RRB Nr. 637/2024
Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juni 2024
637. Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
Erwägungen
(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 25. März 2024 hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) den Kantonen eine Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (SR 412.101.241) zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Vorlage wurde im Rahmen des seit 2018 durch das SBFI geführten Projekts «Allgemeinbildung 2030» verbundpartnerschaftlich erarbeitet. Erklärtes Ziel ist es, den allgemeinbildenden und den berufskundlichen Unterricht enger zu verschränken, den Bereich «Sprache und Kommunikation» zu stärken und das Qualifikationsverfahren neu auszurichten. Geplant ist, dass die Berufsfachschulen die revidierte Verordnung und den revidierten Schullehrplan für den Allgemeinbildenden Unterricht (ABU) ab dem 1. August 2026 umsetzen. Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) stellte den Kantonen am 6. Mai 2024 eine Musterstellungnahme zur Verfügung. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) holte auf Basis dieser Musterstellungnahme die Rückmeldungen der Berufsfachschulen sowie verschiedener Interessengruppen, insbesondere der Lehrpersonenkonferenz Berufsfachschulen Kanton Zürich, des Zürcher Verbands der Lehrkräfte in der Berufsbildung, der Prüfungskommission Allgemeinbildung des Kantons Zürich, des Fachbereichs Berufsberatung im Amt für Jugend und Berufsberatung, der Koordinationsstelle Qualifikationsverfahren des MBA und einzelner Fachstellen des Amtes, zu den geplanten Änderungen ein. Grundsätzlich wird begrüsst, dass der ABU weiter bestehen und dass der Bereich Sprache und Kommunikation gestärkt werden soll. Ebenfalls positiv gewertet wird, dass der Rahmenlehrplan künftig in kürzeren Zyklen überarbeitet werden soll und so schneller auf Veränderungen reagiert werden kann. Eine Mehrheit der Schulen und Organisationen beurteilen die Abschaffung der Abschlussprüfung bei den Ausbildungsgängen, die mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis abgeschlossen werden, kritisch. Es wird befürchtet, dass der ABU wegen der fehlenden Abschlussprüfung an Gewicht verlieren könnte. Diese Einwände sind teilweise nachvollziehbar, allerdings war die Vereinfachung des Qualifikationsverfahrens klares Ziel der Reform. Schriftliche Abschlussprü- fungen haben zudem die Tendenz, zur Prüfung von reinem Faktenwissen zu werden. Dies widerspricht dem Ziel der Kompetenzorientierung.
Das Vorhandensein von notwendigem Faktenwissen kann auch anhand der Erfahrungsnoten beurteilt werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass die Abschaffung der Abschlussprüfungen im Rahmen des Projektes breit abgestützt war und von der SBBK getragen wird. Eine Mehrheit der Schulen und Organisationen ist überzeugt, dass die Beurteilung der Schlussarbeit durch zwei Expertinnen oder Experten zwar begrüssenswert, im Schulalltag aber schwierig zu realisieren ist. Zudem wurde die je hälftige Gewichtung der Erfahrungsnoten und der Schlussarbeit hinterfragt. Die Beurteilung durch neu zwei Expertinnen oder Experten erscheint jedoch folgerichtig, da die Schlussarbeit ein grösseres Gewicht erhalten soll und die Schlussprüfung wegfällt. Die vorgeschlagene Gewichtung war im Rahmen des Projektes nicht umstritten und ist breit abgestützt. Die konkrete Umsetzung der Beurteilung der Schlussarbeit wird im Kanton Zürich im Rahmen des Schullehrplans konkretisiert werden. Im Verordnungsentwurf wird in Art. 4 die Unterrichtssprache definiert. Dies verunmöglicht, so wird befürchtet, die freiwillige Ausgestaltung bilingualer Unterrichtsformen. Bilinguale Unterrichtsformen sollen weiterhin möglich sein. Angemerkt wurde auch, dass durch die neue Verordnung nicht klar geregelt werde, was bei unvollständigen Abschlüssen (z. B. nicht eingereichten Abschlussarbeiten) geschieht. Diese Einwände sind berechtigt. Grundsätzlich könnte diese Regelung auch auf Stufe des kantonalen Lehrplans erfolgen. Eine national einheitliche Regelung erscheint jedoch begrüssenswert. Zusammenfassend kann der Kanton Zürich die vom Vorstand der SBBK am 6. Mai 2024 verabschiedete Fachstellungnahme mit Hinweis darauf, dass eine einheitliche Regelung bei unvollständigen Abschlüssen begrüsst würde und bilinguale Unterrichtsformen weiterhin möglich sein sollen, unterstützen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, 3003 Bern (einschliesslich Vernehmlassungsformular; Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an philippe.wyss@sbfi. admin.ch): Mit Schreiben vom 25. März 2024 haben Sie uns eingeladen, zur Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:
Wir unterstützen die vom Vorstand der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) am 6. Mai 2024 verabschiedete Stellungnahme. Begrüsst wird die Stärkung der Verbindlichkeit und die Harmonisierung des allgemeinbildenden Unterrichts in den Kantonen sowie der Qualitätssicherung und der Qualitätsentwicklung auf Stufe Bund und Kantone. Der ganzheitliche Prozess des Kompetenzerwerbs durch den curricularen Aufbau des Rahmenlehrplans und die Stärkung von Sprache und Kommunikation werden positiv beurteilt. Ergänzend zur Stellungnahme der SBBK würden wir eine verbindliche Regelung auf Bundesebene für den Umgang mit unvollständigen Abschlüssen begrüssen. Zudem sollte die Formulierung betreffend Festlegung der Unterrichtssprache offener formuliert werden, sodass den Kantonen das freiwillige Anbieten bilingualer Unterrichtsformen weiterhin möglich ist. Im Übrigen verweisen wir auf das beiliegende Antwortformular.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli