RRB Nr. 64/2024
Agglomerationspolitik und Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete: Beitrag des Bundes für eine kohärente Raumentwicklung 2024–2031, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Januar 2024
64. Agglomerationspolitik und Politik für die ländlichen Räume und
Erwägungen
Berggebiete (Konsultation) Mit Schreiben vom 2. November 2023 haben das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung den Kantonen den Entwurf des Berichts «Agglomerationspolitik und Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete: Beitrag des Bundes für eine kohärente Raumentwicklung 2024–2031» zur Stellungnahme unterbreitet.
Ausgangslage und Gegenstand der Anhörung Mit der Agglomerationspolitik (AggloPol) und der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete (P-LRB) leistet der Bund einen Beitrag an die Vielfalt, Komplementarität und Transformation dieser Regionen. Der Bundesrat lancierte die Agglomerationspolitik 2001, entwickelte sie 2015 weiter, stellte ihr die damals neue Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete zur Seite und vereinte die beiden Politiken unter dem konzeptionellen Dach der kohärenten Raumentwicklung (KoRE). Im vorliegenden Bericht zeigt er auf, wie er die beiden Politiken für die Periode 2024–2031 weiterentwickeln will. Dabei stützt er sich auf die Umsetzungserfahrungen aus den Legislaturperioden 2016–2019 und 2020–2023, die im Rahmen einer 2022 durchgeführten Gesamtevaluation aufgearbeitet wurden. Die Weiterentwicklung der beiden Politiken 2024–2031 unter dem Dach der KoRE baut auf den bewährten Elementen der AggloPol bzw. der P-LRB von 2016 auf. Sie übernimmt diese, präzisiert sie und bündelt die Massnahmen neu in einem Aktionsplan.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, und an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an aemterkonsultationen@are.admin.ch):
Mit Schreiben vom 2. November 2023 haben Sie uns den Entwurf des Berichts «Agglomerationspolitik und Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete: Beitrag des Bundes für eine kohärente Raumentwicklung 2024–2031» unterbreitet. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Grundsätzlich unterstützen wir die Ausrichtung der beiden Politiken unter dem konzeptionellen Dach der «kohärenten Raumentwicklung» (KoRE) sowie auch die Stossrichtung der Fortführung und punktuellen Anpassung für die Periode 2024–2031. Gegenüber der Agglomerationspolitik (AggloPol) und der Politik der ländlichen Räume (P-LRB) 2016– 2019 wird sehr vieles beibehalten. Punktuell werden die Politiken präzisiert und geschärft und wenige neue Massnahmen werden ergänzt. Dieses Vorgehen begrüssen wir, denn beide Politiken umfassen bewährte Instrumente und Gefässe zur Zusammenarbeit. Strategischer Rahmen, Einordnung des Berichts Die AggloPol, die P-LRB und die raumrelevanten Sektoralpolitiken sind in den strategischen Rahmen des Raumkonzepts Schweiz und der Strategie Nachhaltige Entwicklung Schweiz 2030 (SNE 2030) eingebettet. Der Stellenwert des Berichts und dessen Verbindlichkeit bleiben jedoch unklar. Hinweis 1: Wir empfehlen eine Klärung des Stellenwertes zu Beginn des Berichts. Welche Verbindlichkeit hat er für die Kantone? Weiter regen wir an, dass der Bezug der KoRE zum Raumkonzept Schweiz, zur Neuen Regionalpolitik und zur Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) klarer dargestellt wird. Auch stellt sich für uns die Frage, weshalb anstelle der KoRE nicht das bereits bestehende Raumkonzept Schweiz oder die SNE als konzeptionelles Dach dienen können. Hinweis 2: Wir begrüssen die laufende Überarbeitung des Raumkonzepts Schweiz. Dabei erwarten wir, dass im Rahmen des Überarbeitungsprozesses aktuelle Fragestellungen der Raumentwicklung aufgegriffen werden. Dabei sind die drängenden Herausforderungen – wie etwa das anhaltende Bevölkerungswachstum in den urbanen Räumen – anzusprechen und Lösungen für den Umgang mit ihnen aufzuzeigen. Strategie 2024+ Die Vision mit ihren Leitideen sowie die fünf Ziele erachten wir als zweckmässigen Orientierungsrahmen. Der Fokus der Vision ist stark auf die Aspekte der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung ausgerichtet. Im Sinne einer nachhaltigen, interdisziplinären Raumplanung
sollten jedoch auch die Umwelt und der Schutz der natürlichen Ressourcen angesprochen werden.
Antrag 1: Wir beantragen die Ergänzung einer fünften Leitidee: «Die natürlichen Ressourcen werden geschont». Ausserdem regen wir folgende textliche Ergänzung an (Kapitel 5 Vision, Seite 37): «Mit einer kohärenten Raumentwicklung gestalten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden eine nachhaltige Schweiz, in der resiliente, lebenswerte Regionen mit starken Zentren und funktional angebundenen Räumen ihren Beitrag an die Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft unter Rücksichtnahme auf die Umwelt leisten.» Aktionsplan 2024+ Die Bündelung der Massnahmen der AggloPol und der P-LRB in einem gemeinsamen Aktionsplan begrüssen wir. Neben den bereits bestehenden Massnahmen wurden drei neue Massnahmen aufgenommen. Die Weiterführung der bestehenden Massnahmen (Programm Agglomerationsverkehr, Programm Modellvorhaben nachhaltige Raumentwicklung, Koordinationsstelle für Nachhaltige Mobilität, Wissensmanagement) erachten wir als sinnvoll. Bei der Weiterentwicklung des Programms Agglomerationsverkehr ist jedoch auch dem Themenbereich Landschaft die nötige Beachtung zu schenken. Dem Schutz und der Weiterentwicklung der Landschaftsräume kommen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und dem anhaltenden Verlust an Biodiversität eine zunehmende Bedeutung zu. Antrag 2: Eine Abstimmung der verkehrlichen Entwicklung hat nicht nur im Einklang mit der Siedlungsentwicklung, sondern auch mit der landschaftlichen Entwicklung zu erfolgen. Dies ist bei der Weiterentwicklung der Agglomerationsprogramme zu berücksichtigen. Wir empfehlen folgende textliche Ergänzung (Das Wichtigste in Kürze, Seite 7): «Weiterentwicklung des Programms Agglomerationsverkehr: Ziel der Weiterentwicklung ist die zeitgemässe Optimierung und Präzisierung der Themen Verkehr, und Siedlung und Landschaft. Die Agglomerationen sollen bei der Realisierung schwer finanzierbarer Verkehrsinfrastrukturen weiterhin unterstützt werden. Dabei soll die Koordination zwischen Verkehr, und Siedlung und Landschaft verbessert werden.» Der «Aktionsplan 2024+» wird um drei neue Massnahmen ergänzt: «Beitrag der Sektoralpolitiken zur Erreichung der Ziele der AggloPol und der P-LRB sichtbar machen», «Transfer der Erfahrungen aus den Modellvorhaben» sowie «AveniR, Zukunft für Regionen». Das Potenzial, welche
diese drei Massnahmen entfalten können, um eine «kohärente Entwicklung in den Agglomerationen und den ländlichen Räumen und Berggebieten zu fördern», wird aus dem Bericht jedoch nicht deutlich.
Hinweis 3: Wir empfehlen, den Mehrwert der neu aufgenommenen Massnahmen im Bericht deutlicher herauszuarbeiten. Weiter empfehlen wir, zu prüfen, ob sie nicht Teil der bereits bestehenden Massnahme «Wissensmanagement» sein könnten. Abschliessend teilen wir Ihnen gerne mit, dass wir an einem regelmässigen Austausch zu Themen der Agglomerationspolitik und der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete interessiert sind.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli