürich ist seit dem Schuljahr 2002/2003 steigend. Die Daten zur ZAP und zu den Probezeiten werden jährlich Mitte Mai veröffentlicht. Die Erfolgsquote bei der ZAP für das Gymnasium ist seit Jahren relativ stabil. Die Verbleibquote an den öffentlichen Mittelschulen nach der Probezeit ist sehr hoch und liegt in den Schuljahren 2018/2019
bis 2021/2022 für das Langzeitgymnasium zwischen 90% und 92% und für das Kurzzeitgymnasium zwischen 83% und 88%. Eine Neuauflage des Berichts über die gymnasialen Mittelschulen im Kanton Zürich ist zurzeit nicht geplant. Der Zeitpunkt wäre ungünstig, da derzeit zahlreiche Entwicklungen im Gange sind, wie z. B. das neue
Übertrittsverfahren an die Maturitätsschulen im Anschluss an die Primar- und Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung, das seit dem 1. August 2022 in Kraft ist und im Schuljahr 2022/2023 erstmals umgesetzt wurde. Gestützt auf RRB Nr. 311/2019 wird derzeit durch das Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Zürich eine wissenschaftliche Evaluation durchgeführt, welche die Auswirkungen der Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (LS 413.250.2) und der Anpassungen des Reglements für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule (LS 413.250.1) untersucht. Auch die Aufnahme an die Maturitätsschulen im Kanton Zürich und die damit verbundenen Prozesse werden einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen, mit dem Ziel, die damit verbundenen Prozesse zu optimieren. Während der Coronazeit galten für die ZAP besondere Bestimmungen, sodass die Zahlen mit früheren Jahren nur schwer vergleichbar sind. Weitere grosse Projekte sind die «Weiterentwicklung der Gymnasien im Kanton Zürich» im Rahmen der Nationalen Maturitätsreform, die Schaffung neuer Mittelschulen und die Einführung des neuen Faches Philosophie/Pädagogik/Psychologie. Zu Frage 12: Die gesamtschweizerische Anerkennung von kantonalen Mittelschulen durch die Schweizerische Maturitätskommission sowie der eidgenössische Rahmenlehrplan der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren sichern die Vergleichbarkeit von Qualität und Niveau der gymnasialen Maturität.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli